…für das Vorliegen von Dienstverhältnissen typische Weisungsunterworfenheit nicht in Abrede zu stellen. Auch der Umstand, dass Krankenstände und Urlaube (nur) zu melden gewesen seien, spricht nach Auffassung der Berufungsbehörde nicht für das Vorliegen einer selbständig ausgeübten Tätigkeit, da es keinesfalls Wesensmerkmal einer selbständig ausgeübten Tätigkeit…
…den Dienstnehmer möglich, die ausschließliche Tätigkeit für einen Arbeitgeber zählt nicht zu den Wesensmerkmalen eines Arbeitsvertrages. Tz 1.4 Zusammenfassung: Unter Berücksichtigung aller dargestellten Sachverhaltselemente stellen nach den Feststellungen der GPLA-Prüfung in allen Fällen die Dienstleistungsverträge keine Werkverträge dar. Es liegen Dienstverhältnisse gemäß § 47…
…aus nichtselbständiger Arbeit dann vorlägen, wenn der Arbeitnehmer Bezüge und Vorteile für die von ihm gegenüber dem Arbeitgeber erbrachten Arbeitsleistungen erhalte. Ein Wesensmerkmal der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sei somit die Erbringung von Leistungen. Schon vom Wortlaut her erscheine es nicht verständlich, die beim Bw…
…wird angemerkt, dass es nicht verständlich sei, dass einerseits die Bildung einer Rückstellung erlaubt sei, die nach geltendem Recht zu zahlende Abfertigung jedoch nicht als Betriebsausgabe anerkannt werde. Wesensmerkmal einer Rückstellung ist die Ungewissheit bzw. Unsicherheit. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die am…
…an der Adresse B_Gasse 33 gemeldet sei und VK seit 2.9.2003 als Nebenwohnsitz und seit 9.10.2006 als Hauptwohnsitz an dieser Adresse gemeldet sei und Frau KM V_K seit 15.5.2006 in einem Dienstverhältnis zur D_G gestanden sei…
…wobei sie die Aufträge dazu von einer anderen Firma erhalten hat. Die Berufungswerberin beschäftigte ihre Mutter in einem nichtselbständigen Dienstverhältnis (geringfügig beschäftigt) und zwei weitere Personen, die die Beförderungen als selbständig Erwerbstätige durchführten. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 wurden € 76.799,44…
…dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Der Bw. ist von Beruf Musiker und erzielte im Jahr 1997 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis mit dem Ö.B. in Höhe von S 394.524 und den W.P…
…gravierende Differenzen festgestellt. 1.2. Ermittlungen durch die NÖGKK Der Sachverhalt ergibt sich insbesondere aus Ermittlungen durch die NÖGKK, welche im Detail dargestellt werden und aufgrund welcher das Vorliegen von Dienstverhältnissen iSd § 47 EStG 1988 festgestellt wurde: Herr Dir. D als Heimleiter des Heim1 gibt…
…in der derzeit geltenden Fassung) voraus, dass die Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen dieses unbedingt notwendig macht und dass der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Notwendigkeit ist kein Wesensmerkmal des Werbungskostenbegriffes, es handelt sich um ein Merkmal…
…keiner Stelle eine Begründung oder Erklärung, inwieweit die rechtliche Einstufung der Auftragsverhältnisse der genannten Personen durch den Berufungswerber als Werkverträge unrichtig wäre, weshalb die Auftragsverhältnisse seitens der Prüferin als Dienstverhältnis einzustufen wären, auf welcher Rechtslage diese Beurteilung beruhen würde, welche Überlegungen in Bezug auf das…
…mit 94% an der Bw. beteiligt ist. In der ggstl. Berufungssache ist ein am 19. Jänner 1999 vereinbartes Treuhandverhältnis offen gelegt worden: Wesensmerkmal der Treuhandschaft ist, dass der Treuhänder eigene Rechte ausübt; er handelt im eigenen Namen und für fremde Rechnung. Bei der fiduziarischen Treuhand …
…1998 den Fachkurs Handel am Wifi Steiermark. In den Jahren 1996, 1997 und 1998 war unser Klient beim Bundesheer beschäftigt und wurde im Rahmen dieses Dienstverhältnisses bei der Firma M.C.C. für die Dauer eines Jahres als Außendienstmitarbeiter bzw. als kaufmännischer Angestellter eingesetzt. Die…
…276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) bezog aus einem Dienstverhältnis zum Magistrat der Stadt Wien, MA 68-Feuerwehr, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Seit dem…
…gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 als unbegründet ab. "Da die Aufwendungen für die Kandidatur zum Landtag (= Absichtserklärung des Steuerpflichtigen) in keinem klar erkennbaren Zusammenhang zum Dienstverhältnis stehen," sei die Berufung als unbegründet abzuweisen. Wie sich dem Finanzamtsakt auf Blatt 13 entnehmen lässt…
…Anschlusses. Der Arbeitgeber, die Firma P, bestätigt dem Bw, dass dieser seit Beginn seines Dienstverhältnisses bei oben genannter Firma ein Homeoffice im Interesse der Firma nutzt. Dem Jobprofil ist zu entnehmen, dass der Berufungswerber als Produktmanager bei oben genannter Firma arbeitet. Am 5. September 2008…
…Beschäftigungsort für einen auf weniger als vier Jahren befristeten Zeitraum von Linz/Oberösterreich nach Graz/Steiermark zu verlegen gehabt hätte. Eine Nichtverlegung des Beschäftigungsortes wäre einer Fortsetzung des Dienstverhältnisses entgegengestanden. Die Verlegung des Beschäftigungsortes sei unter Beibehaltung des unverändert bestehenden Familienwohnsitzes in N/Oberösterreich erfolgt…
…halbtagsbeschäftigter Vertragsassistent am Institut für Romanistik an der Universität Salzburg immer in einem auf zwei Jahre befristeten Bundesdienstverhältnis stand. Evident ist, dass die erste Befristung des in Rede stehenden Dienstverhältnisses zwischen der Universität Salzburg und dem Bw. mit Nachtrag zum Dienstvertrag vom 11. Juli 2001…
…in der derzeit geltenden Fassung) voraus, dass die Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen dieses unbedingt notwendig macht und dass der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Notwendigkeit ist kein Wesensmerkmal des Werbungskostenbegriffes, es handelt sich um ein Merkmal…
…dass der Werbungskostenbegriff nicht ausschließlich final, sondern auch kausal ausgelegt werden muss. Da auch vergebliche Aufwendungen zu den Werbungskosten zählen können, ist es kein Wesensmerkmal des Werbungskostenbegriffs, dass den betreffenden Aufwendungen unbedingt ein Gegenwert gegenüberstehen muss. Werbungskosten sind, ganz allgemein gesprochen, jene Aufwendungen und Ausgaben…
…eines Musikers bzw. Sängers kein Wesensmerkmal ist. Was die als neu hervorgekommen gewürdigte Frage der nebenberuflichen Berufsausübung betrifft, ist auch der Einwand berechtigt, dass dieser Umstand dem Finanzamt aufgrund der den Einkommensteuerveranlagungen zugrunde gelegten Lohnzetteldaten, in denen das (ganzjährige) Dienstverhältnis des Bw und der dort…