…Wahrscheinlichkeit für sich haben als das Vorbringen des Bw. Ausgehend von den oben angeführten Kriterien der steuerlichen Würdigung müssen aus einem Gutachten jene Tatsachen festzustellen sein, die eine Aufteilung des Veräußerungserlöses in einen Wert für Grund und Boden und in Bestandwert Jagdwert und Gebäudewert ermöglicht…
…dargestellt, dass ein Eindruck von der Bw. erweckt werde, der nicht zutreffe. Diesbezüglich werde die Einvernahme des vormaligen Steuerberaters der Bw. beantragt. In einer Stellungnahme der BP zu diesen Berufungsausführungen heißt es, dass die Frage der Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden bzw. Gebäude…
…ist im vorliegenden Fall, ob es sich bei der von der Bw. erhaltenen Entschädigung um eine Entschädigung für Bodenwertminderung oder um eine nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahme handelt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden iSd § 4 Abs…
…diese - im Hinblick auf die nicht völlige Wiederherstellbarkeit des Grundstückszustandes vor der Benützungsüberlassung (Bodenverdichtung, Reste von Bohranlagen, Rohrleitungen, etc.) - davon ausgegangen ist, dass aus den Zahlungen (dem Benutzungsentgelt) eine Abgeltung für die "Wertminderung des Grund und Bodens" herausgerechnet werden "dürfe",grundsätzlich alsnicht unschlüssig angesehen. Im…
…der Normzweck eine Subsumption von Superädifikaten unter den Grundstücksbegriff des § 30 Abs.1 Z.1 lit.a EStG aus. In Anlehnung an das Grunderwerbsteuerrecht sind als Superädifikate im ertragsteuerlichen Sinn Gebäude zu verstehen, welche mit Zustimmung des Grundeigentümers auf fremden Grund und Boden errichtet wurden…
…Auflage, § 177, Rz 1 ff). Der Ermittlung der Bodenwertminderung im Gutachten wurde seitens der Bw. nicht widersprochen und wurde die Beweiskraft des Gutachtens demnach nicht erschüttert. Die Referentin legt demnach die Berechnung der Entscheidung zugrunde. Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden sind gemäß …
…Der neuen Ermittlung der Bodenwertminderung ergänzt um berücksichtigte Einwände der Bw. wurde seitens der Bw. nicht widersprochen und wurde die Beweiskraft des Gutachtens demnach nicht erschüttert. Die Referentin legt demnach die Berechnung der Entscheidung zugrunde. Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden sind gemäß …
…Auflage, § 177, Rz 1 ff). Der Ermittlung der Bodenwertminderung im Gutachten wurde seitens der Bw. nicht widersprochen und wurde die Beweiskraft des Gutachtens demnach nicht erschüttert. Die Referentin legt demnach die Berechnung der Entscheidung zugrunde. Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden sind gemäß …
…Er kann von der Hauptsache entweder überhaupt nicht oder nur auf unwirtschaftliche Art und Weise getrennt werden. Der unselbstständige Bestandteil kann nicht Gegenstand selbstständiger Berechtigung sein. Zu den unselbständigen Bestandteilen gehört auch der (natürliche und künstliche) Zuwachs, solange er nicht von Grund und Boden abgetrennt…
…eine nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahme handelt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden iSd § 4 Abs. 1 letzter Satz nicht steuerpflichtig sind. Eine solche Entschädigung für eine Bodenwertminderung betrifft grundsätzlich die Minderung der Bodenqualität und/oder des…
…aaO, Seite 335) folgend mit einem Anteil von 16,6 % Berücksichtigung findet. Sowohl die Bw. als auch das Finanzamt sind für die Aufteilung der fiktiven Anschaffungskosten auf das abnutzbare Gebäude und den nicht abnutzbaren Grund und Boden von der Anwendbarkeit der so genannten "Differenzmethode" ausgegangen…
…und Verpachtung. Durch die geänderte Rechtsauffassung des Prüfers, dass landwirtschaftliche Einkünfte vorliegen, weil der Handymast auf einem landwirtschaftlichen Grundstück steht, ist auch die Aufteilung des Gesamtentgeltes gegeben. Es dürfte aber unbestritten sein, dass auch bei einer nicht landwirtschaftlichen Nutzungsüberlassung eine Minderung von Grund und Boden…
…00 € der Anteil der reinen (steuerpflichtigen) Nutzungsentgelte mit 70 % des jeweiligen Gesamtentgeltes angenommen wird (Rz 4245 EStR 2000). In diese Gesamthöhe der Entschädigungssumme von 7.000,00 € bzw. 15.000,00 € sind früher erhaltene Entschädigungen für Wertminderung von Grund und Boden einzurechnen…
…Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft auszuscheiden. Des Weiteren ist unstrittig, dass 2001 nur der Nettobetrag 13.220,13 S statt 15.864,15 S zu versteuern ist, da die Umsatzsteuer entsprechend bezahlt wurde (Regelbesteuerung). Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden des Anlagevermögens sind…
…bis 15.000 € der Anteil der reinen (steuerpflichtigen) Nutzungsentgelte mit 70% des jeweiligen Gesamtentgeltes angenommen wird (Rz 4245 EStR 2000). In diese Gesamthöhe der Entschädigungssumme von 7.000 € bzw. 15.000 € sind früher erhaltene Entschädigungen für Wertminderung von Grund und Boden einzurechnen…
…Ansatz zu lassenden Grund und Bodens wurde nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates seitens der Bw. zutreffend geschätzt. Der Vorgangsweise des Finanzamtes folgend errechnete sich bezüglich der vorliegend gegebenen Grundstücksgröße von 170 m² ein unrealistisch hoher Quadratmeterpreis. Die vom Finanzamt im Erstbescheid angewendete und in der…
…3.200.000.- | Nebenkosten wie bisher | 778.908.- | AK gesamt | 9.978.908.- | - 25 % Abschlag für Grund und Boden | 2.494.727.- | Wert Gebäude (AfA- Basis) | 7.484.181.- | 1,5 % AfA pro Jahr | 112…
…da Wertänderungen von Grund und Boden im privaten Bereich steuerrechtlich ebenso unbeachtlich seien. Die Vergabe eines Baurechtes betreffe genau solch eine Wertänderung, da durch die Einräumung des Rechtes an einen Dritten, auf dem im Eigentum des Bw gehaltenen Grundstück Bauwerke zu errichten und für die…
…€ eine Wertminderung im Ausmaß von 36 % (105.137 €) in Abzug brachten (ergibt den Zeitwert von 186.910 €). Im von der Berufungswerberin vorgelegten Gutachten wird dieser Wert dem Sachwert der Liegenschaft gleichgestellt. Eine Begründung für die Nichtberücksichtigung von Grund und Boden ist dem…
…bbb beträgt der Wert von Grund und Boden nach Berücksichtigung des Bebauungsabschlages etwa 7,6 Mio S wogegen dieser Wert nach dem Sachverständigen fff etwa 11,6 Mio S ausmacht. Die Differenz zwischen diesen beiden Werten beträgt etwa 4 Mio S und lässt sich auch…