…der Grundanteil grundsätzlich pauschal mit 40% der Anschaffungskosten des bebauten Grundstückes anzusetzen. Von diesem gesetzlich vorgegebenen pauschalen Aufteilungsverhältnis (Grundanteil 40%, Gebäudeanteil 60%) kann ohne entsprechenden Nachweis eines niedrigeren Grund- und Boden-Anteiles (z.B. durch ein der freien Beweiswürdigung der Behörde unterliegendes Gutachten) nur unter…
…Ermittlung des Gewinnes auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 außer Ansatz. Es ist daher zu unterscheiden, ob die Entschädigung für die Wertminderung von Grund und Boden, für den Verzicht auf Einnahmen oder für die Aufgabe oder die Wertminderung anderer Wirtschaftsgüter geleistet…
…oder Wirtschaftserschwernis) grundsätzlich steuerpflichtig ist. Da somit die Bf. keinen geeigneten Nachweis über die Aufteilung des Entgeltes in einen steuerfreuen Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu versteuernden Betrag für die Abgeltung weiterer Beeinträchtigungen vorgelegt haben bzw. nicht nachvollziehbar darstellen konnten…
…Wahrscheinlichkeit für sich haben als das Vorbringen des Bw. Ausgehend von den oben angeführten Kriterien der steuerlichen Würdigung müssen aus einem Gutachten jene Tatsachen festzustellen sein, die eine Aufteilung des Veräußerungserlöses in einen Wert für Grund und Boden und in Bestandwert Jagdwert und Gebäudewert ermöglicht…
…dargestellt, dass ein Eindruck von der Bw. erweckt werde, der nicht zutreffe. Diesbezüglich werde die Einvernahme des vormaligen Steuerberaters der Bw. beantragt. In einer Stellungnahme der BP zu diesen Berufungsausführungen heißt es, dass die Frage der Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden bzw. Gebäude…
…das Finanzamt einen Betrag von € 4.500,00 (Erstbescheid) bzw von € 8.439,00 (Beschwerdevorentscheidung) steuerfrei belassen. In seiner Beschwerde hat der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers im Wesentlichen vorgebracht, die gesamte Entschädigungssumme sei als Entschädigung für die Wertminderung von Grund und Boden anzusetzen. …
…Bodenwertminderung sowie ein grundsätzlich steuerpflichtiges Entgelt für Gewinnminderung (Ertragsausfall oder Wirtschaftserschwernis) (Jakom/Baldauf EStG, 2015, § 21 Rz 92). Die dem Beschwerdeführer für die Servitutseinräumung bezahlten Entschädigungen sind daher grundsätzlich steuerpflichtig (VwGH 24.2.1961, 3045/58), sofern sie für die Wertminderung von Grund und Boden…
…ist im vorliegenden Fall, ob es sich bei der von der Bw. erhaltenen Entschädigung um eine Entschädigung für Bodenwertminderung oder um eine nicht von der Pauschalierung erfasste Einnahme handelt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden iSd § 4 Abs…
…diese - im Hinblick auf die nicht völlige Wiederherstellbarkeit des Grundstückszustandes vor der Benützungsüberlassung (Bodenverdichtung, Reste von Bohranlagen, Rohrleitungen, etc.) - davon ausgegangen ist, dass aus den Zahlungen (dem Benutzungsentgelt) eine Abgeltung für die "Wertminderung des Grund und Bodens" herausgerechnet werden "dürfe",grundsätzlich alsnicht unschlüssig angesehen. Im…
…€ 23.800,-). Diese Berechnung der Bodenwertminderung beruht auf Preisen von Gemeindegrund. Grundstücke aus privater Hand erzielen weit höhere Preise. Auf Grund dieser Berechnungen (Wertminderung des Servitutsstreifens € 56.000 und Wertminderung des Restgrundstücks € 23.800) glaube ich, dass ich eher zu wenig Entschädigung…
…der Normzweck eine Subsumption von Superädifikaten unter den Grundstücksbegriff des § 30 Abs.1 Z.1 lit.a EStG aus. In Anlehnung an das Grunderwerbsteuerrecht sind als Superädifikate im ertragsteuerlichen Sinn Gebäude zu verstehen, welche mit Zustimmung des Grundeigentümers auf fremden Grund und Boden errichtet wurden…
…für die Wertminderung von Grund und Boden gemäß § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988 (Anm: in der vorliegend anzuwendenden Fassung) nicht steuerpflichtig sind (Wiesner, u.a. EStG 1988, § 17, Anm. 94). Hiezu hält der Senat zunächst fest, dass Entschädigungen für eine Bodenwertminderung grundsätzlich die…
…Land und Forstwirtschaft zu erfassen, da diese Entgelte mit dem pauschalen Gewinnprozentsatz nicht erfasst seien. Allerdings müsse beachtet werden, dass lediglich jene Entgeltsbestandteile, welche für die Rechtseinräumung gewährt würden, nicht abpauschaliert wären. Dieser für die Rechtseinräumung dh. für die Überlassung von Grund und Boden an…
…Auflage, § 177, Rz 1 ff). Der Ermittlung der Bodenwertminderung im Gutachten wurde seitens der Bw. nicht widersprochen und wurde die Beweiskraft des Gutachtens demnach nicht erschüttert. Die Referentin legt demnach die Berechnung der Entscheidung zugrunde. Entschädigungen für die Wertminderung von Grund und Boden sind gemäß …
…wird (EStR 2000 Rz 4245). In diese Gesamthöhe der Entschädigungssumme von 10.000 Euro (2002 und 2003: 7.000 Euro, bis einschließlich 2001: 90.000 S) bzw. 15.000 Euro sind früher erhaltene Entschädigungen für Wertminderung von Grund und Boden einzurechnen. Wird dieser Betrag überschritten…
…ein geringerer Grund- und Bodenanteil geltend gemacht werden. Zum Einwand des mangelnden Parteiengehörs wird noch zusätzlich ausgeführt: Der Partei muss die beabsichtigte (rechtliche) Würdigung der Beweisergebnisse vor Bescheiderlassung nicht vorgehalten werden, unterliegt also nicht dem Parteiengehör (vgl. Lenneis, Beweiskraft von Gutachten (Teil 1) Finanzjournal 2003…
…Einmalentgelten bis 15.000 € der Anteil der reinen (steuerpflichtigen) Nutzungsentgelte mit 70% des jeweiligen Gesamtentgeltes angenommen. In diese Gesamthöhe der Entschädigungssumme von 10.000 € bzw. 15.000 € sind früher erhaltene Entschädigungen für Wertminderung von Grund und Boden einzurechnen. Wird dieser Betrag überschritten…
…Entschädigung behandelt werden. Um eine Wertminderung von Grund und Boden steuerrechtlich anzuerkennen, muss diese objektiv und konkret nachgewiesen werden. Beweispflichtig ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Für die Tatsache und die Höhe der Wertminderung fehlt jeglicher Nachweis, die Wertminderung nur zu behaupten, reicht jedenfalls nicht…
…Benützung des Grund und Bodens Entschädigung für die durch die Beeinträchtigung der Verfügungsmacht des Grundeigentümers entstandene Wertminderung der Vermögenssubstanz Entgelt für Ertragsausfall im land- und forstwirtschaftlichen Bereich Die Entschädigung ist daher in einen steuerfreien Betrag für die Wertminderung von Grund und Boden und einen zu…
…land- und forstwirtschaftlichen Bereich. Die Abgeltung von Wertminderungen von Grundstücken im Sinne des § 30 Abs. 1 EStG 1988 auf Grund von Maßnahmen im öffentlichen Interesse ist gemäß § 3 Abs. 1 Z 33 EStG 1988 steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit des auf die Bodenwertminderung entfallenden Anteils…