…9575 ha | 1.111,5309 € | 1.064,2909 € | Wald | 2,8122 ha | 94,4746 € | 265,6817 € | | 7,7131 ha | | 2.848,5298 € Auf Grund dieses Ergebnisses sind die Wertfortschreibungsgrenzen des …
…ha | 1.111,5309 € | 1.064,2909 € | Wald | 2,8122 ha | 94,4746 € | 265,68 17 € | | 7,7131 ha | | 2.848,5298 € Auf Grund dieses Ergebnisses sind die Wertfortschreibungsgrenzen des …
…Beginn eines Kalenderjahres ergibt, entweder mehr als ein Zwanzigstel, mindestens aber um "200 Euro" oder um mehr als "3.650" von dem zum letzten Feststellungszeitpunkt festgestellten Einheitswert abweicht. Wertfortschreibungsgrenzen haben den Zweck haben, die Vornahme von Fortschreibungen in geringfügigen Fällen zu ersparen. Dabei hat es…
…das Finanzamt ab mit der Begründung, dass die Überführung ins öffentliche Gut bereits dahingehend berücksichtigt worden sei, als eine Reduktion der Gesamtfläche des Bewertungsgegenstandes auf 1556 m2 erfolgt war. Da die Wertfortschreibungsgrenzen gemäß § 21 Abs. 1 Z 1 lit. b BewG aber nicht erreicht worden…
…unter Hinweis auf die erfolgte Flächenänderung. Mit Bescheid vom 23. 4. 2008 wies das Finanzamt den Antrag auf Wertfortschreibung mit der Begründung ab, dass die aus der Verminderung der Grundstücksfläche resultierende Wertabweichung die Wertfortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 Z 1 lit. b BewG nicht erreiche…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen vom 12. Mai 2003 der Bw., vertreten durch Mag. Rudolf Vouk, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 5. Mai 2003 betreffend die Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2002 (landwirtschaftlicher Betrieb vlg. "K.", KG…
…Zuge des Berufungsverfahrens RV 656/1-5/02 ermittelte die Bodenschätzung den Hektarsatz mit S 5.793,--/ha, dabei ergab sich ein Einheitswert von S 8.000,--. Da aber die Wertfortschreibungsgrenzen gemäß § 21 BAO nicht erreicht wurden, erfolgte keine bescheidmäßige Feststellung des Einheitswertes. 2.4…
…x 1,4490 = 8.394,00). Die Wertfortschreibungsgrenzen werden dadurch allerdings nicht überschritten. 5. Einwendungen gegen die Bewertungsmethode des Bewertungsgesetzes Wie das Finanzamt so hat auch der UFS Entscheidungen im Rahmen der geltenden Gesetze zu treffen. Im gegenständlichen Fall ist dies nach den Bestimmungen…
…Einheitswert in Höhe von S 149.000 zum 1. Jänner 1988 festgesetzt. Nach Verkauf des Waldgrundstückes kam es zwar zu einer Neuberechnung des Einheitswertes, nicht aber zu einer Fortschreibung des Einheitswertes, weil die Wertfortschreibungsgrenzen gem. § 21 Abs. 1 Z. 1 a BewG nicht erreicht wurden. …
…sind fest mit dem Gebäude verbunden und daher dessen Bestandteile. Investitionen in das Gebäude, die der Verbesserung der baulichen Ausführung eines Gebäudes (oder Gebäudeteiles) dienen, können daher bei Überschreiten der Wertfortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 Z. 1 BewG zu einer Neufeststellung des Einheitswertes führen. Die…
…14.12.2000, Zl. 98/15/0039) können Fortschreibungsbescheide gemäß § 21 BewG auch zur Fehlerberichtigung herangezogen werden. Voraussetzung sei jedoch, dass die Wertfortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 BewG erreicht werden. Werden die dort festgelegten Beträge für eine Wertfortschreibung nicht überschritten, bestehe ein Rechtsanspruch auf einen…
…1. Jänner 2007 zu einer Erhöhung der Bodenklimazahl von 43,6 auf 49,6 bzw. infolge Flächenänderung auf 49,9 gekommen ist. Das Finanzamt war an die Schätzungsergebnisse der Bodenschätzung gebunden und hatte, da die Wertfortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 lit. a BewG erreicht wurden…
…1 mit S 3.000,-- festgestellt. Die damalige Fläche betrug 0,9348 ha. Die im Jahr 1988 erfolgte Flurbereinigung führte mangels Überschreitung der Wertfortschreibungsgrenzen zu keinem neuen Feststellungsbescheid. - Mit Kaufvertrag vom 7. Oktober 2004 erwarb der Bw. das Grundstück 3 LN und Wald im Ausmaß…
…Finanzamt den Bescheid, mit dem das (vermeintliche) Ansuchen auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2007 abgewiesen wurde. Als Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Wertfortschreibungsgrenzen nach § 21 BewG nicht erreicht worden seien. Am 6. März 2007 (Datierung: 3. März 2007) reichte der Bw. einen Schriftsatz…
…den Auszügen vom 17.3.2000 und 5.04.2001 (nicht aktenkundig) wegen geringfügiger Flächenänderungen (z.B. 1.1.2000 141 m²) bzw. Nichterreichen der Wertfortschreibungsgrenzen nicht zu erfolgen). DI R. erläuterte die Sach- und Rechtslage und händigte das Grundstücksverzeichnis vom 1.1.2001 aus…
…seien zur Berichtigung dieser unterschiedlichen Wertansätze Wertfortschreibungen - dort wo die Wertfortschreibungsgrenzen erreicht worden seien - zum Stichtag 1.1.2002 durchgeführt worden und der Ansatz einheitlich mit dem gemeinen Wert in Höhe von ATS 300,00 (€ 21,8019) pro m² vorgenommen worden. In der am…
…der Bodenschätzung zugrunde. Für den berufungsgegenständlichen landwirtschaftlichen Betrieb bedeutet dies gegenüber der vorangehenden Schätzung eine Erhöhung der Bodenklimazahl von 51,3 auf 58,3. Das Finanzamt ist an die Schätzungsergebnisse der Bodenschätzung gebunden und hat, wenn die Wertfortschreibungsgrenzen des § 21 Abs. 1 lit. a BewG…
…Jänner des Jahres, an dem die Voraussetzungen erstmals vorliegen, ein Fortschreibungsbescheid zu erlassen. Die Voraussetzungen für eine Wertfortschreibung (die bewertungsrechtlichen Wertfortschreibungsgrenzen wurden überschritten) würden erstmals zum 30.8.2004 vorliegen. Es sei daher auf 1.1.2004 ein Fortschreibungsbescheid zu erlassen. Normzweck des § 193 BAO…
…z. B. wird in der Literatur die Aufhebung eines Wertfortschreibungsbescheides angeführt, wenn nach dessen Ergehen auf einen früheren Stichtag ein Wertfortschreibungsbescheid erlassen wird und im Vergleich zu einem solchen Bescheid die Wertfortschreibungsgrenzen nicht überschritten werden. Das ist im konkreten Fall allerdings nicht passiert. § 295 Abs…
…Abnutzung berücksichtigt wissen bzw. seien die "Wertfortschreibungsgrenzen gemäß § 21 (1) b BewG wesentlich überschritten." Der Bw legt aber nicht dar, wie er zu dem Ergebnis gelangt ist, die Wertfortschreibungsgrenzen wären überschritten und er stellt auch keinen fundierten Antrag auf Zugrundelegung des gemeinen Wertes (§ 53 Abs…