…1999, 96/16/0038). Stehen Leistung und Gegenleistung (zB in einem Übergabsvertrag) in einem offenbaren Missverhältnis, so ist hinsichtlich der Wertdifferenz die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Nach der Judikatur kann aus…
…96/16/0038). Stehen Leistung und Gegenleistung (zB in einem Übergabsvertrag) in einem offenbaren Missverhältnis, so ist hinsichtlich der Wertdifferenz die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (VwGH 21.4.1983, 82/16/0172). Nach der Judikatur kann aus den…
…1999, 96/16/0038). Stehen Leistung und Gegenleistung (in einem Übergabsvertrag) in einem offenbaren Missverhältnis, so ist hinsichtlich der Wertdifferenz die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen (Fellner, a.a.O., Rz 51a unter Hinweis auf VwGH vom 21. April…
…L***. Da die R. Aktien zu diesem Stichtag lediglich einen Wert von S 300,-- pro Stück repräsentiert hätten, ergebe sich zunächst eine Wertdifferenz in Höhe von S 5,600.000,-- um welche Dr. W*** J***** begünstigt worden sei. Es müsse berücksichtigt werden, dass einerseits die…
…Bescheid vom 9. Jänner 2004 | 5,071.766,00 S | abzüglich Wertdifferenz lt. Berufungsvorbringen | 117.401,00 S | steuerpflichtiger Erwerb | 4,954.360,00 S (entspricht 360.047,38 €) | davon gemäß § 8 ErbStG 9 % ErbSt | 445.892…
…ist, als unbebaut abzüglich Abbruchskosten zur Verfügung steht. Daher ist die Wertdifferenz zum unbebauten Grundstück auf die Nutzungsdauer der Gebäude abzuzinsen. Der Abzug der Abbruchskosten ist logisch nur vom Freigrundwert möglich. Da die Abbruchskosten erst in der Zukunft am Ende der Nutzungsdauer des Gebäudes anfallen…
…als Familienwohnsitz bewohnten Einfamilienhaus samt Grund in B-Dorf an die Bw., wobei sich die Bw. angesichts einer Wertdifferenz zwischen den beiden Tausch- bzw. Übergabsobjekten zu einer mit der Unterzeichnung fälligen Ausgleichszahlung verpflichtete. Betreffend zukünftig zu erwerbendes Vermögen werde jeweils in geeigneter Form festzuhalten und…
…sich bei den in der Berufung angeführten Werten der Vergleichsliegenschaften überwiegend um Anbotspreise handelt, dies aber allein erklärt die daraus zu entnehmende Wertdifferenz gegenüber dem Kaufpreis der in Rede stehenden Liegenschaft nicht. Im Übrigen wäre es der belangten Behörde allenfalls unter Mitwirkung der Beschwerdeführer unbenommen…
…sich bei den in der Berufung angeführten Werten der Vergleichsliegenschaften überwiegend um Anbotspreise handelt, dies aber allein erklärt die daraus zu entnehmende Wertdifferenz gegenüber dem Kaufpreis der in Rede stehenden Liegenschaft nicht. Im Übrigen wäre es der belangten Behörde allenfalls unter Mitwirkung der Beschwerdeführer unbenommen…
…Leistung und Gegenleistung (z.B. in einem Übergabsvertrag) in einem offenbaren Missverhältnis, so ist hinsichtlich der Wertdifferenz die von den Parteien beabsichtigte Unentgeltlichkeit und damit eine gemischte Schenkung anzunehmen. Nach der Judikatur kann aus den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles, wozu eben das krasse Missverhältnis der…
…die Ausbesserungsarbeiten eingetretene Wertsteigerung, oder das für die Ausbesserung zu zahlende Entgelt. Im konkreten Fall ist dies die Wertdifferenz zwischen dem beschädigt aus dem Zollgebiet nach Bosnien verbrachten und in der Folge teilweise neu lackiert in die Europäische Union zurückgebrachten Fahrzeug. Diese, sowohl von der…
…dass von einer gemischten Schenkung ausgegangen und vom Wert des Fruchtgenussrechtes von 15.703.20 € Grunderwerbsteuer und von der Wertdifferenz von 16.396,80 € (= dreifacher Einheitswert minus Wert des Fruchtgenussrechtes) Schenkungssteuer vorgeschrieben werde. Mit Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung abgewiesen sinngemäß mit der…
…B 213/76). Auch die Literatur gehe davon aus, dass aus dem Stichtagsprinzip resultierende erhebliche Wertdifferenzen durch eine entsprechende Nachsicht der Steuer auszugleichen seien. Der vorliegende Sachverhalt sei unserer Ansicht nach ein typischer Anwendungsfall für eine Nachsicht nach § 236 BAO. Die Unbilligkeit könne in persönlichen…
…UFS 2004, 467). Doralt weist in diesem Zusammenhang auch auf die faktisch fehlende Wertdifferenz zwischen dem gemeinen Wert als einen von einem Verkäufer erzielbaren Verkaufspreis und den fiktiven Anschaffungskosten als einen von einem Erwerber zu entrichtenden Preis hin, weil es im Immobilienbereich praktisch keinen Händlermarkt…
…halben) Eigentumswohnung (EZ 2) in etwa entsprechender Anteil auf seinen Grundstückserwerb entfiel, während der "Überling" (Wertdifferenz der getauschten Liegenschaftsanteile) von ihm als Abgeltung für die Übernahme sämtlicher Bankguthaben/Wertpapiere/ Anleihen und des Autos an die geschiedene Ehegattin zu leisten war. Der Wert dieses vom Bw…
…bei Gegenüberstellung von Leistung und Gegenleistung - wie festgestellt - ein Missverhältnis vorliegt, kann hinsichtlich der Wertdifferenz ohne weiteres eine von den Parteien - für die gemischte Schenkung notwendige - beabsichtigte Unentgeltlichkeit angenommen werden. Außerdem muss bei einer gemischten Schenkung beim Übergeber der Wille zu bereichern kein unbedingter sein…
…E. ist die operative Gesellschaft und die Planung der Umstrukturierung erfolgte durch die F. in deren ausschließlichen Interesse der Vorgang lag. Deshalb liegt selbst bei Vorliegen einer Wertdifferenz kein Vorgang nach § 2 Z. 4 KVG vor." Der Vertreter der Amtspartei führte zum Thema Einlagenrückgewähr aus…
…€ 1.247.000,000 für D beziffert, weshalb davon auszugehen ist, durch die Zuschussleistung selbst bei Berücksichtigung des mit der Einbringung verbundenen Vermögensabgangs auf Grund der Wertdifferenz zu einer Erhöhung des Wirtschaftspotentials der Bw. beiträgt. 3. Wert der Leistung/Vorliegen einer Last oder Verbindlichkeit…
…wegen deren beabsichtigter Verwertung durch KO von einem Sachverständigen (Bestandaufnahme im Jänner 2008) geschätzt worden. Der Schätzwert habe insgesamt 143.120,00 € betragen. Aufgrund der Wertdifferenz werde der Kaufvertrag gemäß § 22 ErbStG angezeigt. Bei der rechtlichen Beurteilung einer allfälligen Schenkungssteuer sei aber zu berücksichtigen…
…sondern er hat die Wertdifferenz von 20.000 € zwischen dem vom Bw angesetzten Gebäudewert von 275.000 € und dem von ihm errechneten Gebäudewert von 295.000 € als zusätzlichen Veräußerungsgewinn angesetzt. 12) Aber selbst wenn man das Wertverhältnis von dem vom Prüfer ermittelten…