…Sollbesteuerung). Dies gilt grundsätzlich auch für Werkleistungen der Bauwirtschaft. Der Zeitpunkt verschiebt sich um einen Kalendermonat, wenn die Rechnungsausstellung erst nach Ablauf des Kalendermonates erfolgt, in dem die Werklieferung ausgeführt worden ist. Spätestens nach Ablauf dieses Kalendermonates entsteht die Umsatzsteuerschuld auch in jenen Fällen, in…
…Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertig gestellte Werk. Hiebei kommt es weder auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung noch auf die Legung einer Schlussrechnung an. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges…
…Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertiggestellte Werk. Auf die Erteilung einer Benützungsbewilligung kommt es nicht an; auch die Legung einer Schlussrechnung ist nicht maßgebend. Die Verschaffung der Verfügungsmacht ist bereits dann anzunehmen, wenn der Auftraggeber das Werk durch schlüssiges…
…ihr dazu vorgetragenen Argumente ging der Prüfer in seiner Stellungnahme vom 15.7.2005 nicht ein. Grundsätzlich sind in der Bauwirtschaft Teilleistungen möglich. Wird bei einer Werklieferung das Werk nicht im Ganzen, sondern in Teilen geschuldet und geliefert, so unterliegen die ausgeführten Teillieferungen der Umsatzsteuer…
…Zl. 93/13/0254 ausgeführt hat, wird bei der Errichtung von Bauwerken für das Entstehen der Umsatzsteuerpflicht nicht die "Vollendung" der Werklieferung wie bei sonstigen Leistungen gefordert. Bei Werklieferungen der Bauwirtschaft genügt die Verschaffung der Verfügungsmacht über das fertiggestellte Werk. Hiebei kommt es weder auf…
…keine Zahlung der Gesellschaft mehr erfolgt. Die vorgebrachten Vorwürfe des Bw. gegenüber dem Masseverwalter und gegenüber dem Konkursgericht vermögen an dieser Betrachtung nichts zu ändern. Insbesondere ist auch darauf hinzuweisen, dass diese Vorwürfe schon in den damals gerichtlich anhängigen Verfahren verworfen wurden, wie der Bw…
…oder sonstige Nebensachen handelt (Werklieferung). Das gilt auch dann, wenn die Gegenstände mit dem Grund und Boden fest verbunden werden. Eine Werklieferung in der Bauwirtschaft, die auf dem Grund und Boden des Auftraggebers als Gesamtlieferung geschuldet wird, ist bewirkt, wenn der Auftraggeber die Verfügungsmacht am…
…erweiterte Gebäude am 31. August 1992 von der Bw. an die Leasingnehmerin übergeben worden. Mit Übergabe des fertigen Bauwerkes ist die Bauleistung erbracht und damit die Umsatzsteuerschuld der Bw. im Veranlagungsjahr 1992 entstanden. Auch wenn man die Sanierungsarbeiten nicht als Werklieferung, sondern als sonstige Leistung…
…umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke, welche zur Zeit überwiegend im europäischen Ausland (Deutschland, Frankreich, Niederlande) gelegen seien. Im Zuge des Grundstückserwerbs, der nach derzeitiger Rechtslage in der Regel nur direkt durch die X-GmbH…
…betreffende Umsatzsteuer beträgt für Oktober 2005 € 12.704,60. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung vom 15. Februar 2006 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…
…X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke, welche zur Zeit überwiegend im europäischen Ausland (Deutschland, Frankreich, Niederlande) gelegen seien. Im Zuge des Grundstückserwerbs, der nach derzeitiger Rechtslage in der Regel nur direkt durch die…
…betreffende Umsatzsteuer beträgt für März 2006 € 19.406,19. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung vom 14. Juni 2006 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…
…betreffende Umsatzsteuer beträgt für August 2004 € 8.599,50. In der gegen diesen Bescheid gerichteten Berufung vom 1. September 2005 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…
…435,89 und für Februar 2006 € 29.554,57. In der gegen diese Bescheide gerichteten Berufung vom 15. Februar 2006 brachte die Bw. folgendes vor: Die X-GmbH, umsatzsteuerliche Organtochter der Bw., erwerbe, bewirtschafte und veräußere für die von ihr verwalteten Immobilienfonds (Spezialfonds) Grundstücke…
…Rebenüberlassung individuell vorgenommen werde. Auch hänge die Anzahl der abgegebenen Reben davon ab, in welcher Lage sie ausgepflanzt werden, welche Sorte ausgepflanzt und in welcher Kombination die Reben ausgepflanzt worden seien. © Bw.: "Ist die Relation nach angelieferten Traubenmaterial? Nach bewirtschafteter Weingartenfläche? Oder nach anderen…
…das Eigentum der Berufungswerberin übertragen wird und dass diese Werklieferung steuerpflichtig behandelt werden soll. Ein Vorsteuerabzug des Grundstückslieferers steht daher schon nach dem Grundtatbestand zu, § 6 Abs 2 letzter Unterabsatz leg. cit. findet gar keine Anwendung. Dementsprechend steht auch dem Empfänger der Werklieferung der Vorsteuerabzug…
…K-Gasse aus betrieben. Das Umlaufvermögen der OEG besteht aus dem selbst erzeugten Wein. Die Trauben stammen vorwiegend aus Fremdzukäufen. Die Landwirtschaft D.B. und D.A. wird vom Standort PLZH., K-Gasse aus betrieben. Bewirtschaftete Fläche lt. Bp. | | Ackerland | Weingarten |…
…nachweisbar sind, können abgesehen vom Objekt Top III/IV im Zeitraum April 1997-18.6.1998 nicht festgestellt werden (siehe oben). Zu jenem Zeitpunkt, zu dem die Bw. die Werklieferungen der Unternehmer, die das Gebäude AUE gasse 37 errichtet haben, abgenommen hat (November 1997), hatte…
…Abs. 1a, Anm. 7 und 8). Abgesehen davon, dass Österreich auf Grund der 6. EG-RL nicht verpflichtet war eine vergleichbare Bestimmung für Werklieferungen (Übergang der Steuerschuld) einzuführen, ist die - bereits vom Finanzamt zitierte - Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 11. Dezember 1974, BGBl. Nr…
…Beschaffenheit zu verschaffen, wie sich diese Merkmale aus den nachstehend angeführten Unterlagen ergeben: a) Plan des Vertragsobjektes und Lageplan der Gesamtliegenschaft - Beilage 1 b) Bau- und Ausstattungsbeschreibung - Beilage 2 c) Baubewilligter Einreichplan - nicht beiliegend d) Baubewilligungsbescheid des MS.. vom Datum...." (Punkt II Ziffer 2 und…