…bis 1994 um weitere 999.387,00 erhöht hätten, womit insgesamt Werbungskosten für 7 Jahre in Höhe von rund S 1.235.000,00 zu Buche standen. Um eine Baubewilligung sei erstmals im Jahr 1986 durch die Mutter, die nach wie vor grundbücherliche Eigentümerin sei…
…Dies bestätigt auch der Bw in der Berufungsschrift. In den Streitjahren hatte somit die Vermietungstätigkeit noch nicht begonnen. Werbungskosten vor Einnahmenerzielung aus Vermietung können steuerlich nur dann berücksichtigt werden, wenn die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender oder sonstiger über die Absichtserklärung hinausgehender Umstände…
…Liegenschaftshälfte verkauft, die zweite sei unmittelbar nach dem Brand im Juni veräußert worden. Wie bereits dargelegt, könnten unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten schon vor der Einkünfteerzielung steuerlich berücksichtigt werden. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes könne die ernsthafte Vermietungsabsicht nicht als klar erwiesen angesehen werden. Bindende Vereinbarungen…
…legte der Bw. Kontoauszüge mit Zinsen in Höhe von insgesamt € 2.740,58 vor, erklärte aber versehentlich nur € 1.403,00 in der Beilage E 1b. Hieraus ergab sich ein Überschuss der Werbungskosten in Höhe von € 7.432,00. Mit Bescheid vom…
…genannten Werbungskosten anzuerkennen seien. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 13. August 2009 wird im Wesentlichen ausgeführt, dass Aufwendungen, die vor der Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen geleistet würden, geeignet seien, dem Grunde nach Werbungskosten darzustellen, soferne Umstände vorliegen, die eine erfolgte Willensbildung in Richtung Einkünfteerzielung…
…BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die alleinstehende Berufungswerberin (Bw) beantragt für das Streitjahr Werbungskosten und Betriebsausgaben infolge Vorliegens einer beruflich und betrieblich veranlassten vorübergehenden doppelten Haushaltsführung. Ihr Familienwohnsitz befinde…
…notwendigerweise den wirtschaftlichen Erwerbsbezug der Aufwendungen. Beziehen sich nachträgliche Aufwendungen noch auf das Rechtsverhältnis vor seiner Beendigung, liegen nämlich nachträgliche Werbungskosten vor. Aufwendungen oder Ausgaben stellen dann nachträgliche Werbungskosten dar, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der bisher betrieben Einkünfteerzielung bzw. Einkunftsart (hier: Vermietung…
…1988 nicht als Werbungskosten abzugsfähig, selbst wenn sie sich aus der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Stellung des Steuerpflichtigen ergeben und sie zur Förderung seines Berufes erfolgen. Arbeitsmittel sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Berufsausübung eingesetzt werden bzw. deren Anschaffung im Wesentlichen durch eine auf Einkünfteerzielung gerichtete Tätigkeit…
…der Steuerpflichtige bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ins Auge fasst. Voraussetzung für die Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ist vielmehr, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Einnahmenerzielung aufgrund bindender Vereinbarungen oder sonstiger…
…angesehen werden kann, weil der auf die Vermietung gerichtete Entschluss des Steuerpflichtigen nach außen hin eindeutig in Erscheinung getreten ist. Die Voraussetzungen einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelten auch für die steuerliche Abzugsfähigkeit der Vorsteuern, bevor noch…
…Grunde liegen (zB hobbymäßiges Verwerten), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht, liegen Werbungskosten vor, und zwar auch dann wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes letztlich scheitert, zB weil der Steuerpflichtige tatsächlich keinen…
…liegen (z.B. hobbymäßiges Verwerten), ist im Einzelfall nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen dieser Absicht, liegen Werbungskosten vor, und zwar auch dann, wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes letztlich scheitert, z.B. weil der Steuerpflichtige tatsächlich…
…der Umstand, dass bloß die Möglichkeit zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung besteht. Voraussetzung einer Berücksichtigung von Werbungskosten vor der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist, dass die ernsthafte Absicht zur späteren Erzielung positiver Einkünfte (auf Grund bindender Vereinbarungen oder sonstiger, über die…
…Maßgeblich ist, ob der Aufwand durch die Einkünfteerzielung bzw. berufliche Tätigkeit "veranlasst" ist; entscheidend ist, "ob ein Zusammenhang mit der Einkunftsquelle gegeben" ist (VwGH vom 18.12.1990, 90/14/0232). Aufwendungen des Arbeitnehmers aus einer zugunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn…
…unter "Fortbildungs-, Ausbildungs- und Umschulungskosten" den Abzug von 1.952,66 € als Werbungskosten. Über Ersuchen des Finanzamtes um Nachweis der geltend gemachten Kosten legte der Bw. eine Anmeldung vom 6. September 2006 beim Franz Schubert Konservatorium für die Fachrichtung Saxophon vor, aus der ein…
…cit. liegen daher keine abzugsfähigen Ausgaben bzw. Werbungskosten vor. Die Berufung ist daher aus genannten Gründen in diesem Punkt abzuweisen. Zu den Ausgaben in Höhe von insgesamt ATS 20.964,90 (Presseaussendungen im eigenen Namen des Bw. via L (ATS 19.464,90) sowie Saalmiete…
…wurde erwogen: Für das steuerliche Schicksal von Aufwendungen kommt es entscheidend darauf an, ob diese durch eine (steuerpflichtige) Einkünfteerzielung verursacht sind. Nach § 4 Abs. 4 bzw. § 16 Abs. 1 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) liegen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten vor, wenn Aufwendungen oder Ausgaben durch einen Betrieb bzw…
…Zusammenhang mit einer seinerzeitigen Einkünfteerzielung stehen, aber erst nach Beendigung der Tätigkeit anfallen, sichern (Quantschnigg, RdW 1992, 188). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liegen im außerbetrieblichen Bereich nachträgliche Werbungskosten vor, wenn sich die Aufwendungen noch auf die Tätigkeit bzw. das Rechtsverhältnis vor seiner Beendigung beziehen…
…als Werbungskosten abzugsfähig. Dasselbe muss für die Vermietung einer Liegenschaft gelten. Beziehen sich nachträgliche Aufwendungen noch auf das Rechtsverhältnis vor seiner Beendigung, liegen nachträgliche Werbungskosten vor. Aufwendungen oder Ausgaben stellen dann nachträgliche Werbungskosten dar, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der bisher betriebenen Einkünfteerzielung…
…lässt. Ein solcher unmittelbarer, erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang zwischen Abbruch und der Einkünfteerzielung (Vermietung des Gebäudes "D-Straße 52") lag nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates im konkreten Fall aber nicht vor. Der Erwerb und die Wertminderung des Bestandsobjektes sind im Übrigen nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als…