…RV/1500-W/09, derzufolge das Entgelt sehr wohl aufzuteilen sei, und zwar in einen der Werbeabgabe unterliegenden Teil und einen nicht werbeabgabepflichtigen Teil für Druck- und Nebenkosten. Andernfalls müsste man im gegenständlichen Fall beurteilen, ob nicht Sponsoring vorliege. Dem erwiderte der Vertreter des Finanzamtes…
…Betriebsprüfung erfolgte durch Anwendung des 5%-Satzes auf den berechneten Nettobetrag (Brutto: 1,2) der Rechnungen. Da dieser Nettobetrag bei Werbeabgabepflicht den Betrag inklusive Werbeabgabe darstellen muss, muss aus diesem Betrag zuerst der Nettobetrag exklusive Werbeabgabe ermittelt werden (dividieren des Nettobetrags durch 1,05) und…
…2.) Es wurden zwei unterschiedliche Verträge (Sponsorvertrag S*****A***** und Sponsorvertrag T*****) einfach auf Grundlage der Schätzung zum T*****-Vertrag gleich behandelt (60% werbeabgabepflichtig). 3.) Die zweifelsfrei in den Sponsorbeiträgen inkludierte Imagepflege und freigebigen Zuwendungen wurden völlig außer Acht gelassen. 4.) Im Betriebsprüfungsbericht wird angeführt…
…dass der Geldfluss entscheide, der an den Bw. erfolgt sei. Dem hielt der steuerliche Vertreter entgegen, dass werbeabgabepflichtig nur der Herausgeber (Auftraggeber) der Festschrift sein könne, weil der Bw. nur über dessen Auftrag Inserate verkauft habe und daran auch eine Erfolgsbeteiligung des Bw. nichts ändere.…
…Gemeinden abgelöst. § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG definiere werbeabgabepflichtige Werbeleistungen wie folgt: "Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes". In der Z 2 und 3 würden weitere Tatbestände festgeschrieben. Die Betriebsprüfung habe die Werbeabgabe passierend auf der Z 1 festgesetzt. Eine…
…sei jedoch kein relevantes Abgrenzungskriterium zwischen Eigen- und Fremdwerbung. Neben den in der Judikatur herausgearbeiteten Abgrenzungskriterien würden auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes folgende Umstände für ein überwiegendes eigenes Interesse der Bw. (Eigenwerbung) an der Herausgabe ihrer Kataloge sprechen und damit für keine Werbeabgabepflicht: Die Bw…
…die bisherigen Anzeigen- und Ankündigungsabgabenregelungen der Länder bzw. Gemeinden abgelöst habe, definiere werbeabgabepflichtige Werbeleistungen wie folgt: "Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes". In den Ziffern 2 und 3 würden weitere Tatbestände festgeschrieben. Die Betriebsprüfung habe die Werbeabgabe basierend auf der Ziffer…
…die in der B. zusammengeschlossen seien. Betreffend das Jahr 2000 sei die Werbeabgabe erst mit 1.6.2000 in Kraft getreten. Maßgeblich für das Entstehen der Werbeabgabepflicht sei jedoch nicht der Zeitpunkt der Rechnungslegung, sondern jener der Erbringung der Werbeleistung und würde das Legen einer…
…werden dahingehend begründet, dass nach § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes der Werbeabgabepflicht unterliege und darunter nur solche Anzeigen zu verstehen seien, die in das Druckwerk eingedruckt bzw. mit diesem fest verbunden seien, nicht aber…
…2.808.682,-- bzw. € 204224,88 beziehe sich auf die "Neues" und auf das Gutscheinheft. Nach Ansicht der Bw. werde durch die Verbreitung beider Blätter kein werbeabgabepflichtiger Tatbestand erfüllt. Deshalb sei die Vorschreibung der Werbeabgabe nicht zu Recht erfolgt. 2. Begründung: Gemäß § 1 Abs…
…und wann eine Werbeleistung erbracht und wann das Entgelt vereinnahmt worden wäre. Der Tatbestand der Werbeabgabepflicht sei nämlich erst mit dem Erbringen der Werbeleistung erfüllt. Die BP nahm zur Berufung wie folgt Stellung: Der von der Bw. aufgelegte Katalog würde sich in drei Bereiche - Garten …
…bzw. Gemeinden abgelöst. § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG definiere werbeabgabepflichtige Werbeleistungen wie folgt: "Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes". In der Z 2 und 3 würden weitere Tatbestände festgeschrieben. Die Betriebsprüfung habe die Werbeabgabe passierend auf der Z 1 festgesetzt…
Die Werbekostenbeiträge der Lieferanten zu den Dekopaketen sind demnach nach Ansicht der Referentin nicht werbeabgabepflichtig, da keiner der Tatbestände von der Bw. erfüllt wird. 3) Flugblätter X In den gegenständlichen Flugblättern werden lediglich Waren der Firma X beworben. Von der Aufmachung her ist jedoch erkennbar…
…den jeweiligen Lieferanten wurde eine Werbekostenzuschuss vereinbart (im Zuge einer Gesamtvereinbarung der Bw. AG mit dem Lieferanten) und diesem sodann vorgeschrieben. Nach Ansicht der Referentin handelt es sich hierbei um eine werbeabgabepflichtige Leistung nach § 1 Abs. 2 Z 1 Werbeabgabegesetz. Dies aus folgenden Gründen: 1…
…bis 2005 durchgeführt. Die Niederschrift über die Schlussbesprechung datiert vom 19.12.2006 und umfasst lediglich drei Punkte. Neben der Werbeabgabepflicht von Werbekostenzuschüssen von Lieferanten wurde hinsichtlich Körperschaftsteuern für die geprüften Jahre festgestellt, dass für einen geleasten PKW eine entsprechende Repräsentationstangente zuzurechnen sei. Ferner wurden…
…Gemeinden abgelöst. § 1 Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG definiere werbeabgabepflichtige Werbeleistungen wie folgt: "Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes". In der Z 2 und 3 würden weitere Tatbestände festgeschrieben. Die Betriebsprüfung habe die Werbeabgabe passierend auf der Z 1 festgesetzt. Eine…
…genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich der Anzeige des Beginnes der werbeabgabepflichtigen Tätigkeiten und damit verbunden der Abgabe wahrheitsgemäßer Abgabenerklärungen, eine Verkürzung von Werbeabgabe(n) für die Jahre 2000 bis 2005 iHv. insgesamt 33.549,83 € (2000: 26…
…März 2003 Berufung. Es wurde ausführt, dass bei Erstellung der Werbeabgabeerklärung für das Jahr 2001 irrtümlich der werbeabgabepflichtige Umsatz mit € 76.092,32 statt € 82.592,32 angegeben wurde. Es wurde beantragt, die Werbeabgabe mit € 4.129,62 festzusetzen. Der zweitgenannte Vertreter…
…In verfassungskonformer Interpretation der Bestimmung sei es geboten, bei Medien ohne redaktionellen Teil die Verteilung als Veröffentlichung anzusehen, sodass diese Verteilung der werbeabgabepflichtige Vorgang sei. Dies gelte unabhängig davon, ob das Medium einer Zeitung / Zeitschrift beigelegt oder im Direktvertrieb über die Post oder andere Vertriebsfirmen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, vertreten durch Dr. Michael Metzler, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2001 und 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe In der am…