…der Voraussetzungen des § 47 EStG 1988 ins Treffen geführt wird, ist zu entgegnen, dass diese Argumente im Hinblick auf die aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung fehlende Weisungsgebundenheit nicht überzeugen. Der VwGH stellt im Erkenntnis vom 18.9.1996, Zl. 9615/0121, klar, dass Einkünfte im Sinne…
…die im Zusammenhang mit einer weisungsgebundenen Tätigkeit Indizien für ein Dienstverhältnis wären, im Falle der - auf die gesellschaftsrechtliche Beziehung zurückzuführenden - Weisungsungebundenheit ihre Unterscheidungskraft verlieren und daher für die Lösung der Frage, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses im Vordergrund stehen…
…diesem Ergebnis (SWK 28/2005, S 815), wenn er bei Weisungsungebundenheit des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers die DB-Pflicht bejaht, auch wenn ausnahmsweise die Geschäftsführung auf Grund eines Werkvertrages erfolgt. Und auch der VwGH bekräftigte in seiner Entscheidung vom 15.11.2005, 2001/14/0118…
…die vor dem Hintergrund einer weisungsgebundenen Tätigkeit Indizien für ein Dienstverhältnis wären, im Fall der - auf die gesellschaftsrechtliche Beziehung zurückzuführenden - Weisungsungebundenheit Aussagekraft für die Lösung der Frage abgesprochen wird, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses im Vordergrund stehen: Dem Unterworfensein…
…von qualifizierten Dienstnehmern vertreten lassen konnte, weist alle Merkmale der Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft auf. Auf Grund dieser Feststellungen weist die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers somit - unter Außerachtlassung der Weisungsgebundenheit - die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf, sodass die von der Gesellschaft…
…DB-Pflicht der Geschäftsführervergütungen nach Erörterung der Rechtslage zusammengefasst vorgebracht, dass der Wortfolge im Gesetz "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" entscheidende Bedeutung zukommen würde und dass tatsächlich alle Merkmale - mit Ausnahme der Weisungsgebundenheit - vorliegen müssten. In die berufungswerbende Gesellschaft sei per 1.4.1997 die…
…0184). Nach Lehre und Rechtsprechung sind für die Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit das Vorliegen eines Unternehmerwagnisses, die (gegenständlich nicht relevante) Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers wesentliche Merkmale. Unter diesen Gesichtspunkten ist das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen…
…und könne sich grundsätzlich auch vertreten lassen. Es bestehe auch die Möglichkeit für mehrere Auftraggeber tätig zu sein, eine organisatorische Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers sei nicht gegeben und es bestehe Weisungsungebundenheit. Die Bw. bringt weiters vor, vom Finanzamt eine Steuernummer zuerkannt zu haben…
…erschienen im dbv-Verlag für die Technische Universität Graz, sich ergebe, dass bei einer Beteiligung von gleich bzw. größer 50% eine Kommunalsteuerpflicht bzw. DB- und DZ-Pflicht bei Weisungsungebundenheit nicht bestehe. In der Eingabe vom 9. April 2009, beim Finanzamt eingelangt am 14. April 2009…
…Voraussetzungen des § 22 Z 2 Teilstrich 2 leg. cit. nicht gegeben, da die Weisungsungebundenheit nicht auf dem Gesellschaftsvertrag, sondern auf dem Anstellungsvertrag beruhe und zudem die Beteiligung mehr als 25% aber weniger als 50% betrage, so kann dieser Argumentation nicht gefolgt werden. Die Bw. irrt…
…da das Tatbestandsmerkmal der Eingliederung in den wirtschaftlichen Organismus des Betriebes nur bei Weisungsungebundenheit Tatbestandsvoraussetzung sei. Beantragt wurde die Stattgabe der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: Hinsichtlich der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages und des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für die Kalenderjahre 2000 und 2001 ist unter…
…auf seine frühere Judikatur deutlich zum Ausdruck gebracht, dass § 47 Abs. 2 EStG 1988 das Dienstverhältnis mit den Merkmalen der organisatorischen Eingliederung und der Weisungsgebundenheit umschreibt (s. auch VwGH 28.6.2006, 2002/13/0175). Liegen diese beiden Voraussetzungen vor, ist auf weitere (hilfsweise heranzuziehende)…
…die maßgebliche Gesetzesbestimmung aufzuheben. Dies sei zwar nicht erfolgt, der Verfassungsgerichtshof habe jedoch festgestellt: "Sollte jedoch - etwa als Folge der Höhe der Beteiligung - neben der Weisungsungebundenheit auch die übrigen Merkmale eines Dienstverhältnisses nicht mehr erkennbar sein, so ist bereits einkommensteuerrechtlich kein Fall des § 22 Ziffer…
…zumindest bei einem Geschäftsführer wegen beruflich bzw. privat veranlasster längerer Abwesenheiten Vertretungskosten angefallen. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung folgenden Inhalts als unbegründet abgewiesen: "Liegt bei der Tätigkeit eines Gesellschafters für seine Gesellschaft eine auf die gesellschaftsrechtliche Beziehung zurückzuführende Weisungsungebundenheit vor, (wie sie der Ausdruck "sonst…
…die im Zusammenhang mit einer weisungsgebundenen Tätigkeit Indizien für ein Dienstverhältnis wären, im Falle der - auf die gesellschaftsrechtliche Beziehung zurückzuführenden - Weisungsungebundenheit ihre Unterscheidungskraft verlieren und daher für die Lösung der Frage, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses im Vordergrund stehen…
…der Kapitalgesellschaft und das Unternehmerwagnis auch im Fall der Weisungsungebundenheit verschieden ausgestaltet sein können und daher als sonstige Merkmale eines Diesnstverhältnisses in Betracht kommen. Sollten jedoch - etwa als Folge der Höhe der Beteiligung - neben der Weisungsungebundenheit auch die übrigen Merkmale eines Dienstverhältnisses nicht mehr erkennbar…
…Unternehmens sowie das Fehlen des Unternehmerwagnisses. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft stehe im Zusammenhang mit den Merkmalen, die vor dem Hintergrund der Weisungsungebundenheit ihre Indizwirkung zumindest teilweise verlieren würden. In Zweifelsfällen sei aber zudem auf weitere Kriterien (wie z.B. laufenden Arbeitslohn…
…26.1.2006, 2005/15/0152 und vom 29.3.2006, 2001/14/0182). Auf Grund dieser Feststellungen weist die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers somit - unter Außerachtlassung der Weisungsgebundenheit - die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf, sodass die von der Gesellschaft bezogenen Vergütungen des Geschäftsführers als…
…Ungebundenheit, Vertretungsbefugnis, etc.) gehen mangels rechtlicher Relevanz der vorgetragenen Sachverhalte ins Leere. Auf Grund dieser Feststellungen weist die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers somit - unter Außerachtlassung der Weisungsgebundenheit - die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf, sodass die von der Gesellschaft bezogenen Vergütungen als Einkünfte im Sinne des …
…0068 u.v. 22.9.2005, 2005/14/0078). Auf Grund dieser Feststellungen weist die Tätigkeit des wesentlich beteiligten Geschäftsführers somit - unter Außerachtlassung der Weisungsgebundenheit - die Merkmale eines Dienstverhältnisses auf, sodass die von der Gesellschaft bezogenen Vergütungen des Geschäftsführers als Einkünfte im Sinne des § 22…