…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 12. Juli 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 2…
…Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 23. August 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 11 Dezember 2003 entstandene Zollschuld gemäß Artikel 203 Abs.1 und…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 26. Juli 2004 wurde gegenüber der Bf., als Warenführer, wegen Nichtgestellung von in das externe gemeinschaftliche Versandverfahren übergeführten Nichtgemeinschaftswaren bei der Bestimmungsstelle, die am 28…
…9.261,79), vor; die Frist für die Gestellung zweier PKW der Marke Mercedes Benz durch die Bf. als Warenführerin bei der Bestimmungsstelle Hamburg sei am 30. Dezember 1999 abgelaufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 9. April 2001. Darin wurde im Wesentlichen…
…auf die Zollhängigkeit der Waren erfolgt. Der Versandschein sei nicht mehr auffindbar und gebe es auch keinen Nachweis für dessen ordnungsgemäße Übergabe. Erst durch die nachweisliche Übergabe der Papiere wird der Warenführer von seinen Verpflichtungen frei und wird daher erst dann die Verantwortlichkeit iSd. Art…
…hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger…
…hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger…
…9.058,01), vor; die Frist für die Gestellung zweier PKW der Marke Mercedes Benz durch die Bf. als Warenführerin bei der Bestimmungsstelle Hamburg sei am 16. Februar 2000 abgelaufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 21. Mai 2001. Darin wurde im Wesentlichen…
…4.884,92), vor; die Frist für die Gestellung eines PKWs der Marke Mercedes Benz durch die Bf. als Warenführerin bei der Bestimmungsstelle Hamburg sei am 17. Dezember 1999 abgelaufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 9. April 2001. Darin wurde im Wesentlichen…
…20.144,76), vor; die Frist für die Gestellung von vier PKW der Marke Mercedes Benz durch die Bf. als Warenführerin bei der Bestimmungsstelle Hamburg sei am 30. Dezember 1999 abgelaufen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung vom 9. April 2001. Darin wurde im…
…Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen; b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Nach Absatz 2 der bezeichneten Gesetzesstelle ist unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ein Warenführer oder Warenempfänger, der die Waren annimmt und weiß, dass sie…
…in Verkehr gebracht worden sei. Zollschuldner gem. Artikel 203 Abs. 3 ZK erster Gedankenstrich ist die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen habe. Ein Warenführer im Versandverfahren, der die Ware annehme und wisse, dass diese dem gemeinschaftlichen Versandverfahren unterliege, ist nach Artikel 96…
…hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger…
…Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen; b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Nach Absatz 2 der bezeichneten Gesetzesstelle ist unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ein Warenführer oder Warenempfänger, der die Waren annimmt und weiß, dass sie…
…Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen; b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Nach Absatz 2 der bezeichneten Gesetzesstelle ist unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ein Warenführer oder Warenempfänger, der die Waren annimmt und weiß, dass sie…
…hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungszollstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger…
…hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger…
…Versandverfahrens. Er hat die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellenund die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger, der…
…hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert der Bestimmungsstelle zu gestellen. b) die Vorschriften über das gemeinschaftliche Versandverfahren einzuhalten. (2) Unbeschadet der Pflichten des Hauptverpflichteten nach Absatz 1 ist ein Warenführer oder Warenempfänger…
…der belangten Behörde vorgeworfen, die mit Versandanmeldung T1 Nr. 000206802 zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren angemeldet Waren der Bestimmungsstelle nicht gestellt und damit der zollamtlichen Überwachung entzogen zu haben. Voraussetzung dafür, dass neben dem Hauptverpflichteten auch ein Warenführer oder Warenempfänger, der die Waren annimmt, verpflichtet ist…