…für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden nach Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen (Zollbefreiungsverordnung, ZBefrVO) für Schmuckwaren aus Gold, bestehend aus acht Armreifen, einem Armband und einer Halskette, welcher im…
…ausdrücklich angemeldet werden: a) Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind und die gemäß Kapitel I Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates oder als Rückwaren abgabenfrei sind; ..." Die Uhren waren im persönlichen Reisegepäck des Beschwerdeführers enthalten…
…in den zollrechtlich freien Verkehr für ....Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind und die gemäß Kapitel I Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates.... abgabenfrei sind, durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 abgegeben werden…
…Waren im Persönlichen Gepäck von Reisenden im Sinne des Art. 45 ff. ZK liegen schon aus diesem Grund nicht vor. Um wenigstens einen Armreifen im Sinne des Art. 48 ZBefrVO abgabenfrei belassen zu können, hätte einer der Armreifen bei einem Gesamtgewicht aller acht Reifen von…
…muss sich also um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter von Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden handeln und es sind überdies mengenmäßige oder wertmäßige Beschränkungen zu beachten. Dadurch wird zum Schutz der Wirtschaft die Einfuhrabgabenfreiheit auf bestimmte Mengen und bestimmte Wertgrenzen beschränkt. Im Umkehrschluss heißt das…
…im persönlichen Gepäck von Reisenden (vgl. Art. 230 ZK-DVO) auch durch andere Formen der Willensäußerung (vgl. Art. 233 ZK-DVO) in bestimmter Weise, u.a. durch einfaches Passieren der Zollstelle, ohne eine spontane Zollanmeldung abzugeben, (fiktiv) gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Waren…
…Aspekt für eine allfällige Eingangsabgabenfreiheit die Einstufung der Schmuckgegenstände als persönliches Reisegut gemäß Art. 45 ZBefrVO ins Treffen geführt. Gemäß Abs. 1 dieser Vorschrift sind von den Eingangsabgaben befreit vorbehaltlich der Art. 46-49 die aus einem Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden…
…Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt, befreit. Gemäß Art. 46 Abs. 1 lit. a ZBefrVO ist die Befreiung nach Artikel 45 Absatz 1 bei Tabakwaren für jeden Reisenden auf die Höchstmenge von 200 Zigaretten…
…die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren, ABl. EG Nr. L 76 S. 1, keine Anwendung findet. 3.3.3. § 3a Absatz 1: Für Tabakwaren, die im persönlichen Gepäck von Reisenden eingeführt werden, die ihren normalen Wohnsitz im Anwendungsgebiet haben und die über eine Landgrenze…
…87 Abs.4 ZollR-DG), dass auf sie die Eingangsabgabenfreiheit nach Titel XI der ZBefrVO (Eingangsabgabenbefreiung für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden) zutrifft. Durch dieses (bewusste) Verschweigen des Warenwertes, zu dessen wahrheitsgemäßen spontanen (d.h. "von sich aus", siehe dazu Art.233 Abs.1…
…Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden von den Eingangsabgaben befreit, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt. Gemäß Art. 45 Abs. 2 Buchstabe b leg. cit. sind Einfuhren ohne kommerziellen Charakter Einfuhren die gelegentlich erfolgen und sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen…
…Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden von den Eingangsabgaben befreit, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt. Gemäß Art. 45 Abs. 2 Buchstabe b leg. cit. sind "Einfuhren ohne kommerziellen Charakter" Einfuhren die gelegentlich erfolgen und sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen…
…Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden von den Eingangsabgaben befreit, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt. Gemäß Art. 45 Abs. 2 Buchstabe b leg.cit sind "Einfuhren ohne kommerziellen Charakter": Einfuhren die gelegentlich erfolgen und sich ausschließlich aus Waren zusammensetzen…
…aus einem Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt, von den Eingangsabgaben befreit. Im Sinne von Abs. 1 gelten als a) "persönliches Gepäck": sämtliche Gepäckstücke, die der Reisende bei seiner Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…Zollanmeldungen zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 abgegeben werden, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden, für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind und die gemäß Kapitel I Titel XI der…
…den zollrechtlich freien Verkehr können für Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die im persönlichen Gepäck von Reisenden enthalten sind und die gemäß Kapitel I Titel XI der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates oder als Rückwaren abgabenfrei sind, durch eine Willensäußerung im Sinne des Art…
…Zigarillos und Rauchtabak, die im persönlichen Gepäck von Reisenden mit Inlandswohnsitz eingebracht werden, eine Mengenbeschränkung auf 5 Stück bzw. 10 Stück bzw. 25 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren bis zu 25 Gramm, und nach diesem Zeitpunkt bei Einreisen aus der Tschechischen Republik…
…aus einem Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt, von den Eingangsabgaben befreit. Im Sinne von Abs. 1 gelten als a) "persönliches Gepäck": sämtliche Gepäckstücke, die der Reisende bei seiner Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…aus einem Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt, von den Eingangsabgaben befreit. Im Sinne von Abs. 1 gelten als a) "persönliches Gepäck": sämtliche Gepäckstücke, die der Reisende bei seiner Ankunft im Zollgebiet der Gemeinschaft…
…eine entschuldbare Fehlleistung unterlief. Gemäß Art. 45 Abs. 1 ZBefrVO sind von den Eingangsabgaben vorbehaltlich der Artikel 46 bis 49 die aus einem Drittland eingeführten Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden befreit, sofern es sich um Einfuhren ohne kommerziellen Charakter handelt. Gemäß Art. 45 Abs…