…eigenständig zu beurteilen und vom als Verlag bezeichneten Betrieb zu trennen ist. Umsatzsteuerlich ist zu prüfen, ob von einer sonstigen Leistung gemäß § 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994, nämlich der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben, auszugehen ist…
…dUStG regelt aber entsprechend dem Absatz 10 des österreichischen UStG 1994 die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten. Warum es sich bei der Leistung der Bw. um die Einräumung von Rechten vorliegen soll, ist für den unabhängigen Finanzsenat nicht nachvollziehbar…
…nicht gewährt werden, da weder der Verkauf bzw. die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Software als Handelsware, noch die Überlassung von Individualsoftware, wenn sie nur auf EDV-Anlagen des Berechtigten genutzt werden darf, eine Einräumung, Übertragung oder Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberschutz ergeben, darstelle.…
…die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer Person nach deren Personalstatut zu beurteilen. Das Personalstatut einer juristischen Person oder einer sonstigen Personen- oder Vermögensverbindung, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ist das Recht des Staates, in dem der Rechtsträger den tatsächlichen Sitz seiner Hauptverwaltung hat …
…Drittlandsgebiet aus betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. Abs. 10: Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 sind: Z 1: Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben; Z…
…Abgabenrechtliche Angelegenheiten hier die eindeutige Entscheidung und Spezialvollmacht zur generellen Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten ohne Einschränkungen bzw. Vorgaben, egal ob die Eingabe in Papierform oder im Onlineverfahren erfolgt, sowie die Berechtigung zur Entgegennahme v. Zahlungen! Von dieser Vollmacht ist auch die Entgegennahme behördlicher Schriftstücke mitumfasst…
… 3a Abs. 10 Z 1 UStG 1994 ist eine sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben. Gemäß § 10 Abs. 2 Z 1a erster Teilstrich UStG 1994 ermäßigt sich die Steuer auf 10…
…daher bei der Zuerkennung des Altersversorgungszuschusses durch die V.A.M. keine Berücksichtigung. Soweit der Vorhalt gemacht werden sollte, dass in diesem Antrag auch auf die Abtretung von Rechten an die V.A.M. hingewiesen wird, ist dazu Folgendes anzumerken: Um dem Berufungswerber überhaupt erst…
…er vorgibt, um solche im Sinne urheberrechtlicher Vorschriften gehandelt haben könnte, § 3 a Abs. 10 Z 1 UStG angesprochen. Diese Bestimmung betrifft die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben. Dafür, dass dem Internetuser, der ein kostenpflichtiges Programm anwählte, Rechte…
…vom 8. September 2005 wurde erläutert, die von der BTF GmbH in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sei korrekt. Es handle sich bei diesen sonstigen Leistungen nicht um Leistungen im Zusammenhang mit der Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten. Die BTF GmbH habe für die Bw. eine…
…betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. § 3a Abs. 10 UStG 1994 zufolge sind Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben…
…betreibt. Das gilt sinngemäß, wenn die Leistung von einer im Drittlandsgebiet gelegenen Betriebsstätte des Unternehmers ausgeführt wird. § 3a Abs. 10 leg. cit. zufolge sind Sonstige Leistungen im Sinne des Abs. 9 1. Die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben…
…Bw eingegangen seien, sei die Höhe der Provisionen dokumentiert. Die vom Bw vermittelte Leistung falle unter § 3 Abs. 10 Z 1 UStG (Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus urheberrechtlichen Vorschriften ergeben). Die Vermittlung einer solchen Leistung sei gemäß § 3a Abs. 10 Z…
…Ein Forderungswertpapier liege dann vor, wenn die Rechte in einer Urkunde derart verbrieft seien, dass die Rechte aus dem Papier dem Recht am Papier folgten, also ein Erwerb von Rechten nur durch Übertragung des Papiers, welches die Rechte verbrieft, möglich sei. Die streitgegenständliche Urkunde verbriefe…
…gesetzten Verfahrenshandlungen insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung von Rechten vertraut und dem auch darüber hinaus spätestens seit 10. Mai 2004 (Zustellung des Einleitungsbescheides zur SN 34 mittels RSa-Brief) die sich von anderen behördlichen Erledigungen (beispielsweise im Abgabenverfahren) deutlich abhebende besondere Bedeutsamkeit von iSd…
…hat der Berufungswerber ersucht, die Aufsichtsbehörde möge im Sinne der Sicherung der Rechtsstaatlichkeit der Verwaltung den gesetzmäßigen Zustand herstellen. Der Hinweis auf die vermeintliche Verletzung von subjektiven Rechten einerseits, als auch das Begehren den gesetzmäßigen Zustand herzustellen, da dadurch das dinglich besicherte Fruchtgenussrecht im erheblichen…
…zur Wahrnehmung von Haushaltsaufgaben | 33.403,30 S (2.427,51 €) | 0,00 S (0,00 €) | 33.403,30 S (2.427,51 €) | Summe Unfallfolgekosten | | | 96.758,00 S (7.031,68 €) | Aufwendungen…
…Bestimmungen des 3. Abschnittes der Bundesabgabenordnung (BAO) sinngemäß. Gemäß § 85 Abs. 1 BAO sind Anbringen zur Geltendmachung von Rechten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen (insbesondere Erklärungen, Anträge, Beantwortungen von Bedenkenvorhalten, Rechtsmittel) vorbehaltlich der (hier nicht anwendbaren) Bestimmungen des Abs. 3 schriftlich einzureichen (Eingaben). Gemäß § 86a…
…die Wahrnehmung von Baubetreuungs- und Bauorganisationsaufgaben jeder Art, einschließlich der Schaffung von Wohnungseigentum, 9)Durchführung von Zeichenarbeiten, 10) der Handel mit Waren aller Art, insbesondere der Groß- und Kleinhandel, sowie Import, Export und Durchführhandel, 11) die Beteiligung an sowie die Geschäftsführung von Unternehmen mit gleichem…
…Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens nicht um einen Bescheid im Sinne des Artikels 144 Abs. 1 BVG handelt, weil hier bescheidessenziell individuell normativer Charakter fehle, es sich dabei also um keinen Verwaltungsakt handelt, der für den einzelnen Fall die Gestaltung oder Feststellung von Rechten…