…LAG in D (CH) arbeite. Er sei in verschiedenen Ländern tätig. Er sei vom 13. Februar 1999 bis 17. Februar 1999 und vom 3. Jänner 2000 bis 16. Mai 2000 im Ausland gewesen. Er könne die Arbeitsbewilligung nicht vorweisen, da er sie zu Hause vergessen…
… 16 Abs. 1 Z 6, 20 Abs. 1 Z 2 und 3, 26 Z 4) ergebenden Rechtansicht der Abgabenbehörde nicht beachtet hat, hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2001 bis 2003 die ihm obliegende Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzt und damit objektiv tatbildlich iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG gehandelt…
…bestehe, dass er durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2001 bis 2006 unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt habe, dass für 2001 bis 2006 Einkommensteuer in Höhe von € 9.869,00 verkürzt wurde und hiermit ein Finanzvergehen nach …
…dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Krems a. d. Donau vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1998 bis 2000, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO bewirkte, dass für | 1998 | Einkommensteuer | in Höhe von |…
…den entsprechenden Abgabenbescheiden vom 15. November 2005 nicht zugrunde gelegt worden war, und somit unter Verletzung der letztlich dem Bf. obliegenden abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflicht Umsatzsteuer im genannten Ausmaß verkürzt wurde, ergibt sich unzweifelhaft aus dem, auch von der Beschwerde unbestritten gebliebenen Sachverhalt. Konkrete Anhaltspunkte…
…den entsprechenden Abgabenbescheiden vom 15. November 2005 nicht zugrunde gelegt worden war, und somit unter Verletzung der letztlich dem Bf. obliegenden abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflicht Umsatzsteuer im genannten Ausmaß verkürzt wurde, ergibt sich unzweifelhaft aus dem, auch in den Beschwerdeausführungen unbestritten gebliebenen Sachverhalt. Zur (iSd…
…aufgetreten seien, so wären diese Unklarheiten schon bei seiner Arbeitnehmerveranlagung 2003 bereinigt worden und er hätte für 2003 bis 2006 richtige Steuererklärungen abgegeben. Der Bf. habe daher keine unrichtigen Angaben für die Jahre 2003 - 2006 gemacht und keine Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119…
…er hätte vorsätzlich die Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzt, tatsächlich sei er durch interne Schlampereien fahrlässig tätig bzw. untätig gewesen. Die vom Senat geforderte Höhe der Geldstrafe sei daher drakonisch und stehe in keinem wirklichen Verhältnis für ihn. Selbstverständlich werde der Betrag von € 363,00…
…der abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflicht grundsätzlich jene Angaben zu enthalten, die die Abgabenbehörde benötigt, um eine derartige Prüfung vornehmen zu können. Die Anschaffung und der Betrieb eines unternehmenseigenen Luftfahrzeuges wird dabei nur dann (dem Grunde nach) angemessen sein, wenn das Flugzeug ständig und auf Grund…
…665,43 bewirkt, indem er [unrichtige oder] keine Voranmeldungen eingereicht und keine Vorauszahlungen entrichtet hatte, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten sowie 2. [ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen,] seine abgabenrechtliche [Anzeige-, Wahrheits-] und Offenlegungspflicht verletzt, indem er…
…den betrieblichen Rechnungssystemen zu erfassen und im Rahmen der für die Verantwortlichen bestehenden abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflichten dem Finanzamt bekannt zu geben sind, ist Allgemeinwissen. Ein derartiger Wissensstand kann auch dem Bf. unterstellt werden. Dass er dennoch tatbildmäßig gehandelt und das verhaltensimmanente Risiko einer möglichen…
…besteht demgegenüber nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates jedenfalls kein Raum, ergibt sich aus dem Gesetzestext doch keine wie immer geartete diesbezügliche Bezugnahme und würde ansonsten derjenige, der Teile seiner Einkünfte (vorerst) nicht erklärt, gegenüber demjenigen, der seiner Wahrheits- und Offenlegungspflicht zur Gänze nachkommt, begünstigt behandelt…
…dass die Vertragspartner einander absolute Geheimhaltung über das gegenständliche Vertragsverhältnis versprechen würden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sollte die Erfüllung der abgabenrechtlich gebotenen Wahrheits- und Offenlegungspflicht sein. In steuerlicher Hinsicht fand das Unterbeteiligungsverhältnis lt. obigem Vertrag im Rahmen der Feststellung der Einkünfte von Personengesellschaften der Firma…
… 12 wurde festgehalten, dass die Vertragspartner einander absolute Geheimhaltung über das gegenständliche Vertragsverhältnis versprechen würden. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sollte die Erfüllung der abgabenrechtlich gebotenen Wahrheits- und Offenlegungspflicht sein. In steuerlicher Hinsicht fand das Unterbeteiligungsverhältnis lt. obigem Vertrag im Rahmen der Feststellung der Einkünfte von…
…im Amtsbereich des Finanzamtes Waldviertel durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkte, dass für 2005 Einkommensteuer in Höhe von € 70.914,52 verkürzt wurde und hiermit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs…
…und Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2006, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich zu bewirken versuchte, dass für 2006 Umsatzsteuer in Höhe von € 4.940,00 und für 2006 Einkommensteuer in Höhe von € 7.296,00 verkürzt werde und…
…für 2004-2005, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gem. § 119 BAO versuchte Umsatzsteuer 2004 in Höhe von € 11.796,00 und Umsatzsteuer 2005 in Höhe von € 15.000,00 zu verkürzen und hiermit das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 iVm…
…Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO bewirkt habe, dass eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2001 in Höhe von € 18.901,00 Umsatzsteuer 2003 in Höhe von € 17.824,00 Umsatzsteuer 2004 in Höhe von € 18.409,00 bewirkt wurde und hiemit…
…vom 6. September 2006, SN 1, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid zu Punkt A, hinsichtlich des Vorwurfes, dass der Bf. vorsätzlich unter Verletzung einer Wahrheits- und Offenlegungspflicht gem. § 119 BAO zu bewirken versucht habe, dass für 2003…
…Standort Gmünd vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1999-2000, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO bewirkte, dass für 1999 Einkommensteuer in Höhe von € 10.004,00 und Umsatzsteuer in Höhe von € 6.471,00…