…LAG in D (CH) arbeite. Er sei in verschiedenen Ländern tätig. Er sei vom 13. Februar 1999 bis 17. Februar 1999 und vom 3. Jänner 2000 bis 16. Mai 2000 im Ausland gewesen. Er könne die Arbeitsbewilligung nicht vorweisen, da er sie zu Hause vergessen…
…Verfügung bzw. ein Beschluss im Sinne der §§ 94 und 244 BAO ist, nachzukommen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., § 138 BAO Rz 2). Weigert sich der Abgabepflichtige, handelt er dem § 138 BAO zuwider bzw. verstößt gegen die ihn treffende Mitwirkungs- Wahrheits- und Offenlegungspflicht (§§ 119, 138…
…Verfügung bzw. ein Beschluss im Sinne der §§ 94 und 244 BAO ist, nachzukommen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., § 138 BAO Rz 2). Weigert sich der Abgabepflichtige, handelt er dem § 138 BAO zuwider bzw. verstößt gegen die ihn treffende Mitwirkungs- Wahrheits- und Offenlegungspflicht (§§ 119, 138…
… 16 Abs. 1 Z 6, 20 Abs. 1 Z 2 und 3, 26 Z 4) ergebenden Rechtansicht der Abgabenbehörde nicht beachtet hat, hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2001 bis 2003 die ihm obliegende Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzt und damit objektiv tatbildlich iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG gehandelt…
…Geschäftsführers der vom Beschwerdeführer beauftragten und bevollmächtigten ***67***, Steuerberatungsgesellschaft, ***78***, beantragt. Auf der subjektiven Tatseite mangelt es sohin beim Vorsatz auf Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Wahrheits- und Offenlegungspflicht. Selbst wenn für die Jahre 2017, 2018 und 2019 keine Einkommensteuer- und Umsatzsteuererklärung abgegeben worden sein sollten…
…bestehe, dass er durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2001 bis 2006 unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt habe, dass für 2001 bis 2006 Einkommensteuer in Höhe von € 9.869,00 verkürzt wurde und hiermit ein Finanzvergehen nach …
…dass dieser im Amtsbereich des Finanzamtes Krems a. d. Donau vorsätzlich durch Abgabe unrichtiger Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1998 bis 2000, sohin unter Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO bewirkte, dass für | 1998 | Einkommensteuer | in Höhe von |…
…den entsprechenden Abgabenbescheiden vom 15. November 2005 nicht zugrunde gelegt worden war, und somit unter Verletzung der letztlich dem Bf. obliegenden abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflicht Umsatzsteuer im genannten Ausmaß verkürzt wurde, ergibt sich unzweifelhaft aus dem, auch von der Beschwerde unbestritten gebliebenen Sachverhalt. Konkrete Anhaltspunkte…
…den entsprechenden Abgabenbescheiden vom 15. November 2005 nicht zugrunde gelegt worden war, und somit unter Verletzung der letztlich dem Bf. obliegenden abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflicht Umsatzsteuer im genannten Ausmaß verkürzt wurde, ergibt sich unzweifelhaft aus dem, auch in den Beschwerdeausführungen unbestritten gebliebenen Sachverhalt. Zur (iSd…
…aufgetreten seien, so wären diese Unklarheiten schon bei seiner Arbeitnehmerveranlagung 2003 bereinigt worden und er hätte für 2003 bis 2006 richtige Steuererklärungen abgegeben. Der Bf. habe daher keine unrichtigen Angaben für die Jahre 2003 - 2006 gemacht und keine Verletzung der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119…
…er hätte vorsätzlich die Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzt, tatsächlich sei er durch interne Schlampereien fahrlässig tätig bzw. untätig gewesen. Die vom Senat geforderte Höhe der Geldstrafe sei daher drakonisch und stehe in keinem wirklichen Verhältnis für ihn. Selbstverständlich werde der Betrag von € 363,00…
…Beschwerdeführer zu fakturieren waren und zeitnah in beiden Buchhaltungen gemäß der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gebucht und offengelegt wurden." Der Geschäftsleiter der Bank1, GL-R, beantwortete die Frage, ob ihm bekannt sei, dass eine Gewinnaufteilung zwischen dem Bf und der C-GmbH erfolgte, und welche Buchungen …
…die volle Haftung zu tragen hatten und zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei der GmbH., die Aufteilung der Gewinne sowie der Risikotragung gegenüber der Bank1 **A** an den Beschwerdeführer zu fakturieren waren und zeitnah in beiden Buchhaltungen gemäß der Wahrheits- und Offenlegungspflicht gebucht wurden. 7…
…der abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflicht grundsätzlich jene Angaben zu enthalten, die die Abgabenbehörde benötigt, um eine derartige Prüfung vornehmen zu können. Die Anschaffung und der Betrieb eines unternehmenseigenen Luftfahrzeuges wird dabei nur dann (dem Grunde nach) angemessen sein, wenn das Flugzeug ständig und auf Grund…
…Juli 1971, wohnhaft in ***Bf1-Adr*** schuldig erkannt, sie habe im Bereich des Finanzamtes Waldviertel A.) durch Abgabe unrichtige Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2010 bis 2016, sohin unter Verletzung einer Wahrheits- und Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt, dass Umsatzsteuer für 2012 in…
…665,43 bewirkt, indem er [unrichtige oder] keine Voranmeldungen eingereicht und keine Vorauszahlungen entrichtet hatte, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten sowie 2. [ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen,] seine abgabenrechtliche [Anzeige-, Wahrheits-] und Offenlegungspflicht verletzt, indem er…
…gibt auch Tatsachen und Beweismittel, von denen der Abgabepflichtige im abgeschlossenen Verfahren keine Kenntnis hatte. Derartige Tatsachen und Beweismittel würden jedenfalls zur Wiederaufnahme auf Antrag berechtigen. Die von Ritz vertretene Rechtsauffassung läuft hingegen de facto darauf hinaus, dass der die Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzende Abgabepflichtige…
…gibt auch Tatsachen und Beweismittel, von denen der Abgabepflichtige im abgeschlossenen Verfahren keine Kenntnis hatte. Derartige Tatsachen und Beweismittel würden jedenfalls zur Wiederaufnahme auf Antrag berechtigen. Die von Ritz vertretene Rechtsauffassung läuft hingegen de facto darauf hinaus, dass der die Wahrheits- und Offenlegungspflicht verletzende Abgabepflichtige…
…den betrieblichen Rechnungssystemen zu erfassen und im Rahmen der für die Verantwortlichen bestehenden abgabenrechtlichen Wahrheits- und Offenlegungspflichten dem Finanzamt bekannt zu geben sind, ist Allgemeinwissen. Ein derartiger Wissensstand kann auch dem Bf. unterstellt werden. Dass er dennoch tatbildmäßig gehandelt und das verhaltensimmanente Risiko einer möglichen…
…besteht demgegenüber nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates jedenfalls kein Raum, ergibt sich aus dem Gesetzestext doch keine wie immer geartete diesbezügliche Bezugnahme und würde ansonsten derjenige, der Teile seiner Einkünfte (vorerst) nicht erklärt, gegenüber demjenigen, der seiner Wahrheits- und Offenlegungspflicht zur Gänze nachkommt, begünstigt behandelt…