…gegebenenfalls neue Erkenntnisse des Unabhängigen Finanzsenates oder auf Grund der Judikatur der Höchstgerichte, erübrigt es sich sohin, hierauf nochmals näher einzugehen und kann diesbezüglich -zwecks Vermeidung von Wiederholungen- hierauf vollinhaltlich verwiesen werden. Die Kosten, die sich dem Bw aus der Wahl des Wohnsitzes außerhalb der…
…Bw. wie anhand einer Meldeamtsanfrage und den Angaben des Bw. ersichtlich ist, in Wien. Über die Berufung wurde erwogen: Kosten, die sich aus der Wahl des Wohnsitzes außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort ergeben, insbesondere der Mehraufwand für Fahrten (Flüge) zwischen Wohnung und Beschäftigungsort, können…
…Wahl des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung niemals durch die Erwerbstätigkeit, sondern immer durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen. Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten sind dennoch als Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn - und solange - diese Aufwendungen durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, weil eine Wohnsitzverlegung…
…die Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist. In Abweichung vorstehender Ausführungen können Aufwendungen für Familienheimfahrten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten bei den aus der Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften Berücksichtigung finden, da diese solange als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Steuerpflichtigen die Wohnsitzverlegung in…
…0256). Durch die nach eigenem Empfinden des Erblassers - und auch seiner Ehegattin - getroffene Wahl des Wohnsitzes in W. als "Hauptwohnsitz" im Wege der Anmeldung bei der Gemeinde W. ab Mai 1999 hatte somit der Erblasser nach eigenem subjektiven Dafürhalten diesen Wohnsitz als "Mittelpunkt seiner Lebensinteressen…
…JJJJ geboren und arbeitete im gesamten Jahr 2008 in der Tätigkeit des Arbeitgeber1 Ort3. Weiters war der BW bis März 2008 für die Arbeitgeber2 in Ort5 tätig. Der BW ist seit seiner Geburt in Ort2 gemeldet. Dieser Wohnsitz war bis zum Jahr 1984 sein Hauptwohnsitz…
…des BFH VI R 23/07 vom 05.03.2009 ist das deutsche Höchstgericht erstmals von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegangen, obwohl sich die Gesetzeslage nicht geändert hat. Der BFH hat sich für eine zeitgemäße Betrachtung der doppelten Haushaltsführung entschieden. Demnach ist die Wahl des Wohnsitzes…
…Der BW ist 9999 geboren und arbeitet in der A des B. Weiters war der BW im Jahr 2005 für die C in D tätig. Der BW ist seit seiner Geburt in G bzw. Adresse2 gemeldet. Dieser Wohnsitz war bis zum Jahr 1984 sein Hauptwohnsitz…
…erster Instanz in den Begründungen zu den neuen Sachbescheiden selbst die Ansicht vertritt, es handle sich bei dem Wohnsitz in L. um den Familienwohnsitz. Sie bezeichnet diesen ausdrücklich als solchen und setzt sich mit dem Motiv der Wahl des Wohnsitzes in L. als Familienwohnsitz auseinander…
…S 126.000,-; 1998: S 94.000,-; 1999: S 55.000,- und 2000: S 10.391,20). Die Wahl des Dienstortes sei von der Bw daher nicht freiwillig getroffen worden, sondern sie musste sich nach dem Angebot der verfügbaren Ausbildungsstellen richten. Dass sich vorübergehend Dienstverhältnisse…
…handle sich daher sehr wohl jedes Jahr "um eine konkrete, ernsthaft und latent drohende Möglichkeit einer solchen Abberufung" (Hinweis auf Rz 345 der LStRl 2002). Dies würde zwangsläufig zu einem Wechsel des Arbeitsortes und wohl auch des österreichischen Wohnsitzes und eventuell des Ausbildungsortes der Kinder…
…1984, 283 zum Wohnsitz gemeinsam mit der Braut). Besteht im Einzugsbereich des Wohnortes keine Ausbildungsmöglichkeit, dann steht die Wahl des Ausbildungsortes grundsätzlich frei. Für die Beurteilung, ob die Ausbildungsstätte außerhalb des Einzugsbereichs des Wohnortes liegt, ist eine Verordnung des BMF ergangen (BGBl 1995/624 idgF)…
…den nichtabzugsfähigen Kosten des § 20 EStG 1988, wenn die Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt ist. Laut Angaben des Bw. übe seine Gattin am Familienwohnsitz keine Erwerbstätigkeit aus. Die Unterhaltsverpflichtung für Kinder reiche als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht…
…der beruflichen Sphäre des Bw gelegenen Anlass. Der Bw. hat die 80 m² große Mietwohnung in Wien aufgegeben, damit seine Familie im Burgenland im neu errichteten Einfamilienhaus ihren Wohnsitz begründen kann. Die Kosten, die sich dem Bw aus der Wahl des Wohnsitzes außerhalb der üblichen…
…Begründung nicht an, dass die Aufwendungen, die sich aus der Beibehaltung des Wohnsitzes in einem außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Ort ergeben, zu den nichtabzugsfähigen Lebenshaltungskosten gehören, wenn die Wahl des Wohnsitzes durch persönliche Gründe bedingt sind. Da der Bw. seit 2007 laufend…
…Verlegung des Wohnsitzes an den Ort der Beschäftigung darzutun (vgl. VwGH vom 26.2.1971, 513/69; 1.7.1975, 550/75, wonach Kosten für Verpflegung und Reisen zwischen Wohnung und Beschäftigungsort im allgemeinen nicht als absetzbar gelten, weil eine solche Wahl des Wohnsitzes in…
…wurde in L/W, vom Theater eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Steuerlich haben diese Wohnsitze wohl tatsächlich zur unbeschränkten Steuerpflicht bis 22.8.2008 geführt. Bei den Abrechnungen der einzelnen Opernhäuser wurde dies auch berücksichtigt und sein Einkommen nach dem Tarif besteuert. In der Spielsaison…
…weil eine solche Wahl des Wohnsitzes in der Regel durch persönliche Gründe bedingt sei und daher zur Sphäre der privaten Lebensführung gehören würden. Bezüglich der Nichtanerkennung der Familienheimfahrten sowie der doppelten Haushaltsführung werde auf die Ausführungen des Ersuchens um Äußerung zum festgestellten Sachverhalt vom 23…
…einen Studienplatz beworben, würde sie in der Datenbank aufscheinen. Der Unabhängige Finanzsenat kommt im Rahmen der freien Beweiswürdigung zum Ergebnis, dass bereits die Wahl des Studienortes Z. im Wintersemester 2003/2004 in erster Linie auf einer persönlichen Vorliebe für diesen Standort beruhte. Denn bereits damals…
…Die kreative Zusammenführung von Anlagen, Dekorationen und den Arbeitsgruppen für die künstlerische Zielsetzung ist die wesentliche Aufgabe, damit für den Zuschauer das Gesamtkunstwerk entsteht. Der Arbeitsvertrag regelt diese Aufgaben in den Bestimmungen über die Wahl des Wohnsitzes, der Verfügbarkeit während der Proben, kurzfristige (zB für…