… 200 Abs 1 BAO idgF vorläufigen Umsatzsteuerbescheid 2003. Mit den v.a. Bescheiden wurden A. die Vorsteuerabzüge aus Gutschriften wegen Verwendung eines falschen Firmennamens (F-GmbH ), einer falschen Firmenanschrift (L-KEG ), einer falschen Firmenbezeichnung der bei Gutschriftausstellung gelöschten Z-KEG , Verwendung der Leistungsbeschreibung "diverse Transportleitungen…
…Bw. mit Schriftsatz vom 27. Februar 2004 Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für das Jahr 2002 und richtete seine Einwendungen gegen die Nichtanerkennung der Betriebsausgaben betreffend Arbeitskleidung und Arbeitsraum sowie gegen die Versagung des damit zusammenhängenden Vorsteuerabzuges. Begründend gab der Bw. unter…
…ihn als Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, gesondert ausgewiesen ist. Der Vorsteuerabzug ist demnach zu dem Zeitpunkt möglich, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung darüber vorliegt (vgl. Ruppe…
…Unternehmern in einer Rechnung (§ 11 UStG) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen darstellen und im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Bewirkt der Unternehmer neben Umsätzen, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen, auch Umsätze, bei denen ein solcher Ausschluss nicht…
…und N.E., danach hat N.E. die Bw. selbständig vertreten. 1. Vorsteuerabzug Feststellungen einer Betriebsprüfung der Jahre 1994 bis 1996 sowie eine Umsatzsteuer- und Kapitalertragsteuernachschau des Zeitraumes Jänner 1997 bis August 1998 haben ergeben, dass die Bw. in den Jahren 1995 und 1996 der…
…wenn sie aufgrund der Rechnungslegung geschuldet werden. Diese Leistung sei in einem anderen Staat steuerbar. Die Rechnung könne jedoch vom Rechnungsaussteller berichtigt werden. In Österreich vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen seien u.a. auch Leistungen, deren Entgelte überwiegend keine abzugsfähigen Ausgaben (Aufwendungen der privaten Lebensführung, Repräsentationsaufwendungen) iSd …
…Unternehmen als Maler und Anstreicher steht und dieses vielmehr seinem privaten Eigenbedarf dient, ist in rechtlicher Beurteilung zu entscheiden, dass mangels Leistungserbringung für sein Unternehmen für die Errichtung des Dachgeschoßumbaus ein Vorsteuerabzug iSd § 12 UStG 1994 nicht zusteht. Weiters ist darauf hinzuweisen, dass der Bw…
…b)......." Sowohl § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG als auch § 12 Abs 2 Z 1 UStG 1994 verweisen auf einkommensteuerliche Vorschriften. Maßgeblich für den Vorsteuerabzug von Leistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung, Errichtung und Erhaltung von Gebäuden stehen, ist somit deren einkommensteuerrechtliche…
…Als Tag der Anschaffung ist dbzgl. der 01.01.1990 angeführt, von den Nettoanschaffungskosten iHv ATS 5.800,00 wird der Vorsteuerabzug mit ATS 1.160,00 begehrt. Mit Datum 28.05.1990 erfolgt ein Hardware-Zugang (Drucker). 1991 erfolgen mit einer PC-Auflage und…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…
…"Umsatzsteuerliche Aspekte" gegeben, in dem von einer umsatzsteuerpflichtigen Veräußerung, jedoch in Klammer gesetzt und daher anscheinend nur "an Unternehmer" die Rede sei. Somit stehe ein Vorsteuerabzug (noch) nicht zu, weil nicht nachgewiesen werden könne, dass der steuerpflichtige Verkauf tatsächlich wahrscheinlicher sei als ein steuerfreier (vgl…