…sich der Leistungsempfänger mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln vergewissert hat, ob die leistende Firma existiert, hindert es nicht die Versagung des Vorsteuerabzuges. Der VwGH führt dazu in zahlreichen Erkenntnissen aus, dass es auf den "guten Glauben" des Rechnungsempfänger an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers…
…genaue Verrechnung ermöglichen) vorstellbar (wenn nicht, Problem des Leistungsempfängers und seines allfälligen Vorsteuerabzuges), wie sie auch als Nachweis hinsichtlich des konkreten Leistungsaustausches der eingekauften Fremdleistungen zwar abverlangt wurden und - bisher - aber nicht vorgelegt werden konnten. Im ersten Betriebsjahr (2001, nicht USO-Prüfungszeitraum) ergibt sich trotz…
…Urkunde der Vorsteuerabzug nicht gestützt werden kann (vgl. VwGH 26.2.2004, 2004/15/0004; 26.6.2001, 2001/14/0023). Durch das Abstellen auf eine Rechnung iSd § 11 UStG 1994 soll eine verwaltungsökonomische und praktikable Kontrolle der Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges beim Leistungsempfänger einerseits und…
…Die Bw. habe von diversen Eingangsrechnungen der beiden genannten Lieferanten Vorsteuern geltend gemacht. Die Angabe des Namens und der Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers diene nicht nur der Kontrolle, ob der Leistungsempfänger eine (zum Vorsteuerabzug berechtigende) Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten habe, sondern…
…essentielle Voraussetzung des Vorsteuerabzuges gemäß der durch die Bestimmungen des § 12 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 UStG 1994 gestalteten Rechtslage unter anderem die eindeutige Identifizierbarkeit des Rechnungsausstellers allein anhand der in der Rechnung angeführten Identifikationsmerkmale ist und der Leistungsempfänger eines…
…die vorliegen müssen, um beim Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu gewährleisten. Eine dem § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 als entsprechend zu wertende Rechnung muss den Namen und die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers enthalten. Darunter ist der richtige Name und die richtige Adresse…
…gelieferter Ware und in der Rechnung enthaltener Bezeichnung der Ware vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt (VwGH vom 22.6.2001, 98/13/0043). Eine Rechnung muss weiters, soll sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, den Erfordernissen nach …
…des Vorsteuerabzuges kompensiert werden, sondern müssten Ersatzansprüche zivilrechtlich geltend gemacht werden. Wenn diese Grundsätze selbst für den Gutgläubigen gelten, müsse klar sein, dass diese umsomehr gelten müssten, wenn einem Leistungsempfänger das Fehlen der Unternehmereigenschaft des Rechnungslegers auffallen hätte müssen. Ergänzend wurde auf die Bestimmung des…
…Dies ist hier ebenso nicht der Fall, sodass auch aus diesem Grund aus den jeweils zweifach vorgelegten Rechnungen kein Vorsteuerabzug abgeleitet werden kann. Die Ungreifbarkeit des Leistungserbringers (und damit die fehlende Möglichkeit einer Rechnungsberichtigung) ist das Risiko des Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit…
…Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach der Rechtsprechung des EuGH steht dem Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer auch dann zu, wenn die Leistung Teil einer Kette ist, an der ein Unternehmer…
…Unternehmer steuerlich erfasst habe, sei für die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfägers nicht relevant. Nicht relevant sei auch, ob an der Wohnung des Unternehmers ein Namensschild angebracht ist und ob den Bewohnern anderer Wohnungen des betreffenden Hauses die "Firma" bekannt ist. Zusammenfassend, alle rechnungslegenden Unternehmen…
…M OEG "steuerlich nicht erfasst" gewesen sei, ist das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. November 1996, 95/15/0179, entgegenzuhalten, worin der Gerichtshof bereits klargestellt hat, dass es für die Frage des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers unerheblich ist, ob das Finanzamt den leistenden Unternehmer steuerlich erfasst…
…um die Ansässigkeit eines im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers zu überprüfen. Eine Nichtanerkennung des Vorsteuerabzuges würde dazu führen, dass einerseits die Umsatzsteuer eingehoben werde, der Leistungsempfänger andererseits jedoch mit Vorsteuerbeträgen belastet wäre. Die Nichtanerkennung würde dem Grundsatz der Steuerneutralität der Umsatzsteuer innerhalb der Unternehmenskette widersprechen und…
…Ungenauigkeiten vorzuwerfen sind. Dementsprechend bleibt eine "Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers" das Risiko des Leistungsempfängers, der sich auf eine Rechtsbeziehung mit einem solchen Partner eingelassen hat (VwGH 25.4.2001, 98/13/0081). Wenn damit für Zwecke des Vorsteuerabzuges auf eine formgerechte Rechnung abgestellt wird, so widerspricht…
…nicht Aufgabe des Leistungsempfängers sein, müsse entgegengehalten werden, dass wenn ein zweiundzwanzigjähriger polnischer Staatsbürger als Geschäftsführer einer jüngst gegründeten GmbH auftrete, welche über eine von einem Inländer zur Verfügung gestellten Gewerbeberechtigung agiere, noch dazu in einer in Bezug auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bekanntermaßen problematischen…
…nicht Aufgabe des Leistungsempfängers sein, müsse entgegengehalten werden, dass wenn ein zweiundzwanzigjähriger polnischer Staatsbürger als Geschäftsführer einer jüngst gegründeten GmbH auftrete, welche über eine von einem Inländer zur Verfügung gestellten Gewerbeberechtigung agiere, noch dazu in einer in Bezug auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers bekanntermaßen problematischen…
…worden, der volle Rechnungsbetrag (inklusive Umsatzsteuer) auf ein Bankkonto der H-GmbH gezahlt worden. Die Fakturenadresse sei immer die im Firmenbuch erfasste Adresse gewesen. Die steuerliche Erfassung des Rechnungsausstellers sei für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nicht relevant. Durch die Ermittlungsergebnisse sei erwiesen, dass E.F…
…von der Gut- oder Schlechtgläubigkeit des Leistungsempfängers und auch wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer bezahlt hat (VwGH 3.7.2003, 2002/15/0155). Ob das Finanzamt den leistenden Unternehmer steuerlich erfasst hat, ist für die Frage des Vorsteuerabzuges des Leistungsempfängers nicht ausschlaggebend (VwGH 20.11…
…GmbH storniert hätte. Erst nachträglich habe sich herausgestellt, dass die Herren Robert L und Carlo E Teilnehmer eines europaweiten Umsatzsteuerkarussells gewesen seien. Nach der derzeitigen Rechtslage des UStG sei der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers nicht daran geknüpft, dass der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer tatsächlich an das…
…"HE", hingewiesen und folgendes zitiert worden: 1. Leistungsempfänger seien im Falle der Bestellung eines Gegenstandes durch eine Ehegattengemeinschaft, die keine Unternehmereigenschaft besitze, die Miteigentümer, die diese Gemeinschaft bildeten. 2. Vorsteuerabzug des (unternehmerischen) Ehegatten für die gesamten, auf den unternehmerisch genutzten Gebäudeteil entfallenden Vorsteuern, aber 3…