…FinStrG in Höhe von S 9.827,-- zu verantworten. Vom Betriebsprüfer wurde auch tatsächlich die in den Voranmeldungen betreffend die Monate September bis Dezember 2001 zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer aus den uneinbringlichen Pachtzinsforderungen ohne mehrwertsteuergerechte Rechnungen nicht anerkannt und entsprechend berichtigte Zahllasten am 4…
…unverfroren einfach wieder heimlich ohne Offenlegung gegenüber der Abgabenbehörde die vom Betriebsprüfer betreffend Jänner bis März 2002 gestrichenen Vorsteuern aus den obgenannten uneinbringlichen und nicht bezahlten Pachtzinsforderungen ohne mehrwertsteuergerechte Rechnung in Höhe von insgesamt € 915,90 und überdies neuerlich einen derartigen Vorsteuerabzug betreffend April…
…eingeleitet (Finanzstrafakt Bl.10 f). Die fiktive Vorsteuer in Höhe von € 305,23 aus dem von der X KEG an die Verpächter des Gasthauses für diesen Monat geschuldeten Pachtzins für Oktober 2002 wurde also berücksichtigt, obwohl - offensichtlich infolge finanzieller Schwierigkeiten (der Umsatz des Betriebes…
…Pachtzinsforderungen, und zwar auch dann, wenn diese Forderungen im Veräußerungserlös des Grundstückes mit abgegolten werden." Gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 3 der Liebhabereiverordnung, BGBl. Nr. 33/1993 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 358/1997 (=LVO) ist Liebhaberei bei einer Betätigung anzunehmen, wenn Verluste aus…
…werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft in der EZ 2470 Grundbuch M, bestehend aus den Grundstücken Nr. 2923/2…
…auf bestimmte oder unbestimmte Zeit oder aus der Gestattung der Verwertung von Rechten, insbesondere aus der Einräumung der Werknutzung (Werknutzungsbewilligung, Werknutzungsrecht) im Sinne des Urheberrechtsgesetzes der Überlassung von gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen Erfahrungen und von Berechtigungen. 4. Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen…
…die Anerkennung der in Rede stehenden Vorsteuern in Höhe von € 13.539 beantragt. Diese Berufung wurde ebenso mit den mit den gleichen Argumenten begründet wie bereits bei den Eingaben vom 29. Juni 2006 bzw. 18. Juli 2006. Aus diesem Grund wird auf die Ausführungen…
…gemäß § 17 Abs. 2 UStG nach Maßgabe der Vereinnahmung zu versteuern hatte. Für diese ausständige Pacht lässt sich eine Umsatzsteuerpflicht im Jahr 1997 auch nicht aus der Tatsache herleiten, dass der Bw Kautionen, die u.a. der Sicherstellung der Pachtzinsforderungen dienen sollten, erhalten hat, und…
…von rd. 58 m² wird von ihm seit Dezember 2003 zu Wohnungszwecken vermietet. Die Vorsteuer von den auf diese beiden Wohnungen entfallenden Errichtungskosten wurden vom Bw in der Umsatzsteuererklärung für 2002 zur Gänze in der Höhe von 36.909,06 € geltend gemacht. In einer…
…Besteuerungsgrundlagen bei. Insbesondere beantragte die Bw. Vorsteuerabzüge in folgenden Höhen: | 1997 | S 227.567,66 | 1998 | S 50.524,54 | 1999 | S 74.635,80 Diese Vorsteuern stammen aus Investitionskosten betreffend den Käsereitrakt einer Almhütte der Bw. Die Bw…
…Ausgaben für die Lebensführung". Aufwendungen des Unternehmers für die seine privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar. Die Vorsteuern, die in Zusammenhang mit den oben unter den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung für nicht abzugsfähig beurteilten Aufwendungen stehen, werden daher gemäß …
…und weiters Bewirtungs- und Werbeaufwendungen sowie Kilometergelder bezüglich der Tätigkeit als Geschäftsführer und Vorstand eines Vereines nicht als Betriebsausgaben anerkannt. Die Feststellungen lauten wie folgt: ad Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) Einkünfte als geschäftsführender Gesellschafter der Fa. C.GmbH Nicht anerkannte Betriebsausgaben Folgende Betriebsausgaben wurden gem. …
…gebrauchsfähigem Zustand übernommen. 3. Mietentgelt 3.1 Das Mietentgelt besteht aus dem Hauptmietzins, den auf den Mietgegenstand entfallenden Betriebskosten einschließlich einem Pflegebeitrag (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) sowie der Umsatzsteuer. 3.2 Der monatliche Hauptmietzins beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses: | | Nutzung als: | Innenraum: |…
…die der Wohnung Top 28/29 rund 60 m². Aus der Sanierung der Objekte machte die Berufungswerberin laut Beilage zur Umsatzsteuererklärung 1995 Vorsteuern in Höhe von 225.512,27 S geltend. Mit Bestandsvertrag vom 25. November 1995 vermietete die Berufungswerberin die Wohnung Top 28/29…
…Die zusätzlich in Abzug gebrachten Beträge waren daher nicht anzuerkennen. Die "Pachthöhe" des vorliegenden Vertrages (bezeichnet als "Pachtvertrag") setzt sich zusammen aus: Pacht Betriebskosten Strom- und Heizkosten Umsatzsteuer | | 2002 | 2003 | 2004 | Pachtzinse erklärt | 9.335,32 | 8.875…
…die seit 1997 entstanden sind. Die "ZINSLISTE per 01.2002" weist betreffend Top 10 und Top 13 Folgendes aus (AB): Top 10: | Top: 10 | H.Dr.R. | Mwst. | Brutto | Nutzfl.: 74,15 | Hauptmiete | 533,06 | 53,31…
…65 € fest. In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt folgendes aus: "Betreffend Arbeitszimmer wird auf die Begründung der Berufungsvorentscheidung verwiesen. Die Ausgaben für die Arbeitskleidung betreffen gem. § 20 EStG Kosten der privaten Lebensführung. Dementsprechend wurde auch die Vorsteuer gekürzt." Mit Umsatzsteuerbescheid vom 25. November 2003…
…der Finanzamtsakten wird es schwierig sein, die damaligen tatsächlichen Verhältnisse exakt zu erforschen. Zumindest eine Mischverwendung kann m.E. aber nicht ausgeschlossen werden. Aus verwaltungsökonomischen Gründen könnte ich mir daher vorstellen, ihrem Vorschlag (Abschlag von 80%) näherzutreten. D.h. es würde diesbezüglich nur eine VSt…
…5.2000 hat das Mietverhältnis am 15.5.2000 begonnen; das Mietverhältnis wurde grundsätzlich auf die Dauer von 10 Jahren abgeschlossen). Der Mietzins besteht aus dem Hauptmietzins iHv € 298,76 (wertgesichert auf Basis des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex), den anteiligen Betriebskosten, Nebenkosten…
…Vertragsgestaltung nicht denkbar gewesen. Damit erweist sich nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Vertragsgestaltung in einer Gesamtbetrachtung als nicht fremdüblich. Das Vorliegen einer unternehmerischen Tätigkeit war zu verneinen. Die geltend gemachten Vorsteuern waren aus den bezeichneten Gründen nicht anzuerkennen. Beilage: 1 Anonymisierungsblatt Linz, am 11…