…gegen eine juristische Person zu erheben, wäre diese gegen die Berufungswerberin erhoben worden. Bei Verurteilung der Vorstände wäre es zu einer Abschöpfung eines Betrages von 597.000.000,00 S bei der Berufungswerberin gekommen, was deren Existenz bedroht hätte. Er habe auch laufend der Berufungswerberin…
…18.10.2004 | 358,71 | Stundungszinsen | 2004 | 18.10.2004 | 645,14 | Summe | | | 838.698,05 Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war selbständig vertretungsbefugter Vorstand der Firma Y AG (Primärschuldnerin)…
…die Umsatzsteuer 1999 in Höhe von 2.160,30 € eingeschränkt. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) war seit 2.9.1993 (der einzige) Vorstand der IAG Die Aktiengesellschaft wurde am 8. Mai 2001 von Amts wegen im Firmenbuch gelöscht. Am Abgabenkonto der Gesellschaft haften folgende…
Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruches dar. Der Berufungswerber ist 47 Jahre alt (geb. 26.4.1959) und damit noch geraume Zeit erwerbsfähig. Die Geltendmachung der Haftung kann im Übrigen selbst dann zweckmäßig sein, wenn die Haftungsschuld im Zeitpunkt…
…11. 2004 bis zum 27. 2. 2006 als Vorstand der C-AG (kurz: AG) mit Sitz in X. (BRD) im Handelsregister des Amtsgerichtes München eingetragen. Die AG pachtete ab Dezember 2004 von der H-KG einen Hotelbetrieb in R. (Österreich), den sie an die A…
…dass die Forderungen gegen die Bw wertlos seien, sei das Schreiben der R_II_AG vom 26.5.1992 vorgelegt worden, in welchem die Vorstände Fx*** L*** und Mag. Ay*** W***** bestätigten, dass es sich bei der Bw um eine "nutzlos gewordene Gesellschaftshülse" gehandelt habe…
…der Rückforderung Abstand genommen wurde, werden sie gebeten zweckdienliche Unterlagen aus denen insbesondere die Gründe ersichtlich sind sowie und ab welchem Zeitpunkt eine Rückforderung der Provision nicht mehr erfolgen konnte, vorzulegen. Stellungnahme: Nach Rücksprache beim Vorstand der G, Herrn Stb LG, wurde die Provision nicht…
…wobei seine Austragung irrtümlich erst am 30. April 2001 erfolgt sei. Der Bw sei daher intern nicht mehr als Vorstand tätig und auch nicht mehr verantwortlich gewesen, sondern sei ausschließlich verantwortlich für die G-GmbH gewesen. Angemerkt sei daher, dass es völlig absurd sei anzunehmen…
…hatten, ist nicht weiter verwunderlich, sind sie doch die Initiatoren des gesamten Projekts. Dass sie aber ausgerechnet als Vorstände der C.AG diesen Einfluss ausübten, ist nicht erkennbar, waren sie doch auch an der ARGE und an den KEGs beteiligt und bei diesen Gesellschaften vertretungsbefugt…
…... Dies vorausgesetzt, beschließen die gefertigten Mitglieder des Vorstandes der E-Privatstiftung, mit Eingang der von der HE-AG auszuschüttenden Dividende in Höhe von EUR 6.500.000 an die D-GmbH einen mittelbaren nicht rückzahlbaren Gesellschafterzuschuss in der Höhe von EUR 14.972.741,54…
…Hochwasserschadens noch nicht festgestellt hat. Dafür ließ die Stadtgemeinde wegen ausständiger Kanalbenützungsgebühr und Grundsteuer Exekution führen. Die weitere Vorschreibung von Mindestkörperschaftsteuer ist aus unserer Sicht daher unbillig." Mit Eingabe vom 13. Mai 2004 ersuchte der Vorstand, "den Antrag vom 31. März 2004 auf Nullstellung der…
…19). Auch ein von einem formal unzulässigen Vorstand eingesetzter Begünstigter könnte nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates - soweit mit der Bestellung des Begünstigten der Stiftungszweck erfüllt wird und die Teilnahme des ausgeschlossenen Mitgliedes diesen Zweck nicht negativ beeinflusst - die Stiftung auf Ausfolgung der Zuwendung klagen. Die…
…Um die Akquisition von Neukunden zu beschleunigen wurde mit Herrn J.R. ein zweiter Vorstand in der I.-AG installiert. Herr J.R. wird sich zu 100 % dem Aufbau des Vertriebsnetzes widmen und die dafür geeigneten Vertriebsschienen aufbauen. Der Vorstandsvorsitzende der I.-AG, Herr Mag…
…dieser Versammlung einen Vertreter zu entsenden (§ 5 der Satzungen), aus triftigen Gründen von den Mitgliedern der Bw. gewählte Mitglieder des Vorstandes ihres Amtes zu entheben (§ 10 Z 11 der Satzungen), einer Veräußerung oder Belastung von Grundstücken der Bw. die Genehmigung zu erteilen oder zu versagen…
…ohne ein konkretes Strafverfahren von wem auch immer eingebrachter Ablehnungsantrag ist daher von vornherein mangels Aktivlegitimation des Einschreiters als unzulässig zurückzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden und die angefochtene Entscheidung des Vorstandes der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu bestätigen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß …
…Bw. an dieser mit jeweils 42,60% der nennbetragslosen Stückaktien am Grundkapital beteiligt, sowie gleichzeitig Vorstände der Muttergesellschaft. Daraus ergibt sich eine mittelbare Beteiligung der beiden Geschäftsführer im Ausmaß von ebenfalls je 42,60% an der Bw. Laut einem nicht vergebührten Darlehensvertrag welcher mit 12…
…Stellungnahmen auf die Tatsache ein, dass auf Grund der Beweisaufnahmen insbesondere aus dem Auskunftsersuchen an die G..... zweifelsfrei hervorgeht, dass nach Rücksprache beim Vorstand der G, Herrn Stb LG, wurde mit der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung der Teil des Auftrages an die U.., der im Betreiben der…
…werden (vgl. UStR 2000, Rz 184). Die Klarstellung der Rechtsansicht der Finanzverwaltung sei ab 2009 erfolgt. Selbstverständlich würden die Vorstände der Privatstiftung, in welcher der Bw. tätig sei, die neue klarstellende Rechtsansicht des BMF ab 2009 beachten und die Honorare der Umsatzsteuer unterwerfen. Für die…
…laut Bp dargestellt. Gegen den auf der Grundlage des Prüfungsberichtes ergangenen endgültigen Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr vom 11. Jänner 2005 erhob die Bw Berufung und führte darin iW aus, wahr sei vielmehr, dass selbstverständlich ausschließlich die beiden damaligen Vorstände der XY I. AG, Mag. X…
…der Feststellung der Bp dargestellt. Gegen den auf der Grundlage des Prüfungsberichtes ergangenen Umsatzsteuerbescheid für 2002 vom 13. Jänner 2005 erhob die Bw Berufung und führte darin iW aus, wahr sei vielmehr, dass selbstverständlich ausschließlich die beiden damaligen Vorstände der Y I. AG, Mag. K…