…ist das Finanzamt mit abweisendem Bescheid vorgegangen und hat somit meritorisch (in der Sache) entschieden. Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz…
…Finanzamt nicht mit Berufungsvorentscheidung (in der Sache entscheidend) vorgehen dürfen, sondern einen Zurücknahmebescheid erlassen müssen. Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz…
…Finanzamt nicht mit Berufungsvorentscheidung (in der Sache entscheidend) vorgehen dürfen, sondern einen Zurücknahmebescheid erlassen müssen. Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz dar. Da die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2007 nicht fristgerecht eingebracht worden war, war sie - entsprechend dem in der BAO verankerten Vorrang der Formalerledigung - zurückzuweisen und die unzulässig ergangene BVE vom 27.08.2009 aus dem Rechtsbestand zu beseitigen. Wien, am 16…
…Ablauf des Jahres 1999, dh am 31. Dezember 1999 um 24:00 Uhr. Der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Umsatzsteuer 1999 entstand während des Jahres 1999, weil bei der Umsatzsteuer die Abgabenansprüche für jeden einzelnen umsatzsteuerpflichtigen Vorgang (vgl § 19 Abs 2 UStG 1994; hier mangels…
…nachgekommen, weshalb bereits das Finanzamt nicht mit Berufungsvorentscheidung - in der Sache entscheidend - hätte vorgehen dürfen, sondern einen Zurücknahmebescheid erlassen müssen. Diese Vorgehensweise ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO, worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz…
…sich der " Vorrang von Formalerledigungen " (siehe Ritz, BAO-Handbuch, 226 f), wodurch die Abgabenbehörde zweiter Instanz erst dann zu einer Sachentscheidung (Berufungsentscheidung) befugt ist, wenn keine der im § 289 Abs. 1 erster Satz leg.cit. ausdrücklich genannten, formalen Erledigungen, wie etwa die Zurücknahme der Berufung…
…die Berufung nach § 273 BAO zurückzuweisen ist, immer in der Sache selbst zu entscheiden hat. Daraus ergibt sich der Vorrang von Formalerledigungen, ist doch gemäß § 289 Abs. 2 BAO nur dann eine Sachentscheidungen zu treffen, wenn keine der im § 289 Abs. 1 erster Satz BAO…
…ist das Finanzamt mit abweisender Berufungsvorentscheidung vorgegangen und hat somit meritorisch (in der Sache) entschieden. Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz…
…ist vergleichbar, lässt jedenfalls keinen Vorrang des einen Instruments vor dem anderen erkennen (Ritz, BAO³ § 299 Tz 68). Die Rechtskraft bewirkt Rechtsfrieden (Stoll, BAO Kommentar, 942). Soll die Rechtskraft von Amts wegen durchbrochen werden, darf daher von der hiefür verantwortlichen Behörde verlangt werden, dass die…
…BAO als Voraussetzung für die inhaltliche Behandlung der Berufung nötig. Abschließend ist noch festzuhalten, dass im zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO, worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (Ritz, BAO-Handbuch, § 289, Tz 1), bei der vorliegenden Konstellation ein Zurücknahmebescheid zu erlassen…
…mit abweisender Berufungsvorentscheidung [siehe Abschnitt I)] vorgegangen und hat somit meritiorisch (in der Sache) entschieden. Dies ändert aber nichts daran, dass im nunmehrigen zweitinstanzlichen Verfahren schon im Hinblick auf § 289 BAO (idF BGBl. I Nr. 97/2002), worin der "Vorrang von Formalerledigungen" normiert ist (vgl…
…Die Frist zu der gemäß § 276 Abs 3 BAO wirksamen Stellung dieses Antrages endete jedoch laut Aktenlage und gemäß § 108 Abs 2 BAO am 20. November 2006 um 24:00 Uhr. Derzeit erscheint daher nur eine Formalerledigung dieses Antrages betreffend 2005 durch Zurückweisung als verspätet…
…der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen worden sind, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können. Im Umfang auf die vorzunehmenden und insbesondere durch die Abgabenbehörde erster Instanz beantragten Verfahrensergänzungen war der Aufhebung der Vorrang vor der…
…188 BAO der Jahre 2004 bis 2008 aber bereits am 15. März 2011 endete, wurde die Berufung gegen ebendiese Bescheide nicht fristgerecht eingebracht. Gemäß den §§ 289 Abs 1 iVm 279 Abs 1 BAO hat die Abgabenbehörde zweiter Instanz auch dann den Vorrang von Formalerledigungen zu…
…Zeit hindurch - fortgeführt hat (VwGH 2.7.1965, 0481/65, Slg. 3306/F.). An diesem Vorrang von Formalerledigungen (vgl die dezidierte Anführung der Zurückweisungen "(§ 273)" in § 289 Abs 1 idF BGBl I 97/2002) hat sich durch das AbRmRefG nichts geändert (vgl. Ritz, BAO-Handbuch…
…ist eine Formalerledigung und hat daher Vorrang gegenüber einer materiellrechtlichen Berufungsvorentscheidung und einer Berufungsentscheidung. Eine Berufung ist vor allem unzulässig bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters. Zur Einbringung einer Berufung ist gemäß § 246 Abs. 1 BAO jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende…
…Da der Wiedereinsetzungsantrag vom 10. August 2011 die Nachholung der versäumten Handlung nicht enthält, wäre er wegen nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangelhaftigkeit auch aus diesem Grund abzuweisen gewesen. Da Formalerledigungen jedoch Vorrang vor Sachentscheidungen haben, wurde seitens der Finanzstrafbehörde erster Instanz zu Recht ein Zurückweisungs- und…
…Zustellgesetz ... vorzunehmen.") Vorrang gegenüber § 9 ZustG, welcher überdies selbst einschränkt: "..., soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist, ...". Da die wirksam geltend gemachte Bevollmächtigung des Mag. A - zur Vertretung und zur Empfangnahme von Schriftstücken - weder durch die erfolgreiche Geltendmachung einer Bevollmächtigung zur Vertretung (ohne Zustellungsbevollmächtigung) der Bw…
…abzuweichen, wenn ein einheitliches Immobiliengeschäft vorliegt und dieses daher zur Gänze unecht von der Umsatzsteuer befreit ist. Auf Grund der vorgelegten Kaufverträge steht außer Streit, dass Grundstücke mit einem Baurecht für zwei zu errichtende Bauwerke rechtsgeschäftlich in einem einzigen Vorgang verkauft wurden und die Fa…