…entrichtet wurden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe. Da der Bw. seinen…
…die errechneten Abgaben auch entrichtet worden. Eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung liege nicht vor, da zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten zum einen die Gesellschaft über keine liquiden Mittel mehr verfügt hätte und zum anderen der Bw. zu jener Zeit für die Gesellschaft nicht mehr verantwortlich gewesen sei. Mit…
…nicht dem Fiskus abzuführen, sondern diese Mittel für den Ankauf von Waren (Lebensmittel) und die Bezahlung solcher Aufwendungen zu verwenden, die für die Erhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig waren." Der Zeitpunkt, für den das Vorhandensein ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung zu beurteilen ist, bestimmt sich danach…
…forderte das Finanzamt den Bw. auf, durch Vorlage einer Liquiditätsaufstellung für den Zeitraum April 1993 bis Dezember 1995 das Fehlen ausreichender Mittel zu beweisen und nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien. Der Bw. ist diesem Ersuchen trotz…
…könne. Der Berufungswerber sei deshalb von der Abgabenbehörde erster Instanz aufgefordert worden das Fehlen ausreichender Mittel in dem Zeitraum November 1993 bis April 1995 durch Vorlage einer Liquiditätsaufstellung nachzuweisen bzw. zu beweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien…
…Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Das Vorliegen einer erheblichen Härte sei im Wesentlichen damit begründet worden, dass derzeit keine ausreichenden Mittel zur Bezahlung der gegenständlichen Umsatzsteuer frei geworden seien…
…sei ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren erforderlich, in dem der Abgabepflichtige zur Beweisführung und Glaubhaftmachung aufgefordert werde. Soweit die Behörde das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens einfach annehme, sei festzuhalten, dass der Veräußerungserlös seiner Eigentumswohnungen zur Deckung des dringenden Wohnungsbedürfnisses für…
… 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen…
… 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen…
…Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Die Berufungswerberin wies in ihrer Eingabe vom 20.9.2005 darauf hin, dass ihr seit Juli 2005 zusätzliche…
…18.6.1993, 91/17/0041). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch von veräußerbarem oder belastbarem Vermögen können zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Zum Zeitpunkt der Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens betrugen die rückständigen Abgabenschuldigkeiten € 9.236,71, wovon wiederum ungefähr 60 % auf selbst…
…91/17/0041; VwGH 20.09.2001, 2001/15/0056). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 05.04.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis werde selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen…
…Der deutlichste Fall einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen (VwGH 4.9.2003, 2002/17/0050). Erhebliche Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…
…nicht zeitgerechte Entrichtung der hier in Rede stehenden Abgaben. Ohne jeden Zweifel hat der Bw. in Kenntnis seiner Entrichtungspflicht mangels Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel die Entrichtung der hier zugrunde liegenden Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnabgaben und Kraftfahrzeugsteuern bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit unterlassen und es bestehen…
… 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen…
…ist nicht allein auf das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel abzustellen, sondern auch zu prüfen, ob verwertbare Betriebsmittel oder sonstiges veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden ist, welches zur Entrichtung der Abgaben in zumutbarer Weise herangezogen werden kann; lediglich die Verschleuderung vorhandenen Vermögens darf dabei nach der…
…eine erhebliche Härte bedeuten würde, weil zur Zeit die notwendigen Barmittel nicht vorhanden seien, weshalb eine zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital erforderlich wäre. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder von veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögen könne zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Eine Vermögensverschleuderung könne nicht verlangt…
…seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquelle, nicht zugemutet werden kann. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen. Seitens des Bw. wurde nicht dargelegt…
…nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung…
…rechtzeitig entrichtet hätte, wobei es ausreiche, das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen. Würden die Mittel zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, so hätte der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären. Unterbleibe der Nachweis, könne die…