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UFSW RV/1992-W/11Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung, Vorhandensein ausreichender liquider Mittel zur Abgabenentrichtung sowie Richtigkeit der Höhe der zugrunde liegenden Abgabenschuldigkeiten bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2012

…entrichtet wurden, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden dürfe. Der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer habe das Fehlen ausreichender Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen. Außerdem habe er darzutun, dass er die Abgabenforderungen bei Verwendung der vorhandenen Mittel nicht benachteiligt habe. Da der Bw. seinen…

UFSW RV/0195-W/03Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung bei Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nach Nichtabgabe der Steuererklärungen. Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.04.2003

…die errechneten Abgaben auch entrichtet worden. Eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung liege nicht vor, da zum Zeitpunkt der Abgabenfälligkeiten zum einen die Gesellschaft über keine liquiden Mittel mehr verfügt hätte und zum anderen der Bw. zu jener Zeit für die Gesellschaft nicht mehr verantwortlich gewesen sei. Mit…

UFSL RV/1141-L/06Haftung des Geschäftsführers für im Wesentlichen im Zuge einer Außenprüfung festgesetzte Abgabenschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.11.2008

…nicht dem Fiskus abzuführen, sondern diese Mittel für den Ankauf von Waren (Lebensmittel) und die Bezahlung solcher Aufwendungen zu verwenden, die für die Erhaltung des Geschäftsbetriebes notwendig waren." Der Zeitpunkt, für den das Vorhandensein ausreichender Mittel für die Abgabenentrichtung zu beurteilen ist, bestimmt sich danach…

UFSS RV/0161-S/03Haftung für Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2005

…forderte das Finanzamt den Bw. auf, durch Vorlage einer Liquiditätsaufstellung für den Zeitraum April 1993 bis Dezember 1995 das Fehlen ausreichender Mittel zu beweisen und nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien. Der Bw. ist diesem Ersuchen trotz…

UFSS RV/0433-S/03Haftung für Abgabenschuldigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2005

…könne. Der Berufungswerber sei deshalb von der Abgabenbehörde erster Instanz aufgefordert worden das Fehlen ausreichender Mittel in dem Zeitraum November 1993 bis April 1995 durch Vorlage einer Liquiditätsaufstellung nachzuweisen bzw. zu beweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden seien…

UFSL RV/1267-L/12Ablauf des beantragten Stundungstermins
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2013

…Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen könne zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Das Vorliegen einer erheblichen Härte sei im Wesentlichen damit begründet worden, dass derzeit keine ausreichenden Mittel zur Bezahlung der gegenständlichen Umsatzsteuer frei geworden seien…

UFSL RV/1383-L/10Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2011

…sei ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren erforderlich, in dem der Abgabepflichtige zur Beweisführung und Glaubhaftmachung aufgefordert werde. Soweit die Behörde das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens einfach annehme, sei festzuhalten, dass der Veräußerungserlös seiner Eigentumswohnungen zur Deckung des dringenden Wohnungsbedürfnisses für…

UFSL RV/0989-L/10Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Stundungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

… 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen…

UFSL RV/0978-L/10Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Stundungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

… 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen…

UFSL RV/1020-L/05Zahlungserleichterung für Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2006

…Notlage oder einer finanziellen Bedrängnis vor. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen. Die Berufungswerberin wies in ihrer Eingabe vom 20.9.2005 darauf hin, dass ihr seit Juli 2005 zusätzliche…

UFSS RV/0276-S/03Zahlungserleichterung, erhebliche Härte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2003

…18.6.1993, 91/17/0041). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch von veräußerbarem oder belastbarem Vermögen können zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Zum Zeitpunkt der Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens betrugen die rückständigen Abgabenschuldigkeiten € 9.236,71, wovon wiederum ungefähr 60 % auf selbst…

UFSF RV/0402-F/11Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens mangels Möglichkeit der Setzung von Einbringungsmaßnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.11.2012

…91/17/0041; VwGH 20.09.2001, 2001/15/0056). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel (VwGH 05.04.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Dieses Ergebnis werde selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen…

UFSZ3K ZRV/0230-Z3K/09Zahlungserleichterung: Stundung von Eingangsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)16.06.2011

…Der deutlichste Fall einer erheblichen Härte ist die wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen (VwGH 4.9.2003, 2002/17/0050). Erhebliche Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art…

UFSW FSRV/0153-W/10Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)12.05.2011

…nicht zeitgerechte Entrichtung der hier in Rede stehenden Abgaben. Ohne jeden Zweifel hat der Bw. in Kenntnis seiner Entrichtungspflicht mangels Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel die Entrichtung der hier zugrunde liegenden Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnabgaben und Kraftfahrzeugsteuern bis zum 5. Tag nach jeweiliger Fälligkeit unterlassen und es bestehen…

UFSL RV/0988-L/10Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Stundungsansuchen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

… 212 Abs. 1 BAO anzusehen. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden. Eine erhebliche Härte liegt vor, wenn durch die Abgabenentrichtung der Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen…

UFSL RV/0384-L/09Zahlungserleichterung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2009

…ist nicht allein auf das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel abzustellen, sondern auch zu prüfen, ob verwertbare Betriebsmittel oder sonstiges veräußerbares oder belastungsfähiges Vermögen vorhanden ist, welches zur Entrichtung der Abgaben in zumutbarer Weise herangezogen werden kann; lediglich die Verschleuderung vorhandenen Vermögens darf dabei nach der…

UFSG RV/0546-G/06Zahlungserleichterung: Tatbestandsvoraussetzungen und Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2006

…eine erhebliche Härte bedeuten würde, weil zur Zeit die notwendigen Barmittel nicht vorhanden seien, weshalb eine zusätzliche Aufnahme von Fremdkapital erforderlich wäre. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder von veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögen könne zur Verneinung einer erheblichen Härte führen. Eine Vermögensverschleuderung könne nicht verlangt…

UFSL RV/1067-L/04Die Ausschöpfung eines besicherten Kredites stellt keine erhebliche Härte dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2005

…seiner anzuerkennenden berechtigten Interessen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquelle, nicht zugemutet werden kann. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen. Seitens des Bw. wurde nicht dargelegt…

UFSI RV/0316-I/02Vertreterhaftung bei behaupteter Mittellosigkeit der Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.10.2004Teil 1/2

…nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Reichen die liquiden Mittel zur Begleichung aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht aus, so hat der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung…

UFSW RV/1148-W/13Geschäftsführerhaftung bei Fehlen von liquiden Mitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.08.2013

…rechtzeitig entrichtet hätte, wobei es ausreiche, das Fehlen ausreichender Mittel nachzuweisen. Würden die Mittel zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht ausreichen, so hätte der Vertreter nachzuweisen, dass die vorhandenen Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet worden wären. Unterbleibe der Nachweis, könne die…