…BAO3 § 115 Anm 9). Die Bw wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass eine zum Vorjahr ergangene Berufungsentscheidung Vorhaltscharakter für das Folgejahr hat, wenn im Folgejahr derselbe rechtserhebliche Sachverhalt in Streit gezogen wird (zB an die Bw ergangene Berufungsentscheidungen UFS 05.05.2006, RV/0929-W/05…
…sondern ein Scheinbetrieb vorliege. Die Bw wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass eine zum Vorjahr ergangene Berufungsentscheidung Vorhaltscharakter im Folgejahr hat, wenn im Folgejahr derselbe rechtserhebliche Sachverhalt in Streit gezogen wird (zB an die Bw ergangene Berufungsentscheidung betreffend Umsatzsteuer 2003 vom 6.4.2006, RV/2073…
…bezüglich der strittigen Geschäfte mit LP in rechtserheblicher Hinsicht den gleichen Sachverhalt zu Grunde gelegt. Die Bw wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass eine zu einem bestimmten Jahr ergangene Berufungs(vor)entscheidung für die Folgejahre Vorhaltscharakter hat (zB VwGH vom 3.7.2003, 99/15/0177…
…dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit der Verwaltung der Abgabepflichtige behauptungs- und beweispflichtig. Es ist dem Bw inzwischen hinlänglich bekannt, dass eine zu den Vorjahren ergangene Berufungsentscheidung für die Folgejahre Vorhaltscharakter hat (UFS 19.09.2011, RV/0607-W/11), wodurch dem Grundsatz des Parteiengehörs entsprochen wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Rechtsanwälte, vom 7. Juli 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. Juni 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der GTL, vertreten durch RA, 8010 Graz, vom 15. Jänner 2010 gegen den Bescheid des FAJ vom 17. Dezember 2009 betreffend Sicherstellungsauftrag gemäß § 232 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Es hat auch ausdrücklich festgehalten, dass ein mehr als zweimaliger Studienwechsel vorliegt. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass nach Einbringung eines Vorlageantrages der Berufungsvorentscheidung hinsichtlich der darin enthaltenen Sachverhaltselemente Vorhaltscharakter zukommt. Die Bw. ist diesen Fakten im Vorlageantrag nicht entgegengetreten; dies ist der Nichtbeantwortung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Taxplan SteuerberatungsgmbH, 1220 Wien, Tokiostrasse 11/3/36, vom 21. August 2001 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk, vertreten durch Mag. Albin Mann, vom 18. Juli 2001…
…seinen Hinweis auf die (ausführlichen) Feststellungen des Unabhängigen Finanzsenates in der Berufungsentscheidung vom 6.6.2011, RV/0237-L/11), welchen diesfalls Vorhaltscharakter zukommt (sh. VwGH vom 31.5.2011, 2008/15/0288). Laut unstrittiger Sachlage hat der Bw seit dem Jahr 2004 nicht nur…
…des Bw. wird dadurch erhärtet, dass der Bw. die Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung im Zusammenhang mit der Zollkontrolle unwidersprochen gelassen hat. Der Berufungsvorentscheidung kommt Vorhaltcharakter zu (vgl. VwGH vom 29.11.1984, 83/15/0133) und wäre es am Bw. gelegen gewesen, den…
…das Finanzamt in seiner Berufungsvorentscheidung mit zahlreichen Hinweisen auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung zum Ausdruck gebracht. Dazu ist auszuführen, dass der Berufungsvorentscheidung Vorhaltcharakter zukommt und es Sache der Bw. gewesen wäre, sich im Vorlageantrag mit dem Ergebnis dieser Ermittlungen auseinander zu setzen und die daraus gewonnenen…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Insbesondere auf Grund des Berufungsvorbringens, der Berufungsvorentscheidung vom 29.6.2006, der Vorhaltscharakter zukommt, und der Steuererklärungen betreffend die Jahre 2002 - 2005 wird folgender Sachverhalt festgestellt: Der Berufungswerber (in der Folge Bw abgekürzt) ist seit 1.1.2002 bei der HB, beschäftigt…
…BAO3 § 115 Anm 9, wurde ausgeführt, dass eine zum Vorjahr ergangene Berufungsentscheidung Vorhaltscharakter für das Folgejahr hat, wenn im Folgejahr derselbe rechtserhebliche Sachverhalt in Streit gezogen wird, was bei der Bw seit der Umsatzsteuer für das Jahr 1999 der Fall ist (s. eingangs erwähntes VwGH…
…dem Grundsatz der Zweckmäßigkeit der Verwaltung der Abgabepflichtige behauptungs- und beweispflichtig. Es ist dem Bw inzwischen hinlänglich bekannt, dass eine zu den Vorjahren ergangene Berufungsentscheidung für die Folgejahre Vorhaltscharakter hat (UFS 19.09.2011, RV/0607-W/11), wodurch dem Grundsatz des Parteiengehörs entsprochen wird…
…war auch die Tages- und Freizeitgestaltung nicht kurmäßig geregelt. Dieser Sachverhalt gründet sich auf die vom Bw. vorgelegten Unterlagen und die im Folgenden dargestellte Beweiswürdigung: In der Berufungsvorentscheidung, die Vorhaltscharakter besitzt, wurde die Sachverhaltsfeststellung getroffen, dass während des Aufenthaltes in Lanzarote keine kurärztliche Betreuung erfolgte…
…2005/13/0037; VwGH 24.4.1996, 96/15/0006). In ihrer Berufungsvorentscheidung, der gemäß Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorhaltscharakter zukommt, hat die Abgabenbehörde erster Instanz ausführlich erläutert, warum sie im vorliegenden Fall von einem Familienwohnsitz an der Adresse W.,S-Straße , ausgeht. Da der Bw…
…Abgabenfestsetzungsverfahren wurde die Bw ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Berufungsentscheidung im Folgejahr Vorhaltscharakter hat, wenn der zum Vorjahr als rechtserheblich festgestellte Sachverhalt nochmals in Streit gezogen wird. Dass die Bw für Beratungsleistungen nicht nur von der Tageszeitung selbst, sondern darüber hinaus auch von der bei…
…werden nicht erklärt. Im Vorhalt vom 19. Mai 2005 wird die Abgabepflichtige darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen zu den Vorjahren im gegenständlichen Abgabenverfahren Vorhaltscharakter haben. Unter Hinweis auf die zu den Vorjahren ergangenen Entscheidungen sei beabsichtigt, als steuerliche relevante Tätigkeit nur die Beratungstätigkeit für die…
… 18 UStG 1994 vorzulegen. Der Bw wurde zum Nachweis der Unternehmereigenschaft aufgefordert sowie darauf hingewiesen, dass die für die Jahre 2000 und 2001 ergangene Berufungsentscheidung RV/4468-W/02 im gegenständlichen Verfahren Vorhaltscharakter habe. Es wurde mitgeteilt, dass für das Streitjahr vom gleichen Sachverhalt ausgegangen…
…ergeht seitens des unabhängigen Finanzsenates ein Vorhalt an die Bw, in dem sie ausführlich darauf hingewiesen wird, dass die für die Vorjahre 2000 und 2001 ergangene Berufungsentscheidung im gegenständlichen Verfahren Vorhaltscharakter habe. Weiters ergeht die Aufforderung, sämtliche in der Erklärung angeführten Beträge zu erläutern (Einnahme…