…11/2007 jeweils Zahllasten/Vorauszahlungen am 15. November 2007 und am 14. Jänner 2008 bekannt gegeben bzw. erfolgte für 08/2007 die Bekanntgabe eines Überschusses bzw. die Geltendmachung einer Gutschrift per Voranmeldung vom 12. Oktober 2007) oder entsprechende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer fristgerecht oder zumindest zeitnahe…
…21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009 eine Verkürzung an Umsatzsteuer iHv. (insgesamt) 5.607,00 € bewirkt zu haben, indem sie keine Vorauszahlungen entrichtet und die in diesem Fall einzureichenden Voranmeldungen nicht abgegeben habe…
…a FinStrG begangen. I.3. Das gegen F beim Finanzamt Innsbruck unter der StrNr. X überdies wegen des Verdachtes, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Oktober bis Dezember 2004 Vorauszahlungen an Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen…
…Jänner 2005 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. eine entsprechende Voranmeldung einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum wurde vielmehr verspätet erst am 18. Jänner 2005 eingereicht. Mit dieser Voranmeldung wurde eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 156,80 bekannt…
…2 lit. a FinStrG auch dadurch zu verantworten, dass er für den Monat Jänner 2003 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 171,46 € bewirkt habe, freigesprochen. Die gemäß § 185 FinStrG festzusetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden pauschal mit 363,00 €…
…Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 in Höhe von insgesamt € 51.663,20 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in Höhe von insgesamt € 5.101…
…mit langjähriger Berufserfahrung, dass der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen (§ 1 Abs. 1 UStG 1994) und dass der Unternehmer eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten hat (§ 21 Abs…
…die Umsatzsteuervorauszahlung verkürzt und das Vergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht ist, wenn die Vorauszahlung zu dem in § 21 Abs. 1 UStG normierten Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichtet wird. Es kommt aus der Sicht des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht darauf an…
…Wahrnehmender der steuerlichen Agenden der Firma C. die Selbstbemessungsabgaben, nämlich die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Dezember 2007 sowie Jänner bis April 2008 in der Gesamthöhe von € 10.435,69 jeweils nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt. A.B…
…als Einzelunternehmerin durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die im angefochtenen Erkenntnis näher aufgelisteten Zeiträume unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 3.233,06 (das sind ATS 44…
…Februar 2005 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2001, 2002 und 2003 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum September 2004 nach der am 26. Juni 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: 1. Die Berufung betreffend Umsatzsteuer für das…
…dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate März bis Dezember 2002 in Höhe von € 14.193,22 und Jänner bis September 2003 in Höhe von € 10.644,32 bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…von drei Wochen verhängt. I.2. Das mit Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. Jänner 2004 gegen N zu StrNr. 2003/00470-001 wegen des Verdachtes, er habe die Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 2003 nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen…
…vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldung für den Monat Jänner 2005 eine Verkürzung von Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 26.000,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe…
…23 vom 8. Februar 2006 betreffend Umsatzsteuer 2002 bis 2004 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum November 2005 entschieden: Der Berufung betreffend die Umsatzsteuerbescheide 2002 und 2003 wird stattgegeben, die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Der Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2004 wird gemäß § 289…
…eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen und daher gewerbsmäßig gehandelt. Die gesammelten Belege seien dem Steuerberater übermittelt, die von diesem erstellten Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen seien aber [nicht eingereicht] und die Vorauszahlungen [an Umsatzsteuer] nicht entrichtet worden. Der wirtschaftliche Zweck der Handlungsweise des G sei es gewesen…
…Der Fälligkeitstag für die Umsatzsteuervorauszahlungen wird durch § 21 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 bestimmt. Gemäß § 21 Abs. 5 UStG 1994 wird durch eine Nachforderung aufgrund der Veranlagung keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer tritt gemäß …
…Mai 2002 betreffend Umsatzsteuer 2001 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis Februar 2002 nach am 14. März 2005 in Oberwart durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert; der Umsatzsteuerbescheid für das Jahr…
…Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 18. November 2005 betreffend Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 31. August 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…2006 betreffend Umsatzsteuer 2004 sowie Festsetzung der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 5/2006 und gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 19. September 2006 betreffend Umsatzsteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerber begehren für den privaten Nutzungsanteil an einem…