…richtig, vollständig) a) betreffend die Mitunternehmerschaft B und Mitbesitzer (Vermietungsgemeinschaft, StNr. 41/bc) eine Verkürzung von [Vorauszahlungen an] Umsatzsteuer hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume September, Oktober, November, Dezember 2016 in Höhe von jeweils € 1.600,00 und hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Jänner bis März und April bis…
…bis zum Ablauf des 16. August 2016 eine Voranmeldung per FinanzOnline an die zuständige Abgabenbehörde übersendet wurde; ebenso wäre von ihm bis zu diesem Zeitpunkt die Entrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.900,00 zu veranlassen gewesen. Wie erwähnt hatte die…
…bei ihm durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, wäre somit eine Geldstrafe von gerundet € 54.000,00 bzw. - bei Abzug eines Drittels der Strafdrohung bezüglich der Hinterziehungen von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer unter Bedachtnahme auf den tatbildimmanenten geringeren Unrechtsgehalt dieser Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Dabei war gemäß § 33 Abs…
… 21 des UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für 1-12/2014 in Höhe von € 42.417,01 1-12/2015 in Höhe von € 45.256,23, insgesamt € 87.673,24 bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hielt. Dabei ist gemäß …
…11/2007 jeweils Zahllasten/Vorauszahlungen am 15. November 2007 und am 14. Jänner 2008 bekannt gegeben bzw. erfolgte für 08/2007 die Bekanntgabe eines Überschusses bzw. die Geltendmachung einer Gutschrift per Voranmeldung vom 12. Oktober 2007) oder entsprechende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer fristgerecht oder zumindest zeitnahe…
…21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009 eine Verkürzung an Umsatzsteuer iHv. (insgesamt) 5.607,00 € bewirkt zu haben, indem sie keine Vorauszahlungen entrichtet und die in diesem Fall einzureichenden Voranmeldungen nicht abgegeben habe…
…a FinStrG begangen. I.3. Das gegen F beim Finanzamt Innsbruck unter der StrNr. X überdies wegen des Verdachtes, er habe im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Oktober bis Dezember 2004 Vorauszahlungen an Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinterzogen…
…Jänner 2005 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. eine entsprechende Voranmeldung einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum wurde vielmehr verspätet erst am 18. Jänner 2005 eingereicht. Mit dieser Voranmeldung wurde eine Umsatzsteuerzahllast in Höhe von € 156,80 bekannt…
…2 lit. a FinStrG auch dadurch zu verantworten, dass er für den Monat Jänner 2003 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 171,46 € bewirkt habe, freigesprochen. Die gemäß § 185 FinStrG festzusetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens wurden pauschal mit 363,00 €…
…Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 in Höhe von insgesamt € 51.663,20 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in Höhe von insgesamt € 5.101…
…mit langjähriger Berufserfahrung, dass der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen (§ 1 Abs. 1 UStG 1994) und dass der Unternehmer eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten hat (§ 21 Abs…
…die Umsatzsteuervorauszahlung verkürzt und das Vergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG verwirklicht ist, wenn die Vorauszahlung zu dem in § 21 Abs. 1 UStG normierten Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichtet wird. Es kommt aus der Sicht des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht darauf an…
…Dezember 2014, Jänner bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember 2015] die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 22.587,80 [01-03/13, 04-06/13, 07-09/13, 10-12/13 jeweils € 1.790,40; 01…
…sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten hat. Dabei war gemäß …
…1). Hätte er dennoch wider besseres Wissen seinen Klienten nicht informiert, sodass dieser - für ihn logisch abzuleiten - die Vorsteuerberichtigung in den relevanten Voranmeldungen nicht vornehmen würde bzw. die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht entrichten würde, hätte er A zu den entsprechenden Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2…
…Oktober bis Dezember 2011 und April bis Juni 2012 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 37.337,35 (03/09 € 1.057,39 + 04/09 € 1.057,39 + 05/09 € 1.057,39 + 06/09 € 1.057…
…Jänner 2012 am Abgabenkonto vorgeschrieben und mittels Saldozahlungen vom 30. Juli 2012 und 31. Juli 2012 entrichtet (Abgabenkonto). Mag.A hat eine Hinterziehung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in Höhe von € 3.375,00 zu verantworten. Betreffend den…
…Wahrnehmender der steuerlichen Agenden der Firma C. die Selbstbemessungsabgaben, nämlich die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Monate Dezember 2007 sowie Jänner bis April 2008 in der Gesamthöhe von € 10.435,69 jeweils nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt. A.B…