…Bw. angesprochene Bescheid vom 5. März 2011 eine Ratenzahlung von drei Monatsraten a 157,00 und einer Abschlusszahlung von € 148,77 die Einkommensteuernachzahlung für 2007 betrifft. Vorauszahlungen für das Jahr 2010 hatte der Bw. nicht geleistet. Sein diesbezügliches Vorbringen erweist sich somit als unzutreffend…
…vorliegt, ergibt sich im betrieblichen Bereich aus § 4 (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz [10], Kommentar, Tz 1 zu § 19). Vorauszahlungen sind Zahlungen, denen noch keine Leistung des Empfängers gegenübersteht, wobei nicht die Bezeichnung, sondern die wirtschaftliche Funktion des Aufwandes maßgeblich ist (vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz [10], Kommentar, Tz…
…2, Tz 160). Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates erweist sich die vom Bw. eingeschlagene Vorgangweise, Vorauszahlungen auf vom ihm budgetierte Kosten zu leisten, als fremd¬unüblich und steht überdies mit dem Rahmenvertrag nicht im Einklang, wenn dort aus¬drücklich eine im Geschäftsleben übliche nachträgliche Verrechnung vereinbart ist…
…von € 7.631,69 (für das Jahr 2005) gemäß der zitierten Gesetzesbestimmung um 9% erhöht, errechnet sich der im Vorauszahlungsbescheid angegebene Betrag in Höhe von € 8.318,54. Bezüglich der angesetzten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird festgestellt: Vorgebracht wurde, "dass die Bw…
…habe er doch seit dem 1.1.2006 seinen Lebensmittelpunkt in der Schweiz. Deshalb werde er in Österreich keine Vorauszahlungen für die Einkommensteuer leisten. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Berufungsentscheidung vom 7.4.2008, RV/0071-F/08…
…des Antrages vom 13. Oktober 2004 betreffend Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Beschluss des LG ist mit Datum xx.yy.zzzz über das Vermögen der S-GmbH der Konkurs eröffnet worden. Herr RA Dr…
…ist eine Zweigniederlassung einer in Frankreich ansässigen Kapitalgesellschaft, deren Betriebsgegenstand das Versicherungsgeschäft ist. Die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2004 und Folgejahre wurden mit dem angefochtenen Bescheid des Finanzamtes vom 28. Juni 2004 auf der Grundlage des Ergebnisses der Körperschaftsteuerveranlagung für das Jahr 2002…
…Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für den genannten Zeitraum im Gesamtbetrag von 4.400,00 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten…
…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2008 und Jänner bis März 2009, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer iHv. insgesamt 5.607,00 € (01 - 12/2008: 4.452,00 €; 01 - 03/2009…
…2001 demnächst abzugeben. Die Vorauszahlung werde auf die sich danach ergebende Einkommensteuer angerechnet. Mit dem Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde eine Ermittlung des vorläufigen Ergebnisses des Jahres 2001 auf der Basis der Saldenliste 2001 vorgelegt. Danach ergab sich…
…September und Oktober 2005 Verkürzungen von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) in Höhe von € 36.211,76 (04/03 € 1.820,94 + 05/03 € 1.820,94 + 06/03 € 1.820,94 + 07/03 € 1.820,94 + 08/03 € 1…
Betreffend November 2004 hätte der Berufungswerber bis zum Ablauf des 15. Jänner 2005 die Vorauszahlung an Umsatzsteuer zu entrichten bzw. eine entsprechende Voranmeldung einzureichen gehabt, was nicht geschehen ist. Die Voranmeldung für diesen Zeitraum wurde vielmehr verspätet erst am 18. Jänner 2005 eingereicht. Mit dieser…
…von den in § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Juni, Juli, September, Oktober und November 2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der Höhe von 25.647,39 € wissentlich bewirkt hat, schuldig gesprochen und über ihn gemäß § 33 Abs. 5 iVm. …
…sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…Nichtabfuhr bis zum fünften Tag nach Fälligkeit von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 in Höhe von insgesamt € 51.663,20 und von Lohnabgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume 2008 und Jänner bis April 2009 in Höhe von insgesamt € 5.101…
…Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, unterliegen (§ 1 Abs. 1 UStG 1994) und dass der Unternehmer eine Vorauszahlung an Umsatzsteuer spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten hat (§ 21 Abs. 1 UStG 1994). Trotz dieses Wissens habe der Beschuldigte die Umsatzsteuer 5-11…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Abweisung eines Antrags auf Herabsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) führt seit Feber 2004 in der Rechtsform einer GmbH einen…
…vom 6. September 2000 betreffend Stundungszinsen entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11.10.1999 setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen (kurz: VZ) an Einkommensteuer für 2000 mit S 866.300,00 fest (S 216.575, 00…
…hat als Geschäftsführer und damit abgabenrechtlich Verantwortlicher der Fa. B GmbH vorsätzlich die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume April bis Juli 2002 in der Gesamthöhe von 45.043,73 € (U 4/2002: 17.986,81 €; U 5/2002: 19.056,92 €…
…von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Zeiträume 11-12/2007, 01-12/2008 und 01-11/2009 eine Verkürzung an Umsatzsteuer (Vorauszahlungen) in noch festzustellender Höhe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33…