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UFSZ2L ZRV/0125-Z2L/11Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.01.2012

…die vorübergehende Verwendung von Beförderungsmittel (Kapitel 5, Abschnitt 2, Unterabschnitt 1 der Zollkodex Durchführungsverordnung, ZK-DVO; Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 idgF), gelten gemäß Art. 555 Abs. 1 ZK-DVO folgende Definitionen: a) "gewerbliche Verwendung": die Verwendung eines Beförderungsmittels…

UFSZ2L ZRV/0045-Z2L/10Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.07.2010

…Gemeinschaft verbleiben soll, sondern lediglich zu Transportzwecken dient. In diesem Fall ist das Beförderungsmittel gem. Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet zu sehen (vgl. FG München…

UFSZ3K ZRV/0213-Z3K/04Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.05.2009

…vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßen-, Schienen- oder Luftverkehr und in der See- und Binnenschifffahrt eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, die a) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses Gebiets ansässigen Person amtlich zugelassen sind; in Ermangelung einer…

UFSZ3K ZRV/0309-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)13.03.2007

…232 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für die in Artikel 718 bis 725 genannten Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe von Artikel 698 und 735 abgegeben werden, sofern sie nicht ausdrücklich angemeldet werden. Gemäß…

UFSZ3K ZRV/0226-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)20.02.2007

…Kinder) in Wien wohnhaft und damit zur vorübergehenden Verwendung des Fahrzeugs im Sinne der zollrechtlichen Bestimmungen nicht berechtigt ist. Mit Tatbeschreibung vom 9. August 1999 wurde dieser Umstand dem Hauptzollamt Wien mitgeteilt und von diesem am 7. August 2000 ein Eingangsabgabenbescheid für das Beförderungsmittel erlassen…

UFSZ3K ZRV/0199-Z3K/02vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.11.2006

…3 unterliegt die vorübergehende Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge a) von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden; b) von diesen Personen privat verwendet werden; c) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb des…

UFSZ3K ZRV/0198-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.11.2006

…3 unterliegt die vorübergehende Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch der Voraussetzung, dass die Fahrzeuge a) von außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Personen eingeführt werden; b) von diesen Personen privat verwendet werden; c) außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb des…

UFSZ3K ZRV/0049-Z3K/04vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.03.2005

…ausgeführt, dass der Bf. durch die Warenbeförderung im Binnenverkehr (Lade- und Entladeort liegen im Zollgebiet der Europäischen Union) ohne über eine gültige Güterbeförderungsbewilligung zu verfügen, eine der Pflichten, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln gemäß Art. 558 Abs. 1…

UFSZ3K ZRV/0234-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.02.2005

…die Benutzung eines Beförderungsmittels durch den Beteiligten ausschließlich zum eigenen Gebrauch mit Ausnahme des gewerblichen Gebrauchs. Der Unabhängige Finanzsenat geht davon aus, dass F.H. bei seiner am 20. März 2001 erfolgten Einreise mit dem verfahrensgegenständlichen Kleinlastwagen das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum…

UFSZ1W ZRV/0151-Z1W/03Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)18.02.2005

…die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß Artikel 232 Abs.1 Buchstabe b ZK-DVO können Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung für in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel durch eine Willensäußerung im Sinne des Artikels 233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgeben werden. Gemäß Artikel 233…

UFSZ3K ZRV/0218-Z3K/02vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)06.12.2004

…im Zollgebiet einer mobilen Zollkontrolle unterzogen worden. Auf Grund der Wohnsitzangaben der Bf. wurde mit Tatbeschreibung vom 13. Februar 2000 Anzeige an das Hauptzollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz wegen des Verdachtes der widerrechtlichen Verwendung des benützten Beförderungsmittels erstattet. In der niederschriftlichen Einvernahme vor dem…

UFSZ3K ZRV/0012-Z3K/08Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels, das einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehört, zum eigenen Gebrauch durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)26.05.2008

…zugelassenen Hubschrauber der Marke "R", Serien-Nummer: 0, am Flughafen Zell am See gelandet und hat für das Beförderungsmittel dabei jeweils eine Zollanmeldung zur vorübergehenden Verwendung durch andere Form der Willensäußerung abgegeben. Mit Bescheid des Zollamtes Salzburg vom 24. Juli 2007 sind dem Bf gemäß…

UFSZ4I ZRV/0314-Z4I/02Vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels ohne Abgabe einer (summarischen) Anmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)11.08.2004

…Beförderungsmittel. Wie bereits ausgeführt wurde, handelt es sich bei dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug um kein in Artikel 718 bis 725 ZK-DVO genanntes Beförderungsmittel. Aus den angeführten Gründen hätte die Bf. im verfahrensgegenständlichen Fall eine schriftliche Zollanmeldung abgeben müssen. Die restriktiven Bewilligungsvoraussetzungen für eine vorübergehende Verwendung…

UFSZ3K ZRV/0202-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines im Drittland zugelassenen Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.04.2004

…sodass eine wirtschaftliche Abhängigkeit im geforderten Ausmaß nicht festgestellt werden könne. Das Verhältnis des Bf. zur Firma C. werde von der belangten Behörde als Dienstverhältnis, bei dem die Elemente einer selbständig ausgeübten Tätigkeit überwiegen, eingestuft. Somit sei die vorübergehende Verwendung des Beförderungsmittels im Sinne des…

UFSZ3K ZRV/0321-Z3K/02Vorübergehende Verwendung eines im Drittland zugelassenen Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)02.02.2004

…anderen Voraussetzungen - das Bestehen eines Angestelltenverhältnisses und das Vorhandensein eines entsprechenden Vertrages erforderlich. Gemäß Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b) ZK-DVO können für die in Art. 718 bis 725 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art…

UFSZ2L ZRV/0194-Z2L/02Unzulässige vorübergehende Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)07.10.2003

…er eine Wohnung innehat unter Umständen, die darauf schließen lassen, dass die Wohnung beibehalten und benutzt wird. Gem. Art. 232 Abs. 1 Buchstabe b ZK-DVO können für die in Art. 718 bis Art. 725 ZK-DVO genannten Beförderungsmittel Zollanmeldungen zur vorübergehenden Verwendung durch eine…

UFSZ2L ZRV/0203-Z2L/02Unzulässige Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)19.11.2003

…in diesem Verfahren Nichtgemeinschaftswaren, sofern diese abgesehen einer Wertminderung durch ihren Gebrauch keine Veränderung erfahren haben, unter vollständiger oder teilweiser Befreiung der Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Nähere Ausführungen finden sich zur vorübergehenden Verwendung von Beförderungsmitteln zum privaten Gebrauch, in der Zollkodex-Durchführungsverordnung…

UFSZ3K ZRV/0345-Z3K/10Keine Pflichtverletzung aus dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung eines Beförderungsmittels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)22.05.2012

…Strittig ist, ob durch die unrichtige Entwertung der CEMT-Genehmigung eine Pflicht aus dem Verfahren der vorübergehenden Verwendung verletzt wurde bzw allenfalls zu welchem Zeitpunkt die Pflichtverletzung erfolgte. Aus Art 204 Abs 1 Buchst a ZK ergibt sich, dass die Nichterfüllung einer der Pflichten, die…

UFSZ3K ZRV/0199-Z3K/06Wird eine der Pflichten nicht erfüllt, die sich aus der Inanspruchnahme der vorübergehenden Verwendung eines Beförderungsmittels ergibt, wenn während der Fahrt keine vollständig ausgefüllte Güterbeförderungsgenehmigung mitgeführt wird?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.09.2006

…Auflieger) eine aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung entstandene Verpflichtung nicht erfüllt, wodurch gemäß Artikel 204 Absatz 1 Buchstabe a) ZK die Einfuhrzollschuld entstanden sei. In der Begründung wird dazu ausgeführt, das betreffende Beförderungsmittel sei entgegen den geltenden Bestimmungen für eine Beförderung von…

UFSZ2L ZRV/0091-Z2L/10Vorübergehende Verwendung eines ausländischen, unverzollten PKWs im Zollgebiet der EU bei behaupteter Notsituation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)30.07.2012

…zu erreichen und darauffolgend in der Absicht benutzt in Erfüllung ihrer Pflichten als Arbeitnehmerin einen beruflichen Termin wahrzunehmen. Diese Fahrten gelten im Anwendungsbereich des Art 561 Abs 2 und Abs 3 ZK-DVO als solche des "eigenen Gebrauchs" (RL ZK-1375, Arbeitsrichtlinie "Vorübergehende Verwendung Beförderungsmittel"…