…an, dass der Strafvollzug auf Bundesebene erfolge und er daher die Abänderung des angefochtenen Bescheides dahingehend beantrage, als der Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe im Spengel des Landesgerichtes I im Rahmen des angeführten Projektes anzutreten sei. Auf Grund seiner möglich gemachten und getätigten Zahlungen ersuche der Bf…
…2008 erhob der Bw. in Analogie zu § 68 EO (auf Grund des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 17.12.1993, 92/15/0117) Vollzugsbeschwerde gegen diese Vollstreckungsmaßnahme und beantragte die Zurückstellung des abgenommenen PKW. Begründend brachte er vor, dass gemäß § 8 Abs. 1 AbgEO gesetzliche Vorschriften…
…S. 60). Legt man letzteren Grundsatz auf den im gegenständlichen Fall letztlich doch vollzogenen Umlaufbeschluss vom 22.07.2005 (dessen Punkt 3 zufolge hatte eine Gewinnausschüttung incl. KESt in Höhe von € 324.866,40 zu erfolgen) und den Inhalt der Verträge betreffend die Auflösung…
…auf welchen Zeitraum sie sich bezieht. Die Aufhebung einer Norm bewirkt die Beendigung ihres zeitlichen Bezugsbereiches, nicht aber das Ende des zeitlichen Vollzugsbereiches. Für die bis zum Außerkrafttreten (allenfalls mit Fristsetzung) verwirklichten Sachverhalte ist sie weiterhin anzuwenden. Der VfGH kann aber "anderes aussprechen" (Artikel 140…
Parteien in einem "Wiederinkraftsetzungsverfahren" sind damit jenen im reinen "Aufhebungsverfahren" gleichgestellt. Die Tatsache, dass sich der VfGH zum zeitlichen Geltungsbereich des wieder in Kraft getretenen EnFG 1979 nicht geäußert hat, kann daher nicht in eine rückwirkende Geltung dieses Gesetzes umgedeutet werden, weil eine Ungleichheit hier…
…dem Vorbringen des Beschwerdeführers auseinander gesetzt, wonach die im Strafvollzugsgesetz mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 hinsichtlich gerichtlich verhängter Freiheitsstrafen geschaffene Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen an Stelle des Vollzuges gemeinnützige Leistungen zu erbringen, auch im Finanzstrafverfahren vor den Spruchsenaten offen stehe. Ein Eingehen auf diese Frage wäre…
…der nunmehr gewährten Frist zumindest ein Teil der Geldstrafe entrichtet werden wird, sprechen auch Zweckmäßigkeitsgründe für den beantragten Strafaufschub. Zur Hintanhaltung eines Vollzuges der (restlichen) Ersatzfreiheitsstrafe nach Ablauf der sechs Monate wird dem Bf. die Möglichkeit der Entrichtung der Geldstrafe durch Ratenzahlung in Erinnerung gerufen…
…Zahlung erfolgen. Mit dem Bescheid vom 17. Februar 2010 wies das Finanzamt Oststeiermark als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Bestraften mit der Begründung zurück, das Finanzstrafgesetz sehe eigenständige Bestimmungen für den Vollzug der (Ersatz-) Freiheitsstrafen vor, weshalb § 3 StVG hinsichtlich des Nichtvollzuges und der…
…eines (weiteren) Strafaufschubes bis zum 5. Oktober 2006 bzw. in eventu bis zur rechtskräftigen Entscheidung über ein eingebrachtes Gnadengesuch hinsichtlich des Vollzuges der noch offenen Ersatzfreiheitsstrafe laut Straferkenntnis SN 046-1998/50123-001 vom 29. März 2006 dahingehend entsprochen, dass ein Strafaufschub bis zum 20…
…dass gemäß § 175 Abs.1 i.V.m. § 179 Abs. 1 FinStrG für den Vollzug der durch die Finanzstrafbehörden verhängten Ersatzfreiheitsstrafen die Bestimmungen des Strafvollzuggesetzes sinngemäß gelten, dies jedoch nur soweit das Finanzstrafgesetz nicht besondere Bestimmungen enthalte. § 3 StVG regle, wie sich aus § 1 StVG…
…Abs. 1 lit. a und Abs. 2) besteht. (3) Die Finanzstrafbehörde hat zugleich den Leiter des zuständigen gerichtlichen Gefangenenhauses oder der Strafvollzugsanstalt um den Vollzug der Freiheitsstrafe zu ersuchen. (4) Eine gemäß § 142 Abs. 1 verhängte Haft ist beim Strafvollzug zu berücksichtigen. (5) Personen, die…
…H. ist für die nicht einbringliche Geldstrafe in der Höhe von 6.300,00 € die Ersatzfreiheitsstrafe binnen einem Monat ab Zustellung anzutreten oder die Geldstrafe im Ausmaß von 6.300,00 € einzubezahlen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe kann auch gemäß § 3a StVG unterbleiben, wenn…
…für einen Strafaufschub vorliegen. Der dem Bf. vorschwebende Artikel 65 des Budgetbegleitgesetzes 2003, wonach die Einleitung des Vollzuges einer Freiheitsstrafe für die Dauer von höchstens achtzehn Monaten aufgeschoben werden kann, ist im Bereich der verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht anwendbar. Gemäß § 177 Abs. 1 FinStrG kann die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen A, geboren am xxxxx, wohnhaft in Adresse, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Jakominiplatz 16/II, über die Beschwerde der Bestraften…
…2012, B1070/11) ist § 175 FinStrG verfassungskonform so zu interpretieren, dass die auf Abwendung des Vollzuges einer Ersatzfreiheitsstrafe durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen bezogenen Regelungen der §§ 3 und 3a StVG im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren grundsätzlich anwendbar sind. Nach dem zitierten Erkenntnis ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der…
…planwidrige Lücke vor. Der Verwaltungsgerichtshof habe ausgesprochen, dass auch im verwaltungsbehördlichen Strafverfahren gemäß § 3a StVG an Stelle des Vollzugs von Ersatzfreiheitsstrafen gemeinnützige Leistungen erbracht werden könnten, was von der Finanzstrafbehörde bestritten worden sei. Warum diese Rechtsansicht keine Auswirkung auf eine offensichtlich unrichtige bzw. unvollständige Entscheidung…
… 172 Abs. 1 FinStrG nur "sinngemäß" erfolge. Da die Uneinbringlichkeit einer Geldstrafe ohnehin unter der Sanktion des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe stehe, komme dem Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit der aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe kein Gewicht zu. Maßgebend für die Entscheidung sei vielmehr allein…
…über die Beschwerde des Beschuldigten vom 24. März 2004 gegen die Ausübung unmittelbarer finanzstrafbehödlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Vorführung zum Strafantritt zum Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe auf Anordnung des Finanzamtes X, SN Y, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Auf Anordnung des…
…als ein Aufschub des Vollzuges der (verbleibenden anteiligen) Ersatzfreiheitsstrafe bis zur Entscheidung der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz über den gegenständlichen Wiederaufnahmeantrag gewährt wurde. Zur Entscheidung wurde erwogen: Die diesbezüglichen Bestimmungen des FinStrG in der derzeit geltenden Fassung über die Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens lauten wie folgt: "B…
…und der §§ 3 Abs. 1 und 3a StVG ausgeführt wird, mit dem Strafrechtsänderungsgesetz 2008 sei die Möglichkeit geschaffen worden, den Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen abzuwenden. Die Begründung, § 3a StVG käme lediglich im gerichtlichen Finanzstrafverfahren zur Anwendung, sei nicht verständlich. Nach verfassungskonformer…