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UFSW RV/1913-W/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…von S 2.240.000,00 (ohne Valorisierung) entspricht, ist die Berufungsbehörde in rechtlicher Hinsicht daher zum dem Ergebnis gelangt, dass es sich dabei um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handelt (in diesem Sinn auch: VwGH vom 18. März 1991…

UFSS RV/0078-S/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2003

…Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz zu versteuern, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht. Aus der Verwendung der Wortfolge "...künftige Lohnzahlungsräume..." muss geschlossen werden, dass einerseits im Zeitraum der Leistung solcher Zahlungen das Dienstverhältnis noch nicht…

UFSG RV/0105-G/07Stellt die Bezahlung eines nach erfolgter arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich vereinbarten Betrages für die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses an den ehemaligen Geschäftsführer eine freiwillige Abfertigung dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…da die Frage, ob der an den ehemaligen Geschäftsführer ausbezahlte Betrag in Höhe von € 95.461,- entsprechend der Ansicht des Finanzamtes ausschließlich als Vergleich, als Kündigungsentschädigung oder als Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume beurteilt wird, dahingestellt bleiben kann, da in allen Fällen gemäß…

UFSW RV/0925-W/09Zahlungen des Dienstgebers bei Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2010

…Einmalzahlung von € 261.413,75 mit dem vollen Lohnsteuertarif zu erfolgen hat. Gemäß § 67 Abs. 8 lit.b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen…

UFSI RV/0366-I/06Besteuerung einer Zahlung an einen ausscheidenden Vorstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.07.2007

…und eine Kündigungsentschädigung zur Auszahlung gelangte und die Arbeitgeberin bereits zu einem (kurz) vor dem Beendigungsstichtag liegenden Zeitpunkt auf die Arbeitsleistung des Dienstnehmers verzichtete. Dazu sprach der Gerichtshof aus, dass eine Besteuerung von Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (und Vergleichzahlungen) nach …

UFSF RV/0234-F/08Anwendbarkeit des § 67 Abs. 8 EStG auf Verdienstentgangentschädigung, die den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…die er als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume qualifizierte, "auch vom Zweck der Regelung her" für gerechtfertigt, die in Rede stehende Begünstigung des § 67 Abs. 8 EStG zu gewähren, da es sich um zusammengeballte Einkünfte handle, die in einem Lohnzahlungszeitraum anfallen…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…dass die Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden…

UFSW RV/2564-W/10Zeitliche Erfassung von Bezügen der IEF Service GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z…

UFSW RV/2994-W/09Pensionsabfindung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…dass die an den Bw. ausbezahlte Pensionsabfindung nicht bloß einen Bruchteil des errechneten Rentenbarwertes ausmacht. b) lit. b: Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der…

UFSW RV/3145-W/07Bezug von Vergütungen vom Insolvenzausgleichsfonds - Besteuerungsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

…Fassung Art. 7 Z 21 Bugdetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142 ab 2001 bestimmt, dass Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen sind. Wenn die Bw. in ihrer Berufung vermeint, dass…

UFSW RV/0725-W/06Besteuerung einer Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

… 67 Abs. 8 lit. b lautet wie folgt: "(8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: ... b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der…

UFSF RV/0290-F/10Abgangsentschädigung im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2012

…verfahrensökomischen Gründen diesbezügliche weitere Erwägungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge…

UFSW RV/2279-W/07Zeitliche Erfassung von Bezügen der IAF Service GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

…8 lit. f). 1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des §…

UFSW RV/1463-W/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…dass die Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden…

UFSW RV/2832-W/10Freiwillige Abfertigung oder Kündigungsentschädigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…zu erfolgen, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisse besteht, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der Regel der Fall sein wird. Der steuerliche Vertreter der Bw. hat nach Auffassung der Berufungsbehörde glaubhaft dargelegt, dass…

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…- zu erfolgen, wenn ein Zusammenhang mit der Beendigung eines Dienstverhältnisses besteht, wie dies bei Kündigungsentschädigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume in der Regel der Fall sein wird (vgl. das angeführte Erkenntnis vom 29. Oktober 2003). Ob eine Zahlung nach ihrem…

UFSL RV/1618-L/02Nichtanerkennung der Versteuerung gemäß § 67 Abs. 6 EStG bei einer in einem Vergleich gewährten freiwilligen Abfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…Monate nicht übersteigen. Für die über dieses Ausmaß hinausgehenden freiwilligen Abfertigungen trifft Abs. 6 weitere detaillierte Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 in der für das Kalenderjahr 1997 geltenden Fassung sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, Nachzahlungen und…

UFSW RV/1698-W/03Keine begünstigte Besteuerung für Vergleichssummen gem. § 67 Abs. 8 lit.a , wenn ein schriftlicher Vergleich tatsächlich nicht abgeschlossen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2005

…Zahlungen für den Verzicht von Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, 2. Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, 3…

UFSW RV/2631-W/06Besteuerung von Sonstigen Bezügen einer Nachzahlung auf Grund eines Versäumungsurteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Lit. a): Auf gerichtlichen Vergleichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Lit. b): Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10…

UFSW RV/0425-W/03freiwillige Abfertigungszahlung anlässlich der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…BGBl. I 142/2000 sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht, zu versteuern. Voraussetzung für die Vornahme einer Besteuerung nach dieser Gesetzesbestimmung ist allerdings, dass im Zeitpunkt der Leistung einer…