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UFSS RV/0078-S/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2003

…dieses Jahres gelöst und ein Jahresgehalt als Kündigungsentschädigung vereinbart wurden. Es betrifft somit die Versteuerung von Zahlungen als Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungsräume, welche - im Gegensatz zum vorliegenden Berufungsfall - als das während der vertraglichen Kündigungsfrist ansonsten anfallende Jahresgehalt als Kündigungsentschädigung gewährt…

UFSW RV/1913-W/03Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2004

…von S 2.240.000,00 (ohne Valorisierung) entspricht, ist die Berufungsbehörde in rechtlicher Hinsicht daher zum dem Ergebnis gelangt, dass es sich dabei um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handelt (in diesem Sinn auch: VwGH vom 18. März 1991…

UFSI RV/0366-I/06Besteuerung einer Zahlung an einen ausscheidenden Vorstand
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.07.2007

…von € 300.000,00 in etwa den Zahlungsverpflichtungen bis zum frühest möglichen Beendigungszeitraum bei vertragsgemäßer Kündigung entspricht und somit eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für zukünftige Lohnzahlungszeiträume vorliegt. | 6. | Die Auszahlung einer "freiwilligen Abfertigung" unter Anrechnung von Vordienstzeiten wurde weder…

UFSG RV/0105-G/07Stellt die Bezahlung eines nach erfolgter arbeitgeberseitigen Kündigung vertraglich vereinbarten Betrages für die vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses an den ehemaligen Geschäftsführer eine freiwillige Abfertigung dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…

UFSW RV/2631-W/06Besteuerung von Sonstigen Bezügen einer Nachzahlung auf Grund eines Versäumungsurteiles
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2009

…Lit. a): Auf gerichtlichen Vergleichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Lit. b): Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10…

UFSF RV/0234-F/08Anwendbarkeit des § 67 Abs. 8 EStG auf Verdienstentgangentschädigung, die den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzurechnen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2008

…im Erkenntnis vom 18.3.1991, 90/14/0053 bezüglich einer als Kündigungsentschädigung bezeichneten Zahlung in Höhe eines Jahresgehaltes, die er als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume qualifizierte, "auch vom Zweck der Regelung her" für gerechtfertigt, die in Rede stehende Begünstigung…

UFSW RV/0925-W/09Zahlungen des Dienstgebers bei Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.04.2010

…Einmalzahlung von € 261.413,75 mit dem vollen Lohnsteuertarif zu erfolgen hat. Gemäß § 67 Abs. 8 lit.b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen…

UFSW RV/1166-W/03Nichtvorliegen eines begünstigt versteuerbaren Vergleiches.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2006

…zutrifft. Mit der Vereinbarung vom 23. Juni 2000 wurde ein derartiger Verzicht formuliert. Nach § 67 Abs. 8 lit a 1. TS. EStG ist eine Vergütung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Zeiträume steuerbegünstigt. Separat ist im 3. TS. dieser Gestzesbestimmung die begünstigte Besteuerung von…

UFSW RV/0725-W/06Besteuerung einer Kündigungsentschädigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2007

…8 lit. b lautet wie folgt: "(8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: ... b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden…

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…bestehen." § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3…

UFSW RV/0425-W/03freiwillige Abfertigungszahlung anlässlich der einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2005

…8 lit. a EStG 1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 142/2000 sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht, zu versteuern. Voraussetzung für die Vornahme einer Besteuerung nach…

UFSF RV/0290-F/10Abgangsentschädigung im Zusammenhang mit der Auflösung eines Dienstverhältnisses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.11.2012

…verfahrensökomischen Gründen diesbezügliche weitere Erwägungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge…

UFSW RV/2564-W/10Zeitliche Erfassung von Bezügen der IEF Service GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2011

…1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z…

UFSW RV/2994-W/09Pensionsabfindung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2010

…dass die an den Bw. ausbezahlte Pensionsabfindung nicht bloß einen Bruchteil des errechneten Rentenbarwertes ausmacht. b) lit. b: Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der…

UFSW RV/2279-W/07Zeitliche Erfassung von Bezügen der IAF Service GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2008

…8 lit. f). 1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des §…

UFSW RV/1463-W/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2008

…dass die Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden…

UFSW RV/3145-W/07Bezug von Vergütungen vom Insolvenzausgleichsfonds - Besteuerungsjahr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2007

…Fassung Art. 7 Z 21 Bugdetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142 ab 2001 bestimmt, dass Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen sind. Wenn die Bw. in ihrer Berufung vermeint, dass…

UFSL RV/0991-L/05Keine begünstigte Besteuerung von Zahlungen anlässlich der Beendigung eines sogenannten Aktienoptionsprogrammes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007

…dass die Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden…

UFSW RV/2832-W/10Freiwillige Abfertigung oder Kündigungsentschädigung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2013

…Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz zu versteuern, der dem laufenden Bezug des Kalendermonats der Auszahlung entspricht. Diese Bezüge sind insoweit begünstigt, als ein Fünftel (nach…

UFSL RV/1618-L/02Nichtanerkennung der Versteuerung gemäß § 67 Abs. 6 EStG bei einer in einem Vergleich gewährten freiwilligen Abfertigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2004

…geltenden Fassung sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes…