…dieses Jahres gelöst und ein Jahresgehalt als Kündigungsentschädigung vereinbart wurden. Es betrifft somit die Versteuerung von Zahlungen als Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungsräume, welche - im Gegensatz zum vorliegenden Berufungsfall - als das während der vertraglichen Kündigungsfrist ansonsten anfallende Jahresgehalt als Kündigungsentschädigung gewährt…
…von S 2.240.000,00 (ohne Valorisierung) entspricht, ist die Berufungsbehörde in rechtlicher Hinsicht daher zum dem Ergebnis gelangt, dass es sich dabei um eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume handelt (in diesem Sinn auch: VwGH vom 18. März 1991…
…von € 300.000,00 in etwa den Zahlungsverpflichtungen bis zum frühest möglichen Beendigungszeitraum bei vertragsgemäßer Kündigung entspricht und somit eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für zukünftige Lohnzahlungszeiträume vorliegt. | 6. | Die Auszahlung einer "freiwilligen Abfertigung" unter Anrechnung von Vordienstzeiten wurde weder…
…mit dem festen Steuersatz von 6% zu versteuern; Abs. 2 ist nicht anzuwenden. b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…
…Lit. a): Auf gerichtlichen Vergleichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist ein Fünftel steuerfrei zu belassen. Lit. b): Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10…
…im Erkenntnis vom 18.3.1991, 90/14/0053 bezüglich einer als Kündigungsentschädigung bezeichneten Zahlung in Höhe eines Jahresgehaltes, die er als Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume qualifizierte, "auch vom Zweck der Regelung her" für gerechtfertigt, die in Rede stehende Begünstigung…
…Einmalzahlung von € 261.413,75 mit dem vollen Lohnsteuertarif zu erfolgen hat. Gemäß § 67 Abs. 8 lit.b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen…
…zutrifft. Mit der Vereinbarung vom 23. Juni 2000 wurde ein derartiger Verzicht formuliert. Nach § 67 Abs. 8 lit a 1. TS. EStG ist eine Vergütung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Zeiträume steuerbegünstigt. Separat ist im 3. TS. dieser Gestzesbestimmung die begünstigte Besteuerung von…
…8 lit. b lautet wie folgt: "(8) Für die nachstehend angeführten sonstigen Bezüge gilt Folgendes: ... b) Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden…
…bestehen." § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3…
…8 lit. a EStG 1988 idF vor dem Budgetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 142/2000 sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz, der tarifmäßig dem Arbeitslohn des letzten vollen Kalenderjahres entspricht, zu versteuern. Voraussetzung für die Vornahme einer Besteuerung nach…
…verfahrensökomischen Gründen diesbezügliche weitere Erwägungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 leg. cit im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge…
…1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z…
…dass die an den Bw. ausbezahlte Pensionsabfindung nicht bloß einen Bruchteil des errechneten Rentenbarwertes ausmacht. b) lit. b: Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der…
…8 lit. f). 1.3 § 67 Abs. 8 lit. b EStG lautet: "Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume sind gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des §…
…dass die Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden…
…Fassung Art. 7 Z 21 Bugdetbegleitgesetz 2001, BGBl. I 2000/142 ab 2001 bestimmt, dass Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen sind. Wenn die Bw. in ihrer Berufung vermeint, dass…
…dass die Zahlung auch als Vergleichssumme aus einem außergerichtlichen Vergleich (§ 67 Abs. 8 lit. a EStG) oder als eine Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume (§ 67 Abs. 8 lit. b EStG) angesehen werden könnte. Auch dieser Ansicht kann hier nicht gefolgt werden…
…Regelungen. Gemäß § 67 Abs. 8 lit. b EStG 1988 sind Kündigungsentschädigungen sowie andere Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume mit dem Steuersatz zu versteuern, der dem laufenden Bezug des Kalendermonats der Auszahlung entspricht. Diese Bezüge sind insoweit begünstigt, als ein Fünftel (nach…
…geltenden Fassung sind Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume, Nachzahlungen und nachträgliche Zahlungen von laufenden und sonstigen Bezügen für abgelaufene Kalenderjahre, die neben laufendem Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber oder in einem Konkursverfahren geleistet werden und nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes…