…Insbesondere in dem Fall, wenn die von der Bw. vorgelegten Unterlagen eine für diese nachteilige Aussage treffen würden. Es werde auf die aktenkundige Verzögerungstaktik betreffend Vorlage der richtigen Unterlagen hingewiesen. Die Ermessensentscheidung des § 299 BAO gehe nicht zu Gunsten der Bw., da diese das Verfahren…
…sei, die restliche Geldstrafe zu entrichten, bestehe keine Aussicht und angesichts der bisher vom Bf. im Verfahren gezeigten Verzögerungstaktik wohl auch kein Wille zur (vollständigen) Tilgung des aus dem genannten Strafverfahren noch offenen Strafbetrages. Infolge der zum Erstantrag ergangenen Sachentscheidung, sei auch der 2. Antrag…
…Terminverschiebung ersucht, "da die Unterlagen noch immer nicht aufgebucht seien". Diesem Wunsch sei jedoch aufgrund der offensichtlichen Verzögerungstaktik nicht mehr entsprochen worden und sei daher die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege - in Anlehnung an das Veranlagungsjahr 2005 - erfolgt. Dabei ging der Prüfer ua. von einer…
…der Prüfung die Absicht geäußert worden wäre, nach Abschluss der Prüfung Konkurs anzumelden, da sich auf Grund der Verzögerungstaktik während der Prüfung der Verdacht ergeben hätte, dass sich der Abgabepflichtige der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben entziehen hätte wollen, und weil sich aus der wirtschaftlichen…
…Kinder zunächst einmal nach Wien entführt, wo ich mich dann 2 Jahre lang aufgehalten habe (...). Die Scheidung konnte wegen der Verzögerungstaktik des (Exgatten) all die Jahre nicht durchgeführt werden. Er beantragte aber die Obsorge über die Kinder und ein Besuchsrecht. Dann begann der Kindesvater den…
…der Prüfung die Absicht geäußert worden wäre, nach Abschluss der Prüfung Konkurs anzumelden, da sich auf Grund der Verzögerungstaktik während der Prüfung der Verdacht ergeben hätte, dass sich der Abgabepflichtige der Vollstreckung der noch festzusetzenden Abgaben entziehen hätte wollen, und weil sich aus der wirtschaftlichen…
…Zum Anderen hätten die im Zuge der vorgenannten Anschaffungen entstandenen Aufwendungen zu einem Verlust und zu einem Vorsteuerguthaben geführt. Wie die Bw. weiters betont, liege in der Nichtabgabe der verlangten Steuererklärungen für 1996 keinesfalls eine Verzögerungstaktik. Nach Ansicht der Bw. sei es jedoch nicht zweckmäßig…
…vorgehaltenen Bedenken als Ausdruck einer gewissen Verzögerungstaktik gewertet. - Die Fragen des Referenten zu Inhalt und Umfang der Vermittlungsleistungen der Firma-I-Verwertung-GmbH in den Jahren 2000 und 2001 blieben unbeantwortet: Der Geschäftsführer der Bw könne sich an so weit zurückliegende Vorgänge nicht mehr erinnern…
…an die Berufungsbehörde II. Instanz (Unabhängiger Finanzsenat) die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Referenten. Begründung: 1. Aufhebung der Bescheide wegen Verstoßes gegen Formalvorschriften der BAO Einleitend wird betont, dass sich die Betriebsprüfung nicht aus Verzögerungstaktik seitens der Bw. oder der Geschäftsführer, sondern wegen zeitlicher…
…können, ob die Berufung einer inhaltlichen Erledigung zugeführt werden kann. Allein aus Verzögerungstaktik wiederholte Aufforderungen um Übermittlung von Unterlagen sind diesem Zweck keinesfalls dienlich. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat daher im Sinne der zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu Recht die Berufung der Bw. vom 6…
…in gleicher Weise pflichtwidrig verhalten hatte. Dem Finanzamt ist zuzustimmen, wenn es im Vorgehen des Bw hinsichtlich Steuerjahr 2007 eine beharrliche Verzögerungstaktik erblickte, welcher es mit einer (nach 2004 und 2005: erneuten) Androhung und Festsetzung einer Zwangsstrafe zu begegnen versuchte. Denn die Einhaltung der Quotenvereinbarung…
…und Gutachtens zur Beurteilung seiner Zurechnungsunfähigkeit sei abzuweisen gewesen, weil sich der Spruchsenat zur Beurteilung dieser Frage im Stande gesehen habe und der Antrag des Beschuldigten lediglich als Verzögerungstaktik zu werten sei. Auch der Zeuge FOI S., welcher in gegenständlichen Causa der Lohnsteuerprüfer gewesen sei…
…Die Kontakte mit dem Finanzamt in Bezug auf Fristverlängerungen bzw. Aufschub der Zwangs- und Ordnungsstrafe stellen sich im nachhinein vielmehr als reine Verzögerungstaktik dar. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes muss sich der Bw. bzw. sein Vertreter (ein Verschulden des Vertreters trifft den Vertretenen - VwGH 15.9…
…Schlussbesprechungstermins anführt. Der Einwand des Prüfers in der Stellungnahme zur Berufung, der festgesetzte Termin sei deshalb nicht verlegt worden, weil im Vorgehen des steuerlichen Vertreters eine "Verzögerungstaktik" gesehen worden sei, erscheint nicht berechtigt, zumal der steuerliche Vertreter auch einer Vorverlegung des Schlussbesprechungstermins zugestimmt hätte. In…
…Es würde auch jedem Rechtsempfinden widersprechen, wenn nur durch entsprechend lange "Verzögerungstaktik" in Bezug auf diese Rückzahlungen der gegenständlichen Darlehen ein bedeutender steuerlicher Vorteil erzielt werden könnte. Dieser Stellungnahme wurde seitens der Berufungswerberin am 25.11.2002 entgegengehalten, dass bei den privaten Vermögensverhältnissen des H…
…veranlasste die Baubehörde, die faktische Umsetzung des Rechtszustandes durch Einleitung der Ersatzvornahme (via BH) zu erzwingen. Dieses Vorgehen war somit - abgesehen von seinem bloßen Vollstreckungscharakter - eine wenig überraschende Folge der Verzögerungstaktik der Bw., die offenkundig auf Zeitgewinn und Nachsicht "praeter legem" setzte, übrigens erst 1999…
…entnehmbar, dass dem VfGH nicht auch hinsichtlich der vor der Aufhebung verwirklichten Sachverhalte verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zukämen. Er hat daher auch immer wieder differenzierte Rückwirkungen angeordnet, um Verzögerungstaktiken von Behörden zu verhindern. Im Spruch der VfGH-Entscheidung vom 15.10.2004, G 49/04, ist angeführt…
…hat daher auch immer wieder differenzierte Rückwirkungen angeordnet, um Verzögerungstaktiken von Behörden zu verhindern. Die Anordnung des Inkrafttretens früherer Bestimmungen (eingeführt durch die B-VG-Novelle 1929) hatte allerdings nur den Zweck, Lücken nach einer Gesetzesaufhebung zu füllen, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit einer Neuregelung…