…Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend führte der Bw. aus, dass die gegen ihn eingeleiteten Verwaltungsstrafverfahren nach dem Wiener Parkometergesetz zwischenzeitig von der Magistratsabteilung 67 eingestellt worden wären. Er sei nicht der Täter der angelasteten Verwaltungsübertretungen gewesen. Bislang habe das Finanzamt unbegründet und spekulativ angenommen, dass er…
…des Verwaltungsstrafverfahrens ergab, dass die Bw am 14. Mai 2012 wegen Übertretung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 wegen widerrechtlicher Verwendung des auch hier gegenständlichen Fahrzeuges bestraft wurde, da sie mittlerweile bereits mehrmals beim Lenken des Fahrzeuges mit dem tschechischen Kennzeichen betreten worden sei. Nach…
…dem Tag an dem die Zulassung zu erfolgen hat. .................... Betreffend einer (widerrechtlichen) Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland ist zunächst anzumerken, dass ein gegen den nunmehrigen Abgabenschuldner bei der Bundespolizeidirektion Wels zu yyy anhängiges Verwaltungsstrafverfahren wegen des Vorwurfes der Verwaltungsübertretung nach § 82 Abs. 8 KFG gem. …
…führte die Abgabenbehörde aus, das gegenständliche Fahrzeug werde von Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich verwendet, woraus sich eine Zulassungsverpflichtung nach § 82 Abs. 8 KFG 1967 ergebe. Als Bemessungsgrundlage sei der Mittelpreis der Eurotax-Liste zum Zeitpunkt der Zulassungsverpflichtung (Dezember 2000) angenommen worden. Der Verspätungszuschlag sei…
…Entschädigung." Aus der dargestellten Rechtslage ergibt sich, dass eine widerrechtliche Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges dann vorliegt, wenn es nach dem KFG zum Verkehr zuzulassen wäre. Dies betrifft vor allem die Verwendung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, wenn auf Grund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen die…
…vorsätzlich unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO durch Abgabe einer unrichtigen Körperschaftsteuerjahreserklärung eine Abgabenverkürzung an Körperschaftsteuer 2000 in Höhe von ATS 498.952,00/€ 36.260,26 bewirkt und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe…
…Verdacht besteht, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme der Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (vgl. die Erkenntnisse des VwGH vom 25.1.1990, Zl. 89/16…
…2005 € 4.424,00, 2006 € 4.067,00, 2007 € 6.981,00, 2008 € 2.540,00 und dies nicht nur für möglich sondern für gewiss gehalten und damit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Gegen diesen Bescheid…
…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen für 3-6/2006 eine Verkürzung an Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 34.723,54 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiemit ein Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
…unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Abs. 4 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Voranmeldungszeiträume Feber bis Juni 2006 die Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 6.991,48 bewirkt und hiedurch die Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit…
…hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 4, HR Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen M.B., B., wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 26. November 2007 gegen den Bescheid des…
…er die Unterlagen vorbeigebracht und sei von dieser dann auch rechtzeitig abgegeben worden. Der Bw. habe nach der Vollmachtskündigung keine Aufforderung zur Abgabe erhalten. Er habe auch vom Masseverwalter diesbezüglich keine Aufforderung oder Information bekommen. Die genannten Umsätze würden jeder Grundlage entbehren. Wenn am 07…
…und Mitges. gründet sich auf die bezogene Gesetzesstelle und war entsprechend der reduzierten, über den Erstbeschuldigten verhängten Geldstrafe ebenfalls anzupassen. Mit seinem weiteren Begehren, den Zweitbeschuldigten auch hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume Oktober 1999 und Jänner bis Dezember 2000 wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…und Wahrheitspflicht. Gemäß § 119 BAO hat der Abgabepflichtige die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vollständig und wahrheitsgemäß offen zu legen. Dabei muss der Abgabepflichtige nicht nur die Besteuerungsgrundlagen offen legen, sondern…
…N., vertreten durch Mag. Christoph Oberleitner, SteuerberatungsgesmbH, 5732 Mühlbach, Bicheln 1, wegen Finanzvergehen nach § 91 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) und § 51 Abs. 1 lit. c des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. März 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
…nicht augenscheinlich gewesen, weil sich auf Grund stark schwankender Einkünfte in der Vergangenheit und der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung auch noch ab dem Zeitpunkt der Pension sehr unterschiedliche Steuerleistungen ergeben hätten. Die Unrichtigkeit sei eine Verkettung unglücklicher Umstände gewesen. Kausal sei vor allem die…
…besteht, der Beschuldigte habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Jänner bis Dezember 2004 die Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von € 34.000,-- bewirkt und hierdurch das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2…
…1): Für die Jahre 2004 und 2005 waren zu Prüfungsbeginn noch keine Erklärungen für Einkommensteuer und Umsatzsteuer an das Finanzamt übermittelt worden und bereits Schätzungsaufträge vorhanden. Im Rahmen der BP für den Zeitraum 2003-2005 wurden die Erklärungen vom Unternehmer fertig gestellt und vorgelegt. Eine…
…X. vom 27. Juni 2008 sowohl eine unrichtige Warenbezeichnung als auch unrichtige Wertangaben deklariert wurden, wodurch Eingangsabgaben verkürzt worden und sie hiedurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben nach § 36 Abs. 2 FinStrG begangen habe. Gegen diese Verwarnung richtet sich die fristgerecht eingebrachte, als…
…Abgabengläubiger, von den Fällen der Zahlungserleichterung abgesehen, nicht oder nicht zu dem Zeitpunkt zufließt, in dem sie dieser nach den Abgabenvorschriften zu erhalten hat. Der Begriff der Verkürzung umfasst daher grundsätzlich jede Beeinträchtigung einer Abgabe in Bezug auf Höhe und Fälligkeit (vgl. dazu Fellner, Kommentar…