Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitl & Lugar Wirtschaftstreuhänder Steuerberatungs OEG, 6600 Reutte, Ehrenbergstraße 27,vom 22. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 21. September 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Zurechnungsfortschreibung entschieden: Die Berufung…
…der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechts in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes…
…Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl zB VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151).…
…2008 [vgl § 40 Abs 5 ZustellG]; BGBl I Nr 5/2008 [Verwaltungsrechts- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007]) die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Zustellungsbevollmächtigte sind somit in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet…
…Spruch eindeutig ergibt, dass die Behörde nicht nur einen individuellen Akt der Hoheitsverwaltung gesetzt hat, sondern auch, dass sie normativ, also entweder rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes entschieden hat. Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen udgl…
In der Verwaltungsrechtslehre bezeichnet man als (zwischenbehördliches) Mandat die Befugnis einer Behörde, im Namen einer anderen Behörde zu entscheiden (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz 81; das innerbehördliche Mandat - mit der Approbationsbefugnis innerhalb der Behörde einhergehend - ist hier nicht gegenständlich). Diese von Walter/Mayer genannte Form des…
…Infolge der Veröffentlichung im AÖF wird beim ´öffentlichen OHB´ - ebenso wie bei der seinerzeitigen DBP - wohl das Kundmachungsminimum / Mindestmaß an Publizität (vgl Walter/Mayer/Kucsko-Stadlmayer, Bundesverfassungsrecht10, Rz 602; Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht2, Rz 759; Mayer, Bundes-Verfassungsrecht, 146f) als eine der Vorraussetzungen dafür erfüllt sein…
…des Teamleiters beim Finanzamt C, Herrn S, für (vermeintliche) Bescheide des Finanzamtes A, ist aus folgenden Gründen (nach außen) rechtlich unwirksam: In der Verwaltungsrechtslehre bezeichnet man als (zwischenbehördliches) Mandat die Befugnis einer Behörde, im Namen einer anderen Behörde zu entscheiden (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz 81…
…Unternehmensfinanzierung (Kapitalüberlassung) gewährt werden, bieten meist einen Anspruch auf einen Gewinnanteil, oft auch eine Beteiligung am Liquidationserlös bzw. -überschuss, räumen jedoch kaum Herrschafts- und keine Verwaltungsrechte ein. Nach herrschender Ansicht beruhen Genussrechte auf einem Schuldverhältnis (Schiemer in Schiemer - Jabornegg - Strasser, AktG³ (1993), § 174 Rz. 8)…
…Verfassungsrecht und Allgemeiner Staatslehre, Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre sowie Rechtstheorie und juristische Methodenlehre im Ausmaß von 14 Semesterwochenstunden positiv absolviert hat. Mit Datum 24. Juni 2008 hat sich K vom Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz abgemeldet und dieses mit Beginn des Wintersemesters 2008/2009…
…Verwaltungsgerichtshof hat dem Bluffen eines Pokerspielers nur eine gewisse Bedeutung beigemessen" (Fellner, Beurteilung von Glücksspielen im Strafrecht, Abgabenrecht und Verwaltungsrecht, RdW 2007/383, 386). Entgegen der Annahme der Bw. (und auch von Fellner, Beurteilung von Glücksspielen im Strafrecht, Abgabenrecht und Verwaltungsrecht, RdW 2007/383, 386…
…UVP-Gesetz etc.) - Verwaltungsrecht Technisch erforderlich waren: - Motorbootfahren in Österreich - diese Literatur ist das Standardwerk für Prüfungen zur Erlangung von Binnenschifffahrtspatenten bis zu 20 m Bootslänge. - Hydrostatik und Hydrodynamik im Schiffsbau - Standardwerk für die Beurteilung der Stabilität von Booten - Spezialtiefbau - eine der wesentlichsten Grundlagen zur…
…beiliegend die Entwicklung der Net Asset Values beider Fonds mit Beilage IV. Rechtliche Würdigung: Die Auslegungsvorschriften des §§ 6 und 7 ABGB sind auch im Verwaltungsrecht anzuwenden (vgl. VwGH 88/18/0091 ). § 6 ABGB normiert: "einem Gesetze darf in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden…
…WStd | Übungen aus Verfassungsrecht | | | | | | 09.04.2002 | | genügend | 2 | Übungen aus Verwaltungsrecht | | | | 29.01.2003 | | genügend | 2 | Völkerrecht | | | 94.8223 | 04.12…
…2008 traten rückwirkend mit 1. Jänner 1998 in Kraft (§ 124b Z 144 und 145 EStG). Nachdem als Grundregel im Verwaltungsrecht gilt, dass eine Behörde das im Zeitpunkt der Erlassung ihres Bescheides geltende Recht anzuwenden hat (VwGH 4.5.1977, 0898/75, VwSlg 9.315/A…
…von € 5.946,27 brutto. Im Jänner 2007 habe der Berufungswerber als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Lehrbetrieb ohne Diplom an der Johannes Kepler Universität am Institut für Verwaltungsrecht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung € 318,55 an Einkommen realisiert. Dies mache in Summe € 6…
…Schreiben vom 19.12.2007 übermittelte der BW an das Finanzamt zwei Lehrveranstaltungszeugnisse für seine Tochter per Telefax. Dabei handelte es sich um ein Lehrveranstaltungszeugnis für die Übung Verfassungs- u. Verwaltungsrecht I, (Lehrveranstaltungsnummer UE 101.003) im Ausmaß einer Semesterwochenstunde. Das Prüfungsdatum war mit 19…
…Bescheides": "Diese Bewilligung kann jederzeit widerrufen werden." nicht weiter aufrecht bleiben, weil dafür nicht einmal eine Gesetzesbestimmung angeboten wurde und nach dem Verwaltungsrecht nicht möglich ist. Aus diesen Gründen ersuche ich, der Berufung Folge zu geben und von der Festsetzung der Stundungszinsen Abstand zu nehmen…
…Auflage, § 21 Tz. 1 (unter Verweis auf VwGH vom 28.10.1988, 88/18/0091 und Doralt/Ruppe, Steuerrecht II, Tz. 421) sind auch im Verwaltungsrecht die Auslegungsvorschriften des ABGB anzuwenden. Lt. Ritz, a.a.O., Tz. 6 dient die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Auslegung. Lt…
… Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 2. Aufl, Rz 723; Öhlinger, Verfassungsrecht4, Rz 605). Kein Zweifel bestehe, dass auch "das Finanzamt" Behörde sei, da ihm hoheitliche Aufgaben übertragen sind und es insbesondere zur Erlassung von Bescheiden berufen sei (Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht², Rz 132). Der OGH folge diesen Ansichten…