IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost B 5 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen im Jahr 2019 gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost B 5 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretungen gemäß § 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und Tarifpost B 5 des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) vom 8. Juli 1966, LGBl…
…selbst den Unterhalt zu verschaffen, ab September 2016 gegeben ist. Im Hinblick auf das Vorliegen dieser Gerichtsentscheidung ist in diesem Verfahren zu klären, ob hierdurch die verwaltungsrechtliche Angelegenheit, welche mit dem neuen Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. Februar 2022 angesprochen wurde, nämlich die Zuerkennung von…
…4 bis 6 und Abs. 7 FLAG subsumiert werden kann, um eine Rechtsfrage. Die Entscheidung spricht ja gerade dadurch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit ab, dass ein bestimmter Sachverhalt rechtlich beurteilt wird. Innerhalb dieser Rechtsprechungstätigkeit, also soweit der Subsumtionsvorgang reicht - und zwar unabhängig vom Gelingen des…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Leitl & Lugar Wirtschaftstreuhänder Steuerberatungs OEG, 6600 Reutte, Ehrenbergstraße 27,vom 22. Oktober 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 21. September 2004 betreffend Abweisung eines Antrages auf Zurechnungsfortschreibung entschieden: Die Berufung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Dr. Martin Wandl & Dr. Wolfgang Krempl Rechtsanwaltspartnerschaft, Kremser Gasse 19, 3100 St. Pölten wegen Verwaltungsübertretungen gem. § 1 Abs. 1 iVm § 16…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf***, ***Bf-Adr***, über dessen Beschwerde vom 14.1.2021 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 28.12.2020, GZ: MA6/196000000656…
…der "Personenumschreibung" getroffene Wahl des Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechts in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges, auch deutlich und klar zum Ausdruck zu bringendes Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes…
…hoheitliche Maßnahmen abstellte). Demgegenüber kann die im Beschwerdefall in Rede stehende Befreiungsbestimmung durch das Abstellen auf Rechtsgeschäfte naturgemäß nicht den Bereich der Hoheitsverwaltung des Staates betreffen (vgl dazu Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 21 ff). Trotz des somit unterschiedlichen Anwendungsbereichs jener Gesetzesbestimmungen, die sich der Formulierung…
…Normadressaten ist wesentlicher Bestandteil jedes Bescheides. Die Benennung jener Person, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist notwendiges Inhaltserfordernis des individuellen Verwaltungsaktes und damit konstituierendes Bescheidmerkmal (vgl zB VwGH 28.2.2007, 2004/13/0151).…
…2008 [vgl § 40 Abs 5 ZustellG]; BGBl I Nr 5/2008 [Verwaltungsrechts- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007]) die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Zustellungsbevollmächtigte sind somit in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet…
…Spruch eindeutig ergibt, dass die Behörde nicht nur einen individuellen Akt der Hoheitsverwaltung gesetzt hat, sondern auch, dass sie normativ, also entweder rechtsgestaltend oder rechtsfeststellend eine Angelegenheit des Verwaltungsrechtes entschieden hat. Die Wiedergabe einer Rechtsansicht, von Tatsachen, der Hinweis auf Vorgänge des Verfahrens, Rechtsbelehrungen udgl…
…als dem Gesellschafter die Rechte aus den betreffenden Anteilen zustehen. Die dem Gesellschafter aus der konkreten Beteiligung zustehenden Vermögens- und Verwaltungsrechte werden durch eine Kapitalerhöhung nicht auf einen anderen übertragen und gehen auch sonst nicht unter. Dass hinsichtlich der Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft im Zuge…
Verwaltungsrechte und Nutzungsrechte, insbesondere ein Fruchtgenußrecht, rechtfertigen nicht, die Sache, an der solche Rechte bestehen, unter Berufung auf § 24 Abs 1 lit d BAO dem Berechtigten zuzurechnen. Nur dann, wenn die dem Berechtigten eingeräumten Rechte derart über jene eines Fruchtnießers hinausgehen, dass die Stellung des…
In der Verwaltungsrechtslehre bezeichnet man als (zwischenbehördliches) Mandat die Befugnis einer Behörde, im Namen einer anderen Behörde zu entscheiden (Walter/Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht8, Rz 81; das innerbehördliche Mandat - mit der Approbationsbefugnis innerhalb der Behörde einhergehend - ist hier nicht gegenständlich). Diese von Walter/Mayer genannte Form des…
…Zuwiderhandlungen gegen die zollrechtlichen Vorschriften vor. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. (2) Werden verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängt, so können sie unter anderem in einer oder beiden folgenden Formen erfolgen: a)als eine von den Zollbehörden auferlegte finanzielle Belastung, gegebenenfalls auch an Stelle oder…
§ 18 Altlastensanierungsgesetz - Sanierungsmaßnahmen durch den Bund Der Bund als Träger von Privatrechten kann nur dann tätig werden, wenn niemandem nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften die Sicherung oder Sanierung aufgetragen werden kann. Die Regelung nach § 18 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz ist sowohl zu § 17 Abs. 1 Altlastensanierungsgesetz als auch…
…seine Ergänzung nicht etwa einer vom Gesetz gewollten Beschränkung widerspricht. Da das öffentliche Recht, im Besonderen das Verwaltungsrecht, schon von der Zielsetzung her nur einzelne Rechtsbeziehungen unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Interesses zu regeln bestimmt ist, muss eine auftretende Rechtslücke in diesem Rechtsbereich im Zweifel…
…vorzusehen, wobei diese verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Maßnahmen sein können. Sanktionen müssen dabei wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Für bestimmte Zollzuwiderhandlungen, die nicht den Tatbestand von Finanzvergehen erfüllen, enthält § 41 ZollR-DG die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Verwaltungsabgabe als verwaltungsrechtliche Maßnahme im Sinn des Art…