…zu sichern. Die Rechtswirkungen des § 142 HGB (handelsrechtliche - und damit zivilrechtliche - Gesamtrechtsnachfolge) stellen zwingendes Recht dar und unterliegen deshalb nicht der Parteiendisposition. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung besteht aber aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit die Möglichkeit, den Anwendungsbereich des § 142 HGB durch vertragliche Vereinbarung auf…
…17 Abs. 1 Z 1 GrEStG rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Erfolgt die…
von 2 Mio S "für die Bebauung erhalten hatte" änderten diese - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt- der Form nach erfolgten einvernehmlichen Vertragsaufhebungen unter gleichzeitigem Weiterverkauf nichts. Wurde aber dieser Bauträgerwerkvertrag, der mit dem bekämpften Grunderwerbsteuerbescheid versteuert wurde, durch die Vereinbarung in Punkt II des…
…Schenkungsgegenstand herauszugeben gewesen sei, weshalb kein Steuererstattungsanspruch abgeleitet werden könne. Im Vorlageantrag wird darauf repliziert, die Rechtsansicht des Finanzamtes sei völlig unrichtig. Nach der geltenden Privatautonomie herrsche Vertragsfreiheit. Ein einseitiges Abgehen vom Vertrag sei zwar nicht möglich, hingegen jederzeit jede einvernehmliche, zweiseitige Abänderung des Vertrages…
…März 2007 widerrufen worden sei. Am 10. Mai 2007 sei ein Kaufvertrag zwischen den selben Vertragsparteien abgeschlossen worden. Vertragsfreiheit und Abschlussfreiheit umfasse auch das Recht, bestehende Verträge jederzeit zu widerrufen oder abzuändern. Eine Endigungsfreiheit sei das Recht, bestehende Schuldverhältnisse einvernehmlich auflösen zu können. Von einem…
…stillen Gesellschafter wahrgenommen, deshalb sei dies im Punkt 6 des Gesellschaftsvertrages über die Errichtung der typischen stillen Gesellschaft so vorgesehen. Daraus sei ersichtlich, dass im Rahmen der hier vorherrschenden Vertragsfreiheit im vorliegenden Fall ein Auftrag im Sinn der §§ 1002 ff ABGB vorliege. Es seien auch…
…Vertragsunterlagen, als nicht gelungen anzusehen. Vom erkennenden Senat wird dabei sehr wohl eingeräumt, dass auf Grund der im Arbeitsrecht vorgesehenen Vertragsfreiheit ein Dienstvertrag durch freie Willensübereinstimmung beider Vertragspartner wieder zur Auflösung gebracht werden könne. Unter Berücksichtigung des "Fremdvergleiches" gilt bei Angestellten jedoch zu beachten, dass…
…Mag. K-Hl (mit Mail vom 21. Juni 2007) ausgeführt: ,Im Iran herrscht Vertragsfreiheit sowohl dem Inhalt als auch der Form nach. Hiesige Rechtsanwälte halten aber einen Grundstücks(ver)kauf ausschließlich auf Basis einer mündlichen Vereinbarung für (eher) ausgeschlossen. IdR werden bei der Abwicklung entsprechender…
…Gattin des Bw. erfolgen sollten. Das Schuldrecht des ABGB kenne grundsätzlich keinen Typenzwang, sondern es sei vielmehr vom Prinzip der Vertragsfreiheit auszugehen. Dies sei auch im Steuerrecht entsprechend zu berücksichtigen. Für die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen unter nahen Angehörigen würden bestimmte Kriterien, wie z.B…
…hat. Weiters wurde nicht, was ebenfalls für einen Bescheid gemäß § 188 BAO essentiell gewesen wäre, die Verteilung der Einkünfte auf die ehemals Beteiligten ausgewiesen. Aufgrund der Vertragsfreiheit (vgl. hiezu Kotschnigg, Der Bescheidadressat bei einer nicht mehr existenten Personengesellschaft, SWK 2004, S 890 ff., Punkt III…
…17 Abs. 1 Z 1 GrEStG rückgängig gemacht, wenn der Vertrag zwar - was die Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt - der Form nach aufgehoben wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche (freie) Rechtstellung nicht wiedererlangt. Ein Erwerbsvorgang…
…Zukunft verändert wird, sei keine Bezugsverwendung. Eine Vorausverfügung könne auch in (falsch verstandener) wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht unterstellt werden, da durch deren Anwendung nicht die von der Rechtsordnung garantierte Gestaltungs- und Vertragsfreiheit außer Kraft gesetzt werden dürfe. Es dürfe auch keinen Unterschied machen, ob sich der…
…Situation, nämlich die Abgabe von USt-Voranmeldungen und die Leistung von Zahlungen durch die Hausverwaltung NH, müsse dem Finanzamt jedenfalls bewusst sein, dass hier ein uneingeschränktes Verwaltungsverhältnis vorliege. In Österreich bestehe Vertragsfreiheit, was bedeute, dass niemand einen schriftlichen Vertrag abschließen müsse, wenn er nicht wolle…
…sei es auch möglich ein bereits abgeschlossenes Erbübereinkommen nach erfolgter Einantwortung neuerlich abzuändern, da ja grundsätzlich in diesem Bereich vollkommene Vertragsfreiheit bestehe. In der vom OGH in dieser Richtung entschiedenen Causa wurde ein sogar abhandlungsbehördlich und vormundschafts- und pflegschaftsbehördlich genehmigtes Erbübereinkommen nachträglich im Verlassenschaftsverfahren wiederum…
… 33 GebG unterwerfe. Da der Darlehensauftrag im Gebührengesetz nicht genannt sei, könne für diesen auch keine Gebührenpflicht entstehen. Da im österreichischen Recht Vertragsfreiheit herrsche, könne nicht davon ausgegangen werden, dass es das Rechtsinstitut des Darlehensauftrages nicht gäbe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 1. April 1998 wurde die…
…der Hausmieter durch irgendein Rechtsgeschäft entziehen können. Nach dem Kommentar zum Mietengesetz von Swoboda und dem Bericht des Justizausschusses zur Erlassung des Mietengesetzes sei diese Einschränkung der Vertragsfreiheit und der Exekutionsführung für die Hauptmietzinse aus öffentlichem Interesse erfolgt, um diese Einnahmen für die Erhaltung und…
…so zu erheben, wie sie bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen, Tatsachen und Verhältnissen angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Die österreichische Rechtsordnung garantiert im Bereich des Privatrechts Gestaltungs- und Vertragsfreiheit. Diese Rechte werden durch das Abgabenrecht nicht beeinträchtigt. Die eben zitierte Gesetzesstelle des § 22 BAO…
…nicht anzuerkennen bzw. die Vertragsfreiheit auf das zwischen fremden Dritten Übliche einzuschränken; womit es bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen erforderlich ist, die Vertragsfreiheit zwischen nahen Angehörigen gleich zu beachten wie zwischen fremden Dritten. Zu keinem anderen Ergebnis führt auch die Anwendung der Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO…
…aus, da sie den Weg der Vertragsauflösung gewählt haben. Der Vertrag vom 14. Jänner 2008 war weder vom Eintritt einer Bedingung noch von einer Genehmigung abhängig. Die privatrechtliche Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt zwar eine formelle Aufhebung eines Realteilungsvertrages, diese ist jedoch für die Anwendung des …
…aus, da sie den Weg der Vertragsauflösung gewählt haben. Der Vertrag vom 14. Jänner 2008 war weder vom Eintritt einer Bedingung noch von einer Genehmigung abhängig. Die privatrechtliche Vertragsfreiheit des Schuldrechtes erlaubt zwar eine formelle Aufhebung eines Realteilungsvertrages, diese ist jedoch für die Anwendung des …