…2 und 5 Abs. 3 GrEStG die Ansicht, dass Vertragerrichtungskosten nicht unter die im Gesetz vorgesehenen Gegenleistungen fallen würden. Die Festsetzung der Grunderwerbsteuer vom geleisteten Kaufpreis in Höhe von € 142.802,12 wird beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juni 2002 wurde die Berufung als…
…2008, StrNr, ausgehend von der Gegenleistung € 1,012.462, di. der Bruttokaufpreis zuzüglich Vertragserrichtungskosten € 17.902 (= 1,5 % vom Kaufpreis + 20 % USt), die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 35.436,17 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet…
…2008, StrNr, ausgehend von der Gegenleistung € 926.217, di. der Bruttokaufpreis zuzüglich Vertragserrichtungskosten € 16.377 (= 1,5 % vom Kaufpreis + 20 % USt), die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 32.417,60 vorgeschrieben. In der dagegen erhobenen Berufung wird eingewendet, die…
…der Bw. die reduziert festgesetzte Pauschalentlohnung von 1.900,00 € direkt an den Vertragserrichter zu leisten habe. Es handle sich bei den halben Vertragserrichtungskosten damit keinesfalls um eine Gegenleistung, sondern um die vom Berufungswerber selbst zu entrichtenden (verminderten) Honorarzahlungen an den Vertragserrichter. Am 29…
…hätten allein die Käufer vorgenommen. Die Vertragserrichtungskosten hätten demzufolge nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF. ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf …
…hätten allein die Käufer vorgenommen. Die Vertragserrichtungskosten hätten demzufolge nicht in die Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage einbezogen werden dürfen Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF. ist die Steuer grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung zu berechnen. Bei einem Kauf …
…Es bestehe keine Verpflichtung. Die anteiligen Vertragserrichtungskosten würden daher nicht zur Gegenleistung zählen. Außerdem sei die Umsatzsteuer nur einmal der Summe aus 1,5 % des Kaufpreises zuzurechnen. Handle es sich aber beim den unter Punkt IV des Kaufvertrages ausgewiesenen Durchführungskosten von 4.789,80 €…
…Es bestehe keine Verpflichtung. Die anteiligen Vertragserrichtungskosten würden daher nicht zur Gegenleistung zählen. Außerdem sei die Umsatzsteuer nur einmal der Summe aus 1,5 % des Kaufpreises zuzurechnen. Handle es sich aber beim den unter Punkt IV des Kaufvertrages ausgewiesenen Durchführungskosten von 4.789,80 €…
… der Verkäufer trage allfällige persönliche Steuern und Kosten seiner Rechtsberatung selbst, weshalb bei der Ermittlung der Gegenleistung keine Vertragserrichtungskosten anzusetzen seien. Die Grunderwerbsteuer sei daher lediglich vom hälftigen Kaufpreis von € 125.500 zu bemessen. Mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer im Betrag von…
… der Verkäufer trage allfällige persönliche Steuern und Kosten seiner Rechtsberatung selbst, weshalb bei der Ermittlung der Gegenleistung keine Vertragserrichtungskosten anzusetzen seien. Die Grunderwerbsteuer sei daher lediglich vom hälftigen Kaufpreis von € 125.500 zu bemessen. Mit teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer im Betrag von…
…Von einer Gegenleistung, die Grunderwerbsteuer auslöse, könne somit durch die Übernahme der Vertragserrichtungskosten seitens des Käufers nicht gesprochen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987, BGBl. Nr. 309/1987 idgF. ist bei einem Kauf Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich…
…Vertragspartei eine Leistung übernimmt, die nach dem Gesetz die andere Partei zu erbringen hätte. Im Gegenstandsfall bestreitet die Bw. die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der (halben) Vertragserrichtungskosten in die Gegenleistung ausschließlich dem Grunde nach, während der betragsmäßige Ansatz als solcher unstrittig blieb. Unter Beachtung obiger Rechtslage…
…Vertragspartei eine Leistung übernimmt, die nach dem Gesetz die andere Partei zu erbringen hätte. Im Gegenstandsfall bestreitet die Bw. die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der (halben) Vertragserrichtungskosten in die Gegenleistung ausschließlich dem Grunde nach, während der betragsmäßige Ansatz als solcher unstrittig blieb. Unter Beachtung obiger Rechtslage…
…eine Vertragspartei eine Leistung übernimmt, die nach dem Gesetz die andere Partei zu erbringen hätte. Im Gegenstandsfall bestreitet die Bw. die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die Gegenleistung ausschließlich dem Grunde nach, während der betragsmäßige Ansatz als solcher unstrittig blieb. Unter Beachtung obiger Rechtslage…
…eine Vertragspartei eine Leistung übernimmt, die nach dem Gesetz die andere Partei zu erbringen hätte. Im Gegenstandsfall bestreitet der Bw. die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung von Vertragserrichtungskosten in die Gegenleistung ausschließlich dem Grunde nach, während der betragsmäßige Ansatz als solcher unstrittig blieb. Unter Beachtung obiger Rechtslage…
…Eine Übernahme der Vertragserrichtungskosten - auch der der Verkäuferin- durch die Käufer und damit auch durch die Berufungswerberin sei nach dem Inhalt des vorliegenden Bauträger-, Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages nicht vereinbart. Folglich erbringe die Berufungswerberin mit der Bezahlung der Vertragserrichtungskosten keine " sonstige Leistung" im Sinne einer Gegenleistung…
…diesen Vertragserrichtungskosten um solche Kosten handelt, zu deren Tragung aufgrund der Auftragserteilung die Verkäuferin zivilrechtlich verpflichtet gewesen war, die aber dann auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung von der Käuferin zur Entrichtung übernommen wurden. Die Berufungswerberin vertritt die Rechtsansicht, die Vertragserrichtungskosten würden deshalb nicht zur Gegenleistung…
…2 und 5 Abs. 3 GrEStG die Ansicht, dass Vertragserrichtungskosten nicht unter die im Gesetz vorgesehenen Gegenleistungen fallen würden. Die Festsetzung der Grunderwerbsteuer vom geleisteten Kaufpreis in Höhe von € 142.802,12 wird beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Juni 2002 wurde die Berufung als…
…zu subsumieren, da diesfalls eine Vertragspartei eine Leistung übernimmt, die nach dem Gesetz die andere Partei zu erbringen hätte. Die Frage, ob im Gegenstandsfalle die betr. Vertragserrichtungskosten einen Teil der Gegenleistung bilden, ist daher danach zu beurteilen, wer von den Vertragsparteien (die verkaufende Wohnbaugesellschaft, die…
…zu subsumieren, da diesfalls eine Vertragspartei eine Leistung übernimmt, die nach dem Gesetz die andere Partei zu erbringen hätte. Die Frage, ob im Gegenstandsfalle die betr. Vertragserrichtungskosten einen Teil der Gegenleistung bilden, ist daher danach zu beurteilen, wer von den Vertragsparteien (die verkaufende Wohnbaugesellschaft, die…