…den Haftungsbescheid auch mangels Bestimmtheit als rechtswidrig. 1) Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Ein Haftungsbescheid entspricht dann nicht dem Bestimmtheitsgebot, wenn weder aus dem Spruch des Bescheides noch aus dem beigelegten Rückstandsausweis hervorgeht, für welche konkreten Abgaben der Haftungspflichtige in Anspruch genommen wird (siehe dazu beispielsweise…
…Gesellschaft bei Unkenntnis über das Gebot der Gläubigergleichbehandlung zumindest verpflichtet gewesen, fachlichen Rat einzuholen. Dass sie dies unterlassen hat, und trotz nicht unerheblicher, zur Verfügung stehender Gesellschaftsmitteln die Abgabenschuldigkeiten nicht beglichen hat, während sogar eine Gesellschaftereinlage rückbezahlt wurde (einzige Gesellschafterin der Primärschuldnerin war die Bw.…
…Bankschulden einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung darstelle. Die Gläubigerbanken hätten über entsprechende Absonderungsrechte verfügt, die selbst im Konkursfall vorrangig zu befriedigen gewesen wären. Somit seien dem Bw. keine Mittel zur Befriedigung anderer Gläubigerforderungen zur Verfügung gestanden. Unter diesen Umständen habe für den Bw…
…Februar 2009 teilte das Finanzamt dem Bw. mit, dass ein nach Eintritt der Fälligkeit eingebrachtes Ratenansuchen nichts daran ändere, dass bei Unterlassung der Zahlung ein Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung vorliege. Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung schließe eine Haftung nicht aus, wenn die Abgaben (teilweise)…
…und damit den Grundsatz der Gleichbehandlung aller andrängenden Gläubiger, darunter des Bundes als Abgabengläubiger schuldhaft verletzt. In diesem Zusammenhang ist auch auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (zB vom 28.9.2004, 2001/14/0176) zu verweisen, wonach sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf…
…erst "mit dem Bescheid 2004" entstanden sei. Über die "jährlichen Ausschüttungen" im Abschöpfungsverfahren hinausgehende Zahlungen würden zu einer Bevorzugung des Abgabengläubigers gegenüber anderen Konkursgläubigern und damit zu einem Verstoß gegen den insolvenzrechtlichen Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung führen. Das Finanzamt gab der Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 26…
…auch die von der Gesellschaft getätigten Zug-um-Zug-Geschäfte zu erfassen (vgl. VwGH 28.4.2011, 2011/16/0084). Das Vorbringen des Bw., derartige Zug-um-Zug-Geschäfte seien anfechtungsfest und würden daher keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz darstellen, kann daher der gegenständlichen Berufung…
…Thomas Praxmarer, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Haftung wird auf folgende Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in Euro* | Umsatzsteuer | 1996 | 3.653,99…
…um-Zug Geschäften" geleistet hat. Demgegenüber erfolgten durch den Bw. als verantwortlichen Geschäftsführer der Fa. X-GmbH im haftungsrelevanten Zeitraum keinerlei Zahlungen an die Abgabenbehörde. Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bezieht sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes…
…bzw. nachvollziehbarer Unterlagen keine diesbezüglichen Erklärungen erstellt werden konnten. Für den unabhängigen Finanzsenat steht somit fest, dass auf Grund der massiven Verstöße gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (§ 124 BAO iVm § 189 Abs. 1 HGB) und gegen die Pflicht der rechtzeitigen und richtigen Einreichung der Abgabenerklärungen (§…
…von 10% der gesamten Verbindlichkeiten habe erfüllt werden können. Die zweite und dritte Quote hätten mangels vorhandener liquider Mittel nur mehr anteilig ausbezahlt werden können. Da sämtliche Gläubiger gemäß ihrer Forderungsanmeldung gleichmäßig befriedigt worden seien, könne dem Bw. kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und somit…
…von 10% der gesamten Verbindlichkeiten habe erfüllt werden können. Die zweite und dritte Quote hätten mangels vorhandener liquider Mittel nur mehr anteilig ausbezahlt werden können. Da sämtliche Gläubiger gemäß ihrer Forderungsanmeldung gleichmäßig befriedigt worden seien, könne dem Bw. kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und somit…
…führten und Material und Waren von Firmen teilweise nur gegen Vorauskasse beziehen können, ist zu schließen, dass die Abgabenverbindlichkeiten schlechter behandelt wurden als andere Verbindlichkeiten. Dazu ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, dass sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen bezieht…
…einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sehe, werde nochmals darauf verwiesen, dass man auf die wenigen Mitarbeiter (ab Jänner seien nur mehr drei Mitarbeiter beschäftigt gewesen) angewiesen gewesen sei, um einerseits den Wert des Unternehmens noch halbwegs hoch zu halten, zum anderen, um den Anforderungen der…
…einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot sehe, werde nochmals darauf verwiesen, dass man auf die wenigen Mitarbeiter (ab Jänner seien nur mehr drei Mitarbeiter beschäftigt gewesen) angewiesen gewesen sei, um einerseits den Wert des Unternehmens noch halbwegs hoch zu halten, zum anderen, um den Anforderungen der…
…das Konto dauerhaft überzogen gewesen sei und in den letzten Monaten vor Konkurseröffnung nur noch Überweisungen für Arbeiten bzw. Material hätten getätigt werden können. In diesem Zusammenhang ist auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach sich der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung auch auf Zahlungen…
…bedingte Konkursforderung angemeldet. Gegen den Haftungsbescheid wurde mit Schriftsatz vom 23.3.2005 Berufung erhoben. Darin wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Gesellschaft mit 5.7.2004 ihre Zahlungen eingestellt, und ab diesem Zeitpunkt das Konkursverfahren vorbereitet habe. Von der Zahlungseinstellung seien alle Gläubiger informiert…
…die den von ihnen Vertretenen obliegen und seien befugt, die diesen zustehende Rechte wahrzunehmen. Sie hätten insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. Weiters verwies er auf den haftungsbegrenzenden Grundsatz der anteiligen Tilgung nach Maßgabe der Gläubigergleichbehandlung…
…0097). Darüber hinaus verstößt weiters gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen (VwGH vom 13.3.1997, 96/15/0128). Die Forderungszession an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung stellt dann eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss…
…Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes verstößt die Begünstigung von anderen Gläubigern durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (VwGH 13.3.1997, 96/15/0128). Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Vertreter…