…Februar 2001 von Tschechien nach Österreich durchgeführten Heuexporte sowie Einsichtnahme in die in diesem Zeitraum vom Zollamt Wullowitz ausgestellten Abfertigungsbefunde) einen entsprechenden Tatverdacht ergeben hätten, wobei in jenen Fällen, in denen keine detaillierten Empfängerangaben hinsichtlich Mehrmengen/Mehrpreise vorlägen, hinsichtlich lit. b) bzw. c) von an…
…ließ, diesmal habe er erstmals auch Meerestiere gekauft, von deren Einfuhrverbot er nichts wusste, da man sie in Ägypten in Geschäften und auf der Straße ohne Probleme kaufen kann. Der Umstand, dass er für einen Teil der Waren der Mehrmenge wie Kelims, Messingwaren u.ä…
…habe als Abgabepflichtiger im angeführten Finanzamtsbereich vorsätzlich A) durch die Einreichung unrichtiger Abgabenerklärungen für die Jahre 2000, 2001, 2002 und 2003, nämlich durch die Nichtbekanntgabe von bezogenen Vermittlungsprovisionen (2000) und erzielter Mieteinnahmen (2000, 2001, 2002 und 2003), somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht…
…Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, nämlich der rechtzeitigen Anzeige des Beginnes der betrieblichen Tätigkeit und damit im Zusammenhang der Abgabe wahrheitsgemäßer Steuererklärungen, eine Verkürzung von a) Umsatzsteuer und b) Einkommensteuer für die Jahre 2004 bis 2006, in jeweils noch zu bestimmender Höhe, bewirkt…
…wird das Finanzstrafverfahren ausgedehnt, weil der Verdacht besteht, dass er vorsätzlich im Bereich des Finanzamtes Linz als Abgabepflichtiger durch Abgabe von unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer für 1997 bis 2000 iHv. insgesamt 1.920,00…
…die Rechtsmeinung vertrat, dass schon infolge der festgestellten Geschäftsbeziehungen zwischen dem des Finanzvergehens des § 33 Abs. 1 FinStrG durch die Verschweigung von Umsätzen im betrieblichen Rechenwerk bzw. in den eingereichten Steuererklärungen Beschuldigten des angeführten Finanzstrafverfahrens und den Kunden der Bf. (Karteninhaber) bzw. der jeweils festgestellten…
…vom 28. Mai 2002, 11 Os 27/02, ÖStZB 2003/50) und dem aus den dargestellten objektiven Verkürzungen eine (zusätzliche) nicht bloß unerhebliche Einnahmequelle zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes erwuchs, durch die (mehrmalige) Verschweigung von Umsätzen gegenüber der Abgabenbehörde (vgl. VwGH vom 16. April 1980, 2775…
…Auskunftsersuchens gegen den abgabenrechtlich Verantwortlichen des von einzelnen Kunden der Bf. unter Verwendung der Kreditkarte (als Zahlungsmittel für im Einzelnen bestimmte konsumierte Leistungen) aufgesuchten Unternehmens wegen des Verdachtes der Begehung eines (vorsätzlichen) Finanzvergehens iSd. § 33 Abs. 1 FinStrG durch die Verschweigung von (betrieblichen) Umsätzen in…
…von der Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit der Hinterziehungen iSd. § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG abzugehen. Insbesondere die sich angesichts der näheren Tatumstände (zeit-, aktions- und wohl auch subjektiver Zusammenhang durch die fortlaufende und ununterbrochene Verschweigung von Umsätzen aus der laufenden Geschäftstätigkeit der KEG) als fortgesetztes…
…Die Bestimmung bezieht sich nur auf vorsätzlich begangene Finanzdelikte, fahrlässige Abgabenverkürzungen und andere Straftaten haben keine ablaufhemmende Auswirkung. Selbst wenn man von Ablaufhemmung und/ oder Fortsetzungszusammenhang in Folge vorsätzlicher Verschweigung von Erlösen über mehrere Veranlagungsjahre ausgehen sollte, so führte dennoch die letzte unvollständige Jahreserklärung 1997…
…hat er die angefochtene Berufungsentscheidung nicht auf Grund des von der belangten Behörde angenommenen Sachverhaltes geprüft. Unter Nichtbeachtung der gesetzlich angeordneten Sachverhaltsbindung (Machacek, Verfahren vor dem VfGH und vor dem VwGH4, 220) und unter Verschweigung der von der belangten Behörde zur Stützung ihres Standpunktes angeführten…
…vorsätzlich eine derartige Umsatzsteuervorauszahlung nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Der Beschuldigte hat daher im Zweifel zu seinen Gunsten lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung an Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von S 2,067.560,-- betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 1995 und damit ein Finanzvergehen nach …
…Villach in den Jahren 2004 und 2005 als Geschäftsführer der A GmbH und somit als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Kapitalertragsteuern in Höhe von insgesamt € 46.750,00 bewirkt, indem er am 23…
…Linz eingingen. Darin erheben ein ehemaliger Tankwart bzw. eine ehem. Verkäuferin folgenden Vorwurf: Die Verkäuferinnen im Bistro/Shop in D*** wären angewiesen gewesen, einen Teil der Umsätze nicht zu bonieren. Diese Schwarzumsätze sollen vor allem Konsumationen von Kaffee, Leberkässemmeln, Wurstsemmeln, zubereiteten Speisen (Menü, Gulasch, usw…
…Liegenschaft. Seine gesamte Verfahrenseinlassung, Verschweigung der Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen und von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen, keine Mitarbeit im Ermittlungsverfahren zur Berechnung der Besteuerungsgrundlagen, sowie der Umstand, dass nach den Feststellungen der Betriebsprüfung seinem Unternehmensbereich zuzurechnende Pferde ohne Belegvorlage von seiner Mutter beansprucht wurden, wobei sogar ein…
…Liegenschaft. Seine gesamte Verfahrenseinlassung, Verschweigung der Erzielung von steuerpflichtigem Einkommen und von umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen, keine Mitarbeit im Ermittlungsverfahren zur Berechnung der Besteuerungsgrundlagen, sowie der Umstand, dass nach den Feststellungen der Betriebsprüfung seinem Unternehmensbereich zuzurechnende Pferde ohne Belegvorlage von seiner Mutter beansprucht wurden, wobei sogar ein…
…welchem in Verbindung mit allenfalls vorhandenen Belegen relativ einfach nachvollzogen werden könnte, welches Fahrzeug der Bw. zu welchem Zeitpunkt (von wem) erworben bzw. in weiterer Folge er dieses an welchen Abnehmer veräußert - und vor allem wohin er dieses letztlich versendet - hat, liegt nicht vor (s…
…erstinstanzlichen Spruches erfasst, wobei der angesetzte Sicherheitszuschlag für die Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages ebenfalls nicht berücksichtigt wurde. Für die Monate 01-04/2001 wurde seitens der Betriebsprüfung im Juni 2001 eine USt-Sonderprüfung durchgeführt und ein Betrag von 26.119,00 S ermittelt. Für die…
…S, im Jahr 1998 6.000,00 S und im Jahr 1999 5.000,00 S. Unter Berücksichtigung des für diese Mehrerlöse benötigten Wareneinsatzes rechnete der Prüfer für die Jahre 1996 bis 1999 einen Gewinn von 37.100,00 S, 37.400,00 S, 56…
…sie habe überdies betreffend die Veranlagungsjahre 1992 bis 1994, 1996 Einkommensteuern, betreffend die Veranlagungsjahre 1992 bis 1996 Gewerbesteuern und Abgaben von alkoholischen Getränken hinterzogen, indem sie sie Einkäufe, Umsätze und Einnahmen bezüglich Alkoholika in ihrem gastgewerblichen Betrieb teilweise nicht in ihr steuerliches Rechenwerk aufgenommen habe…