…des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. ... Abs. 10: Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro…
…Firmenbuch gelöscht. Die Konkursquote wurde bereits im Haftungsbescheid berücksichtigt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037…
…September 2008 wurde beantragt, von der Festsetzung eines Säumniszuschlages Abstand zu nehmen. Säumniszuschläge seien auf Antrag des Steuerpflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Die Fälligkeit der Abgabe sei am 18. August 2008. Aus einem bedauerlichen…
…allein verantwortlich gewesen sei, werde festgehalten, dass ein für die Haftung relevantes Verschulden bereits dann vorliege, wenn bei Übernahme der Funktion als Geschäftsführer die Beschränkung der Befugnisse durch jemand anderen akzeptiert oder in Kauf genommen werde. Mit Notariatstreuhandvertrag vom 16. April 2007 habe der Bw…
…0082). Dem Einwand, ein Verschulden am Abgabenausfall bestehe deshalb nicht, da die Insolvenz und die Zahlungsunfähigkeit durch den unerwarteten Wegfall der wichtigsten Geschäftspartner entstanden sei, ist zu entgegnen, dass die Frage, ob den Bw. ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit traf oder nicht, gemäß der…
…der Bw. zur Haftung herangezogen, es sei denn, er weise nach, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert gewesen sei, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Im diesbezüglichen Antwortschreiben führte der Bw. aus, dass er seine Firmenanteile an der GmbH per 31. Juli…
…bis zum Fälligkeitstag entrichtet worden sei, weshalb mit Ablauf des Fälligkeitstages ein erster Säumniszuschlag verwirkt gewesen sei. Die Vorschreibung von Säumniszuschlägen sei eine objektive Säumnisfolge. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Daher seien auch die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten…
…Wenn die Bw. angibt, dass "das Finanzamt verpflichtet gewesen wäre alles genau zu kontrollieren" wird dazu festgehalten, dass ein Verschulden der Abgabenbehörde - im konkreten Fall die unterlassene Überprüfung, ob der in der Erklärung beantragte Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht - der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegensteht (Ritz, BAO³, § 303…
…H.v. € 3.161,12 und die Umsatzsteuer 2001 in Höhe des aliquoten Betrages von € 7.746,64, sodass sich aus seiner Sicht eine berechtigte Haftungsschuld von € 15.463,32 ergebe. Zum Verschulden werde ausgeführt, dass die BAO eine Gläubigergleichbehandlung fordere. Der…
…Auf ein Verschulden oder sonstige in der (privaten) Einflusssphäre des Abgabepflichtigen gelegene Umstände sei nicht Bedacht zu nehmen. Mit Eingabe vom 10.9.2004 wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. In den am 29.3.2007 veröffentlichten Erkenntnissen vom…
…ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft, da nicht das Verschulden an und der Schaden aus der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung (VwGH 30.5.1989, 89/14/0043). Davon abgesehen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 15. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes W. vom 17. November 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit stattgegeben, als die Haftung auf den Betrag von…
…zwar unverzüglich, nachdem die Säumnis festgestellt worden wäre, durch - neuerliche - Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung 8/2003 nachgeholt worden wäre. Darüber hinaus hätte die Bw. die Säumnis nicht selbst verschuldet, weil die Umsatzsteuervoranmeldung zwar zeitgerecht eingereicht worden sei, aber offensichtlich durch technische Probleme nicht eingelangt wäre. Damit…
…was wohl nachweise, dass er im Allgemeinen die gebotene Sorgfalt im Umgang mit steuerlichen Zahlungsterminen einhalte. Es liege daher jedenfalls kein grobes Verschulden vor. Außerdem habe der Bw. nach Erkennen der objektiv vorliegenden Säumnis die fällige Abgabe unverzüglich entrichtet. Im Übrigen scheine es unbillig zu…
…war. Die Bw. konnte daher nicht erwarten, dass diese Überrechnung tatsächlich durchgeführt wird. Im vorliegenden Fall kann daher weder von mangelndem Verschulden noch von leichter Fahrlässigkeit gesprochen werden. Im Antrag vom 9. Februar 2004 wird weiters angeführt, dass am 17. November 2003 ein Antrag auf…
… 217 Abs. 7 BAO zu würdigende Fallkonstellation gegeben ist, zumal von keinem groben Verschulden auszugehen ist, wenn sich die Abgabepflichtige für die Überweisung ihrer Abgaben eines Kreditinstitutes bedient und die Gutschrift trotz Überweisung am Fälligkeitstag nicht innerhalb der Respirofrist am Konto der empfangsberechtigten Kasse einlangt…
…In der dagegen eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass ihn weder eine Haftung noch ein Verschulden an der Nichtentrichtung eventueller Abgabenschuldigkeiten der K-OEG treffe. Die jeweils für Verbindlichkeiten abzudeckenden Barmittel seien ausschließlich vom Gesellschafter K.A. inkassiert und verwaltet worden und dieser habe…
…nach § 217 Abs. 7 BAO eingebracht und um Stornierung des Säumniszuschlages ersucht, da aus Sicht der Bw. kein grobes Verschulden an der kurzen Säumnis bestehe. Der Gf. der Bw. habe nachweislich die Zahlungen am 15. Februar 2012 in der Früh in das telebanking eingestellt. In…
…unter Bezugnahme auf § 217 Abs. 7 BAO, den Säumniszuschlag mangels groben Verschuldens nicht festzusetzen. Sie habe am Nachmittag des 16. Jänner 2012 ihre steuerliche Vertreterin beauftragt, hinsichtlich der Umsatzsteuer 11/2011 in Folge eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses eine Stundung zu beantragen. Deren zuständige Mitarbeiterin mit den…
…gemäß § 217 Abs. 7 BAO nicht festzusetzen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass den Bw. kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung der Umsatzsteuer 11/2011 treffe, da es sich, wie im Rechtsmittel zu entnehmen sei, bei den Umsätzen des Bw. ausschließlich um Bauleistungen iSd …