…eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört, somit schon die bloße Nichtbefolgung eines Gebotes oder das Zuwiderhandeln gegen ein Verbot eine Strafe nach sich zieht und der Täter nicht glaubhaft macht, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft (§ 5 Abs. 1 VStG)…
…Bekämpft wurde in der vorliegenden Beschwerde der Bescheid betreffend Verspätungszuschlag, weil das Verschulden und die Übung des Ermessens im Bescheid nicht begründet worden sei. Diesem Vorbringen ging folgendes Verwaltungsgeschehen voraus: Die Abgabenbehörde erließ einen Bescheid, mit dem ein Verspätungszuschlag in der Höhe von 8 Prozent…
…diese ein Auftrag im Sinne des § 26 Abs.3 Z.2 UStG sei. ***1*** werde darin als Auftraggeber bezeichnet und werde im letzten Satz ausdrücklich der Auftrag erteilt. Zu einem allfälligen Verschulden der Bf. verwies die Bf. darauf, dass die UID-Nummer und die EORI…
…Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054). Die Verwirkung von Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen (hier: des Bestraften) voraus (z.B. VwGH 14.12.2011, 2009/17/0125; 14.11.2013, 2011/17/0140…
…bescheidmäßig festgesetzt wird. Gemäß § 5 Abs. 1 VStG genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei Nichtbefolgung eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt…
…bescheidmäßig festgesetzt wird. Gemäß § 5 Abs. 1 VStG genügt, wenn eine Verwaltungsvorschrift über das Verschulden nicht anderes bestimmt, zur Strafbarkeit fahrlässiges Verhalten. Fahrlässigkeit ist bei Zuwiderhandeln gegen ein Verbot oder bei Nichtbefolgung eines Gebotes dann ohne weiteres anzunehmen, wenn zum Tatbestand einer Verwaltungsübertretung der Eintritt…
…wie folgt vorzunehmen: I Beschwerde gegen den Haftungsbescheid: 1. Die vollumfängliche und vollinhaltliche Anfechtungserklärung wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung stützt sich auf mangelndes Verschulden der BF an der Nichtentrichtung der Abgaben bzw. an der Ungleichbehandlung der Abgabenbehörde. Da die Behörde sowohl im…
…möglich gewesen, aufgrund der hohen fachlichen Spezialität des vorliegenden Problems (das scheinbar nicht mal der Steuerberater erkannt habe) auch den Fehler des Steuerberaters zu bemerken. Dem Bf. sei daher kein Verschulden anzulasten, weil er einen professionellen Fachmann (Steuerberater) beauftragt habe, die Abgabenberechnung vorzunehmen, um allfällige…
Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlichen Ausnahmen - durch…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch in der Finanzstrafsache gegen A.T., (Bf.) vertreten durch Mag. Erich Simon, Badner Straße 8/3, 2540 Baden, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Finanzordnungswidrigkeit…
…des Abgabepflichtigen sind Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. ... Abs. 10: Säumniszuschläge, die den Betrag von 50 Euro…
…Firmenbuch gelöscht. Die Konkursquote wurde bereits im Haftungsbescheid berücksichtigt. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037…
…September 2008 wurde beantragt, von der Festsetzung eines Säumniszuschlages Abstand zu nehmen. Säumniszuschläge seien auf Antrag des Steuerpflichtigen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden treffe. Die Fälligkeit der Abgabe sei am 18. August 2008. Aus einem bedauerlichen…
…allein verantwortlich gewesen sei, werde festgehalten, dass ein für die Haftung relevantes Verschulden bereits dann vorliege, wenn bei Übernahme der Funktion als Geschäftsführer die Beschränkung der Befugnisse durch jemand anderen akzeptiert oder in Kauf genommen werde. Mit Notariatstreuhandvertrag vom 16. April 2007 habe der Bw…
…0082). Dem Einwand, ein Verschulden am Abgabenausfall bestehe deshalb nicht, da die Insolvenz und die Zahlungsunfähigkeit durch den unerwarteten Wegfall der wichtigsten Geschäftspartner entstanden sei, ist zu entgegnen, dass die Frage, ob den Bw. ein Verschulden am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit traf oder nicht, gemäß der…
…der Bw. zur Haftung herangezogen, es sei denn, er weise nach, dass er ohne sein Verschulden daran gehindert gewesen sei, für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen. Im diesbezüglichen Antwortschreiben führte der Bw. aus, dass er seine Firmenanteile an der GmbH per 31. Juli…
…bis zum Fälligkeitstag entrichtet worden sei, weshalb mit Ablauf des Fälligkeitstages ein erster Säumniszuschlag verwirkt gewesen sei. Die Vorschreibung von Säumniszuschlägen sei eine objektive Säumnisfolge. Die Verwirkung eines Säumniszuschlages setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Daher seien auch die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätten…
…Wenn die Bw. angibt, dass "das Finanzamt verpflichtet gewesen wäre alles genau zu kontrollieren" wird dazu festgehalten, dass ein Verschulden der Abgabenbehörde - im konkreten Fall die unterlassene Überprüfung, ob der in der Erklärung beantragte Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht - der Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegensteht (Ritz, BAO³, § 303…
…H.v. € 3.161,12 und die Umsatzsteuer 2001 in Höhe des aliquoten Betrages von € 7.746,64, sodass sich aus seiner Sicht eine berechtigte Haftungsschuld von € 15.463,32 ergebe. Zum Verschulden werde ausgeführt, dass die BAO eine Gläubigergleichbehandlung fordere. Der…
…Auf ein Verschulden oder sonstige in der (privaten) Einflusssphäre des Abgabepflichtigen gelegene Umstände sei nicht Bedacht zu nehmen. Mit Eingabe vom 10.9.2004 wurde die Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragt. In den am 29.3.2007 veröffentlichten Erkenntnissen vom…