…Festsetzung der Einkommensteuer wegen Verletzung der Pflicht des Finanzamtes, über die Abgabenerklärung ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden, relativ spät erfolgt. Bei der Verzinsung, die sich aus der Abänderung von Bescheiden ergibt, ist bedeutungslos, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig war. Auf ein Verschulden des…
…unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Da die Festsetzung der Anspruchszinsen somit verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des darin angeführten Nachforderungsbetrages abhängig ist, kann der vom Bw…
…dass die aus der Abgabenerklärung übernommene Unrichtigkeit offensichtlich in dem Sinn ist, dass sich die Unrichtigkeit unmittelbar aus der Erklärung ergibt und zu deren Feststellung keine weiteren Ermittlungsschritte notwendig sein dürfen. Bei einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Offenlegung des für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Sachverhaltes (wie im…
…im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich Zinsen (etwa durch günstige Geldanlage) lukrieren konnte, ist nicht erforderlich. Mögliche Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde und/oder des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Daher ist unerheblich, ob die Abgabenfestsetzung deshalb relativ…
…nicht zielführend, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2000, 96/14/0158) weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach §…
…BAO ist. Da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2000, 96/14/0158) weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach §…
…sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). Er hat also darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, andernfalls von der Abgabenbehörde eine…
…Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde oder des Abgabepflichtigen am Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Bei der Verzinsung, die sich aus Abänderungen von…
…Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde oder des Abgabepflichtigen am Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Bei der Verzinsung, die sich aus Abänderungen von…
…richtet. Nach der Textierung des Prüfungsberichtes ist Grundlage der Abgabenfestsetzung tatsächlich eine Rechtsfrage, daher ist ein Verschulden der Bw. in diesem Punkt nicht gegeben und wird der Haftungsbescheid für diese Abgabenschuldigkeiten aufgehoben. Bei schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und…
…2001 noch aus dem Fragebogen anlässlich der Aufgabe einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vom 19. März 2001 hervorgegangen, weshalb dieser eine neu hervorgekommene Tatsache darstellen würde. Für den Referenten steht sohin außer Zweifel, dass Entscheidungsgrundlage für die Abgabenbehörde bei der Erlassung des Bescheides betreffend Umsatzsteuer…
…sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). Er hat also darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, andernfalls von der Abgabenbehörde eine…
…des § 80 BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne auszahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet (VwGH 21.1.2004, 2002/13/0218). Geht einem Haftungsbescheid ein Abgabenbescheid voraus, hat die Abgabenbehörde von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Die…
…des Finanzstrafverfahrens keine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach § 9 BAO (VwGH 28.3.1990, 89/13/0189). Ein weiteres Eingehen auf das diesbezügliche Vorbringen ist daher entbehrlich. Insgesamt gesehen fällt dem Bw. daher sowohl eine schuldhafte Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflichten…
…und ohne Schwierigkeit rasch eingebracht werden kann. Ist eine Einbringlichmachung beim Primärschuldner unzweifelhaft nicht gegeben, kann die Frage der Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Haftenden von der Abgabenbehörde bei ihren Zweckmäßigkeitsüberlegungen vernachlässigt werden (VwGH 16.12.1999, 97/16/0006). Die Berufung war spruchgemäß abzuweisen. Wien…
…der Erzielung solcher Zinsvor- bzw. -nachteile. Angesichts dieses Normzwecks ist es für die Anwendung des § 205 BAO völlig unerheblich, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung im Einzelfall früher oder später erfolgte. Anspruchszinsen sind im Übrigen auch unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde…
…hat - dies tatsächlich bei ihm ja auch ab 2006 der Fall war. Ein allfälliges Verschulden der Behörde könnte daher nur als gering erachtet werden. Jedenfalls ist aus diesen Ausführungen aber zu ersehen, dass es der Abgabenbehörde erster Instanz zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides am…
…hat gegenüber der Abgabenbehörde nämlich nicht nur seine eigenen Handlungen und Unterlassungen, sondern auch die derjenigen Personen zu vertreten, deren er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient (vgl. VwGH 12.8.1994, 91/14/0018). Ein Antrag auf Wiederaufnahme ist bei Nichteinhaltung der Frist…
…Entscheidung auf die Abgabenbehörde zweiter Instanz beantragen (Devolutionsantrag). Devolutionsanträge sind bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz einzubringen. Bis 29. Dezember 2000 waren Devolutionsanträge zwingend abzuweisen, wenn die Verspätung nicht ausschließlich auf ein Verschulden der Abgabenbehörde erster Instanz zurückzuführen war, seither ist diese Art der Erledigung nur…
…an der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO führten die steuerlichen Vertreter im Antrag ins Treffen, dass die Abänderung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO nur bei Ableitung des betreffenden Bescheides von einem Grundlagenbescheid zulässig sei. Unbestritten sei, dass die von der Abgabenbehörde ausgefertigten Bescheide…