…Festsetzung der Einkommensteuer wegen Verletzung der Pflicht des Finanzamtes, über die Abgabenerklärung ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden, relativ spät erfolgt. Bei der Verzinsung, die sich aus der Abänderung von Bescheiden ergibt, ist bedeutungslos, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig war. Auf ein Verschulden des…
…unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Da die Festsetzung der Anspruchszinsen somit verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des darin angeführten Nachforderungsbetrages abhängig ist, kann der vom Bw…
…dass die aus der Abgabenerklärung übernommene Unrichtigkeit offensichtlich in dem Sinn ist, dass sich die Unrichtigkeit unmittelbar aus der Erklärung ergibt und zu deren Feststellung keine weiteren Ermittlungsschritte notwendig sein dürfen. Bei einer wahrheitsgemäßen und vollständigen Offenlegung des für die Abgabenfestsetzung maßgeblichen Sachverhaltes (wie im…
…dargelegten Hintergrund überhaupt ein Verschulden trifft. Die Einwilligung in eine Ratenzahlungsvereinbarung ist Ermessenssache; bei Beurteilung des Verschuldens ist aber schon ins Kalkül zu ziehen, dass man bei der Abgabenbehörde notorisch mit Zahlungserleichterungen gegen entsprechende Zinsen rechnen darf. Die Beschwerdeführer stellen daher jedes Verschulden in Abrede.…
…im konkreten Fall der Abgabepflichtige tatsächlich Zinsen (etwa durch günstige Geldanlage) lukrieren konnte, ist nicht erforderlich. Mögliche Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde und/oder des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Daher ist unerheblich, ob die Abgabenfestsetzung deshalb relativ…
…Die Beschwerdeführerin hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Hinsichtlich der Höhe der Abgabenfestsetzung besteht insofern eine Bindungswirkung im Haftungsverfahren (VwGH 27.1.2011, 2010/16/0258). Ein haftungsrelevantes Verschulden der Beschwerdeführerin an dieser Verletzung abgabenrechtlicher Verpflichtungen liegt daher vor. Zwar könnten ein Rechtsirrtum bzw…
…nicht zielführend, weil nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2000, 96/14/0158) weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach §…
…BAO ist. Da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 22.2.2000, 96/14/0158) weder ein völliges Unterbleiben eines Strafverfahrens, noch die Einstellung von Vorerhebungen oder einer Voruntersuchung, noch ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes eine Bindung der Abgabenbehörde bei der Beurteilung der Haftungsvoraussetzungen nach §…
…der bescheidmäßigen Inanspruchnahme zur Haftung andererseits ist jedoch ein Umstand, den die Abgabenbehörde bei der Inanspruchnahme zur Haftung im Sinne des Ermessens nicht außer Betracht lassen darf (VwGH 19.05.2021, Ra 2019/13/0046). Ein solcher Umstand liegt hier vor, wurden doch Lohnabgaben der…
…ausgeführt - von der objektiven Richtigkeit der Abgabenfestsetzung auszugehen. Eine Haftung kommt auch für Abgabenschulden in Betracht, die auf Grund einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen festgesetzt wurden. Der Geschäftsführer haftet für eine solche Abgabennachforderung bei der Gesellschaft, wenn ihm ein Verschulden an der Verletzung jener abgabenrechtlichen Pflichten…
…sein Verschulden daran gehindert haben, die ihm obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038). Er hat also darzutun, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, andernfalls von der Abgabenbehörde eine…
…Daten evident gehalten würden und der Abgabenbehörde zu Geltendmachung des Abgabenanspruches bekannt würden. Insoweit gingen auch die Ausführungen des Bf ins Leere, dass es im Verschulden der Abgabenbehörde läge, wenn sie die weiteren Gesamtschuldner nicht feststellen und den Abgabenanspruch bei diesen nicht geltend machen könnte…
…der Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO liege dieses Subsidiaritätsprinzip nicht im Ermessen der Behörde, sondern sei ein Rechtsprinzip. Gemäß der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürfe die Beschwerdeführerin - ihr Verschulden vorausgesetzt - für die offene Flugabgabe erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Vollstreckungsmaßnahmen der Abgabenbehörde bei der…
…die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), müssen sich in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen." Bei der Ermessensübung im Haftungsverfahren…
…zu Eingängen auf dem Bankkonto der Primärschulderin gekommen sei und keine Zahlungen an Gläubiger mehr geleistet worden seien. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH lastet die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde - bezogen auf…
…9.1999, 96/15/0049). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt somit dem Vertreter. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, lastet auch…
…Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde oder des Abgabepflichtigen am Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Bei der Verzinsung, die sich aus Abänderungen von…
…Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde oder des Abgabepflichtigen am Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Für die Anwendung des § 205 BAO ist daher bedeutungslos, aus welchen Gründen die Abgabenfestsetzung früher oder später erfolgte. Bei der Verzinsung, die sich aus Abänderungen von…
…richtet. Nach der Textierung des Prüfungsberichtes ist Grundlage der Abgabenfestsetzung tatsächlich eine Rechtsfrage, daher ist ein Verschulden der Bw. in diesem Punkt nicht gegeben und wird der Haftungsbescheid für diese Abgabenschuldigkeiten aufgehoben. Bei schuldhafter Pflichtverletzung spricht die Vermutung für eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und…
…ergangen, könnten Einwendungen gegen die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren gegen den Haftungsbescheid nicht mit Erfolg erhoben werden. Solche Einwendungen seien nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine dem Haftenden durch § 248 BAO ermöglichte Beschwerde gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen (Judikaturnachweise bei Ellinger u.a.…