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UFSL RV/0756-L/08Verschulden der Abgabenbehörde in Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen aufgrund einer nachträglichen Bescheidkontrolle
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…möglich, wenn neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel ohne Verschulden der Behörde im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind, wäre die Abgabenbehörde gezwungen, in allen Fällen umfassende Ermittlungen durchzuführen, bevor sie eine Abgabe vorschreibt, und dürfte nie auf Grund unbedenklich scheinender Erklärungen der Abgabepflichtigen einen Abgabenbescheid erlassen…

UFSL RV/1348-L/08Allfälliges Verschulden der Abgabenbehörde/des Abgabepflichtigen am Zustandekommen einer Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuernachforderung ist für die Anspruchsverzinsung ebenso irrelevant wie eine allfällige Verletzung des Treu- und Glaubensgrundsatzes (Vertrauensschaden). Anspruchszinsenberechnungszeitraum endet abgesehen von Fällen iSd. § 250 Abs. 2 BAO grundsätzlich nicht mit dem Tag der Erlassung des Stammabgabenbescheides, sondern mit dem der Bekanntgabe (§ 97 Abs. 1 BAO) des Stammabgabenbescheides vorangehenden Tag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…GP, S. 196): "Ansprüche auf Anspruchszinsen entstehen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde an einer erst nach dem 1. Oktober des Folgejahres erfolgenden Abgabenfestsetzung bzw. einer solchen in unzutreffender Höhe." Soweit die Anspruchszinsenfestsetzung dem Berufungsvorbringen sinngemäß folgend offensichtlich auch unter dem…

UFSI RV/0797-I/07Kein fehlendes grobes Verschulden an der Säumnis bei verzögerter Weiterleitung von Schriftstücken der Abgabenbehörde durch einen Parteienvertreter an den Mandanten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2008

…vorliegt. Demnach liegt grobes Verschulden vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist (minderer Grad des Versehens). Eine nur leichte Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Wird ein Steuerpflichtiger vor der Abgabenbehörde (durch einen…

UFSL RV/0787-L/05Anspruchszinsenfestsetzung von einer Einkommensteuernachforderung bei behauptetem Verschulden der Abgabenbehörde an der Unrichtigkeit der ursprünglichen Einkommensteuerfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006

…der Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides und dem Ersatz desselben durch einen neuen Einkommensteuerbescheid ergeben hat, ist es also völlig unmaßgeblich, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig war, ob den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft oder nicht, bzw. ob diese Unrichtigkeit allenfalls auf einen der Abgabenbehörde…

UFSF RV/0123-F/04Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen selbst bei Verschulden der Abgabenbehörde im Erstverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2005

…diese nicht gegeben seien. Was die auswärtige Berufsausbildung von Kindern betreffe, so könne diese nur mit einem Pauschbetrag von 110,00 € monatlich berücksichtigt werden. Der Berufungswerber brachte nunmehr einen Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz ein. Er führte aus…

UFSL RV/0027-L/10Wegen falscher Sozialversicherungsnummer dem Wohnsitzfinanzamt nicht bekannter zweiter Lohnzettel bei Angabe nur einer pensionsauszahlenden Stelle als Wiederaufnahmsgrund Verschulden auch der Abgabenbehörde bei Festsetzung der Anspruchszinsen nicht relevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2011

…von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (UFS 06.10.2005, RV/1847-W/04; 20.07.2004, RV/1980-W/03, 10.07.2003, RV/0953-W/03). Wegen der Verschuldensunabhängigkeit der Festsetzung der Anspruchszinsen ist es daher entgegen der Rechtsansicht des…

UFSK RV/0612-K/07Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Da die Festsetzung der Anspruchszinsen somit verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des darin angeführten Nachforderungsbetrages abhängig ist, kann der vom Bw…

UFSW RD/0005-W/04Abweisung eines Devolutionsantrages, wenn die Säumigkeit nicht auf ein überwiegendes Verschulden des FA zurückzuführen ist. Vorhaltsbeantwortung ging an den Fragen des Vorhaltes vorbei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid11.06.2004

…Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Frist (Abs. 3) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Gemäß § 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der…

UFSZ3K ZRV/0088-Z3K/09Bindung der Abgabenbehörde an einen Feststellungsbescheid nach § 10 Abs 1 ALSaG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.07.2010

…cit war nicht zu entsprechen, weil im Hinblick auf das Vorliegen eines Feststellungsbescheides grobes Verschulden der Bf bezüglich der Nichtentrichtung des Altlastenbeitrags vorliegt. Eine zum Feststellungsbescheid abweichende Rechtsansicht der Bf vermag die Unterlassung nicht zu entschuldigen. Insgesamt war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 8…

UFSW RV/0794-W/13Kein grobes Verschulden an der nicht zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bei nachträglichen Umsatzerhöhungen in Form von Sicherheitszuschlägen wegen geringfügiger formeller Mängel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…hätten. Aus dem gegenständlichen Betriebsprüfungsbericht sei ersichtlich, dass die Umsatzsteuernachbelastungen nur aus diesen geringfügigen Formmängeln resultierten und daher kein grobes Verschulden darstellten. Daher werde ersucht, die Säumniszuschläge aufzuheben. Mit Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz vom 28. Jänner 2013 wurde der gegenständliche Antrag gemäß § 217 Abs…

UFSS RV/0474-S/10Es liegt kein geringes Verschulden vor, wenn der Fehler hätte auffallen müssen und zudem mehrere Fehler passiert sind. Die Gewissheit der Rechtswidrigkeit der Bescheide liegt schon in der Schätzung selbst, wenn keine allgemein anerkannte Methode gewählt wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2012

…haben, nicht mehr von einem Verschulden gesprochen werden, das nur einen minderen Grad des Versehens aufweist. Zudem konnten die Widersprüche hinsichtlich des ersten Ansuchens vom 15.3.2010 was die Bezeichnung des Betreffs und den Antrag selbst betrifft, wenn man tatsächlich der Überzeugung war, am…

UFSL RV/1245-L/10Grobes Verschulden bei Nichteinholung von Informationen über umsatzsteuerliche Konsequenzen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Mietobjektes.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.05.2012

…dessen Verhängung nicht im Ermessen der Abgabenbehörde liegt, zu Recht vorgeschrieben wurde. Mit Einführung der Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO (BGBl. I 142/2000) hat der Gesetzgeber jedoch für Fälle, in denen kein grobes Verschulden vorliegt, die Möglichkeit der Herabsetzung oder Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages…

UFSK RV/0117-K/07Von der Ansicht der Abgabenbehörde abweichende Rechtsauffassung des Bw. als tauglicher Grund für Wiederaufnahme über Antrag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.09.2008

…wonach die Abgabenbehörde eine unvertretbare Rechtsansicht eingenommen hat. a) Versagung der Pauschalierung bei geringfügiger Umsatzüberschreitung. b) Versagung der Pauschalierung bei zwei selbständigen Betrieben. Am 28. 06.2006 wurde erstmals Kenntnis erlangt und der damalige Vertreter aufgefordert, Stellung zu nehmen, aber vergebens. Grobes Verschulden kann nicht…

UFSI RV/0335-I/07Es ist Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008

…Dabei ist es Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Der oben wiedergegebenen Begründung zu den Wiederaufnahmebescheiden ist nicht zu entnehmen…

UFSI RV/0663-I/06Es ist Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme des Verfahrens durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Ebenso muss ein Aufhebungsbescheid die Voraussetzungen des § 299 BAO darlegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2007

…Dabei ist es Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2003 enthält…

UFSS RV/0684-S/09Wurde der Studienwechsel durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden des Studierenden zwingend herbeigeführt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2010

…2009 hat das Finanzamt die Berufung mit eingehender Begründung abgewiesen. Dagegen wurde fristgerecht der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend vorgebracht, dass der Studienwechsel der Tochter durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Studierenden zwingend herbeigeführt worden wäre…

UFSL RV/0500-L/04Bei der Festsetzung von Aussetzungszinsen wird der Abgabenbehörde kein Ermessen eingeräumt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2004

…vorgeschrieben werden, ist irrelevant. Mögliche Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde und/oder des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Daher ist es unerheblich, ob die Abgabenfestsetzung deshalb relativ spät erfolgt, weil die Abgabenbehörde ihrer Verpflichtung, ohne unnötigen Aufschub (§ 311…

UFSW RV/0735-W/13Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grobem Verschulden des Steuerberaters an der Fristversäumnis, Kontrolle des Fristenbuches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…im Fristenbuch zu erfassen. Es sei dies ein erstmaliges Verschulden und unter anderem darauf zurückzuführen, dass an diesem Tag wichtige Termine hätten eingehalten werden müssen und das Sekretariat unter großer Anstrengung gestanden sei. Auf Grund einer schweren Erkrankung der langjährigen Sekretariatsleiterin, diese befinde sich leider…

UFSW RV/3377-W/12Säumniszuschlag, grobes Verschulden der Mitarbeiterin der Hausverwaltung schadet nicht, wenn die Hausverwaltung kein grobes Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2013

…ob der Bw. selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Es ist evident, dass die Bw. sich für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen einer Hausverwaltung bedient hat, wobei laut Akt keine Hinweise gegeben sind und auch von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht vorgebracht…

UFSW RV/0465-W/05Gem. § 162 BAO kann die Abgabenbehörde verlangen, dass die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2009

…die Verkäufer namentlich festzuhalten, von Seiten der Abgabenbehörde zweiter Instanz anzumerken, dass es im Verschulden des Bw. gelegen ist, wenn er seine Geschäftsbeziehungen derart gestaltet hat, dass die Person der Empfänger schlussendlich nicht namhaft gemacht werden konnten. Dies ergibt sich schon aus dem Anführen von…