…möglich, wenn neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel ohne Verschulden der Behörde im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind, wäre die Abgabenbehörde gezwungen, in allen Fällen umfassende Ermittlungen durchzuführen, bevor sie eine Abgabe vorschreibt, und dürfte nie auf Grund unbedenklich scheinender Erklärungen der Abgabepflichtigen einen Abgabenbescheid erlassen…
…GP, S. 196): "Ansprüche auf Anspruchszinsen entstehen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde an einer erst nach dem 1. Oktober des Folgejahres erfolgenden Abgabenfestsetzung bzw. einer solchen in unzutreffender Höhe." Soweit die Anspruchszinsenfestsetzung dem Berufungsvorbringen sinngemäß folgend offensichtlich auch unter dem…
…vorliegt. Demnach liegt grobes Verschulden vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist (minderer Grad des Versehens). Eine nur leichte Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Wird ein Steuerpflichtiger vor der Abgabenbehörde (durch einen…
…der Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides und dem Ersatz desselben durch einen neuen Einkommensteuerbescheid ergeben hat, ist es also völlig unmaßgeblich, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig war, ob den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft oder nicht, bzw. ob diese Unrichtigkeit allenfalls auf einen der Abgabenbehörde…
…diese nicht gegeben seien. Was die auswärtige Berufsausbildung von Kindern betreffe, so könne diese nur mit einem Pauschbetrag von 110,00 € monatlich berücksichtigt werden. Der Berufungswerber brachte nunmehr einen Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz ein. Er führte aus…
…von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (UFS 06.10.2005, RV/1847-W/04; 20.07.2004, RV/1980-W/03, 10.07.2003, RV/0953-W/03). Wegen der Verschuldensunabhängigkeit der Festsetzung der Anspruchszinsen ist es daher entgegen der Rechtsansicht des…
…unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Da die Festsetzung der Anspruchszinsen somit verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des darin angeführten Nachforderungsbetrages abhängig ist, kann der vom Bw…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Frist (Abs. 3) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Gemäß § 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der…
…cit war nicht zu entsprechen, weil im Hinblick auf das Vorliegen eines Feststellungsbescheides grobes Verschulden der Bf bezüglich der Nichtentrichtung des Altlastenbeitrags vorliegt. Eine zum Feststellungsbescheid abweichende Rechtsansicht der Bf vermag die Unterlassung nicht zu entschuldigen. Insgesamt war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 8…
…hätten. Aus dem gegenständlichen Betriebsprüfungsbericht sei ersichtlich, dass die Umsatzsteuernachbelastungen nur aus diesen geringfügigen Formmängeln resultierten und daher kein grobes Verschulden darstellten. Daher werde ersucht, die Säumniszuschläge aufzuheben. Mit Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz vom 28. Jänner 2013 wurde der gegenständliche Antrag gemäß § 217 Abs…
…haben, nicht mehr von einem Verschulden gesprochen werden, das nur einen minderen Grad des Versehens aufweist. Zudem konnten die Widersprüche hinsichtlich des ersten Ansuchens vom 15.3.2010 was die Bezeichnung des Betreffs und den Antrag selbst betrifft, wenn man tatsächlich der Überzeugung war, am…
…dessen Verhängung nicht im Ermessen der Abgabenbehörde liegt, zu Recht vorgeschrieben wurde. Mit Einführung der Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO (BGBl. I 142/2000) hat der Gesetzgeber jedoch für Fälle, in denen kein grobes Verschulden vorliegt, die Möglichkeit der Herabsetzung oder Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages…
…wonach die Abgabenbehörde eine unvertretbare Rechtsansicht eingenommen hat. a) Versagung der Pauschalierung bei geringfügiger Umsatzüberschreitung. b) Versagung der Pauschalierung bei zwei selbständigen Betrieben. Am 28. 06.2006 wurde erstmals Kenntnis erlangt und der damalige Vertreter aufgefordert, Stellung zu nehmen, aber vergebens. Grobes Verschulden kann nicht…
…Dabei ist es Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Der oben wiedergegebenen Begründung zu den Wiederaufnahmebescheiden ist nicht zu entnehmen…
…Dabei ist es Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Der Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2003 enthält…
…2009 hat das Finanzamt die Berufung mit eingehender Begründung abgewiesen. Dagegen wurde fristgerecht der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend vorgebracht, dass der Studienwechsel der Tochter durch ein unabwendbares Ereignis ohne Verschulden der Studierenden zwingend herbeigeführt worden wäre…
…vorgeschrieben werden, ist irrelevant. Mögliche Zinsvorteile sollen unabhängig davon ausgeglichen werden, ob ein Verschulden der Abgabenbehörde und/oder des Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Abgabenfestsetzung vorliegt. Daher ist es unerheblich, ob die Abgabenfestsetzung deshalb relativ spät erfolgt, weil die Abgabenbehörde ihrer Verpflichtung, ohne unnötigen Aufschub (§ 311…
…im Fristenbuch zu erfassen. Es sei dies ein erstmaliges Verschulden und unter anderem darauf zurückzuführen, dass an diesem Tag wichtige Termine hätten eingehalten werden müssen und das Sekretariat unter großer Anstrengung gestanden sei. Auf Grund einer schweren Erkrankung der langjährigen Sekretariatsleiterin, diese befinde sich leider…
…ob der Bw. selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Es ist evident, dass die Bw. sich für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen einer Hausverwaltung bedient hat, wobei laut Akt keine Hinweise gegeben sind und auch von der Abgabenbehörde erster Instanz nicht vorgebracht…
…die Verkäufer namentlich festzuhalten, von Seiten der Abgabenbehörde zweiter Instanz anzumerken, dass es im Verschulden des Bw. gelegen ist, wenn er seine Geschäftsbeziehungen derart gestaltet hat, dass die Person der Empfänger schlussendlich nicht namhaft gemacht werden konnten. Dies ergibt sich schon aus dem Anführen von…