…möglich, wenn neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel ohne Verschulden der Behörde im Verfahren nicht berücksichtigt worden sind, wäre die Abgabenbehörde gezwungen, in allen Fällen umfassende Ermittlungen durchzuführen, bevor sie eine Abgabe vorschreibt, und dürfte nie auf Grund unbedenklich scheinender Erklärungen der Abgabepflichtigen einen Abgabenbescheid erlassen…
…GP, S. 196): "Ansprüche auf Anspruchszinsen entstehen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde an einer erst nach dem 1. Oktober des Folgejahres erfolgenden Abgabenfestsetzung bzw. einer solchen in unzutreffender Höhe." Soweit die Anspruchszinsenfestsetzung dem Berufungsvorbringen sinngemäß folgend offensichtlich auch unter dem…
…stehenden Zeitraum in der Schweiz - so wie auch schon im Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts festgestellt. Bis dato, das sind nunmehr sieben Monate und zwei Wochen nach Vorliegen des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts, ist keine Erledigung meines gegenständlichen Antrags vom 11. März 2019 erfolgt. (Überwiegendes) Verschulden Abgabenbehörde Das…
…ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist, von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden…
…ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist, von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab noch fehlt es an einer Rechtsprechung; weiters ist die vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Auch liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu lösenden…
…vorliegt. Demnach liegt grobes Verschulden vor, wenn das Verschulden nicht mehr als leichte Fahrlässigkeit anzusehen ist (minderer Grad des Versehens). Eine nur leichte Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn ein Fehler unterläuft, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Wird ein Steuerpflichtiger vor der Abgabenbehörde (durch einen…
…der Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides und dem Ersatz desselben durch einen neuen Einkommensteuerbescheid ergeben hat, ist es also völlig unmaßgeblich, aus welchen Gründen die ursprüngliche Abgabenfestsetzung unrichtig war, ob den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft oder nicht, bzw. ob diese Unrichtigkeit allenfalls auf einen der Abgabenbehörde…
…dass durch die Zusendung der Mitteilung nach § 12 FLAG 1967 vom 25.2.2016 das Verfahren vorerst abgeschlossen ist. Die Säumnisbeschwerde war daher mangels überwiegenden Verschuldens des Finanzamtes abzuweisen. Es sei darauf hingewiesen, dass mit Zustellung dieses Erkenntnisses die Zuständigkeit wieder auf die Abgabenbehörde zurückfällt…
…diese nicht gegeben seien. Was die auswärtige Berufsausbildung von Kindern betreffe, so könne diese nur mit einem Pauschbetrag von 110,00 € monatlich berücksichtigt werden. Der Berufungswerber brachte nunmehr einen Antrag auf Entscheidung über seine Berufung durch die Abgabenbehörde 2. Instanz ein. Er führte aus…
…von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde (UFS 06.10.2005, RV/1847-W/04; 20.07.2004, RV/1980-W/03, 10.07.2003, RV/0953-W/03). Wegen der Verschuldensunabhängigkeit der Festsetzung der Anspruchszinsen ist es daher entgegen der Rechtsansicht des…
…nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist." Dass das Bundesfinanzgericht berechtigt ist, gemäß § 284 Abs 4 BAO zu entscheiden, ergibt sich bereits aus dem diesbezüglich klaren Gesetzeswortlaut. Entsprechend obiger Feststellungen gelangte das Bundesfinanzgericht zur Schlussfolgerung, dass zur Klärung der maßgeblichen Sachfragen ein längeres…
…nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist." Dass das Bundesfinanzgericht berechtigt ist, gemäß § 284 Abs 4 BAO zu entscheiden, ergibt sich bereits aus dem diesbezüglich klaren Gesetzeswortlaut. Entsprechend obiger Feststellungen gelangte das Bundesfinanzgericht zur Schlussfolgerung, dass zur Klärung der zugrundeliegenden maßgeblichen Sachfragen ein…
…nicht auf ein überwiegendes Verschulden der Abgabenbehörde zurückzuführen ist." Dass das Bundesfinanzgericht berechtigt ist, gemäß § 284 Abs 4 BAO zu entscheiden, ergibt sich bereits aus dem diesbezüglich klaren Gesetzeswortlaut. Entsprechend obiger Feststellungen gelangte das Bundesfinanzgericht zur Schlussfolgerung, dass zur Klärung der zugrundeliegenden maßgeblichen Sachfragen ein…
…unabhängig vom Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde. Da die Festsetzung der Anspruchszinsen somit verschuldensunabhängig ist und allein von der zeitlichen Komponente, nämlich wann der Einkommensteuerbescheid dem Abgabepflichtigen bekannt gegeben wurde, und von der Höhe des darin angeführten Nachforderungsbetrages abhängig ist, kann der vom Bw…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz über, wenn die Frist (Abs. 3) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde erster Instanz vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. Gemäß § 311 Abs. 5 BAO sind Devolutionsanträge abzuweisen, wenn die Verspätung nicht auf ein überwiegendes Verschulden der…
…cit war nicht zu entsprechen, weil im Hinblick auf das Vorliegen eines Feststellungsbescheides grobes Verschulden der Bf bezüglich der Nichtentrichtung des Altlastenbeitrags vorliegt. Eine zum Feststellungsbescheid abweichende Rechtsansicht der Bf vermag die Unterlassung nicht zu entschuldigen. Insgesamt war somit spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 8…
…Begünstigung gestützt werden kann. Aus dieser erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers folgt, dass es grundsätzlich Sache des säumigen Abgabenschuldners ist, ein fehlendes grobes Verschulden an der verfahrensgegenständlichen Säumnis aufzuzeigen (zur erhöhten Behauptungs- und Beweislast siehe etwa Fischerlehner, ecolex 2004, 411). Die Bf. bringt vor…
…Für die rechtliche Beurteilung der Vorgangsweise ist die Menge des eingeführten Sonnenblumenöls nicht von Relevanz, ***5*** hat auch nicht behauptet, dass sie eine größere Menge anders rechtlich beurteilt hätte. Vom Antrag, eine ergänzende Anfrage an die slowakischen Abgabenbehörden zu stellen und auf vom Antrag auf…
…Die vollumfängliche und vollinhaltliche Anfechtungserklärung wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens und unrichtiger rechtlicher Beurteilung stützt sich auf mangelndes Verschulden der BF an der Nichtentrichtung der Abgaben bzw. an der Ungleichbehandlung der Abgabenbehörde. Da die Behörde sowohl im Auftrag zur Stellungnahme als auch im Haftungsbescheid die Umsatzsteuer…
…hätten. Aus dem gegenständlichen Betriebsprüfungsbericht sei ersichtlich, dass die Umsatzsteuernachbelastungen nur aus diesen geringfügigen Formmängeln resultierten und daher kein grobes Verschulden darstellten. Daher werde ersucht, die Säumniszuschläge aufzuheben. Mit Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz vom 28. Jänner 2013 wurde der gegenständliche Antrag gemäß § 217 Abs…