…2 Ziffer 2 leg.cit. ermäßigt sich die Alkoholsteuer auf 54 vH des im Abs. 1 angeführten Steuersatzes für Alkohol, der in Verschlussbrennereien (§ 20) mit einer Jahreserzeugung bis zu 400 l A hergestellt worden ist. Gemäß § 8 Abs. 1 Ziffer 4 AlkStG entsteht die Steuerschuld…
…Erlöschen der Betriebsbewilligung" überschrieben. Nach § 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben, ua. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung.) Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb…
…in der Berufung gemachten Vorbringen verwiesen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 AlkStG sind Verschlussbrennereien Teile von Betrieben, in welchen auf verschlusssicher eingerichteten Herstellungsanlagen unter Steueraussetzung Alkohol durch Destillation oder andere Verfahren gewonnen, gereinigt und anschließend einer üblichen Lagerbehandlung unterzogen werden kann…
…2 AlkStG ist es verboten, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei herzustellen. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 22. Jänner 2001 wies das Hauptzollamt Linz mit seinem Bescheid zur Zl. 500/1354/2001/62/ den Antrag des Bf…
…2 AlkStG ist es verboten, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei herzustellen. Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 22. Jänner 2001 wies das Hauptzollamt Linz mit seinem Bescheid zur Zl. 500/1356/2001/62/HA den Antrag des…
…zur Höhe der eingebrachten Alkoholmenge steuerfrei aus dem Alkohollager wegzubringen, wenn 1. der aufgenommene Alkohol im Alkohollager aus Stein- und Kernobst aus einer Verschlussbrennerei desselben Inhabers beigesetzt werde und 2. der Anteil des beigesetzten Alkohols 25 Hundertteile nicht übersteige. Der Abfindungsberechtigte habe gemäß § 78 Abs…
…In der Aufzählung nicht enthaltene Stoffe dürften nur in Verschlussbrennereien verarbeitet werden. Dagegen richtete sich die Berufung vom 23. Jänner 2008. Der Bf. brachte vor, mangels Angaben habe keine Alkoholmenge errechnet werden können. In Verschlussbrennereien dürfe nur eine Mindestmenge an Maische von 300 Liter verarbeitet…
…1, Abs.2 Z. 1 und 5 und Abs.3 verwiesen ("... gilt ... sinngemäß ...") wird. Darnach erlischt das Recht, eine Verschlussbrennerei zu betreiben, durch Widerruf der Betriebsbewilligung, durch Verzicht, durch die Einstellung des Betriebs auf Dauer, durch den Übergang des Betriebs auf eine andere Person, durch…
…3 leg.cit.) Gem. § 25 Abs.1 Z.4 AlkStG erlischt das Recht, eine Verschlussbrennerei zu betreiben, u.a. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Im vorliegenden Fall steht, wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis…
…des Alkoholsteuergesetzes, wonach die Herstellung von Alkohol, sei es gewerblich im Rahmen einer Verschlussbrennerei (§ 20 Abs. 3 AlkStG) oder im Wege der Abfindung (§ 62 Abs. 2 AlkStG), an die steuerliche Zuverlässigkeit des Antragstellers gebunden ist. Die Herstellung von Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei ist gem. § 20…
…Erlöschen der Betriebsbewilligung" überschrieben. Nach § 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben, ua. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb…
…Erlöschen der Betriebsbewilligung" überschrieben. Nach § 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben, ua. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb…
…überschrieben. Nach § 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben u.a. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befindet, gilt…
…überschrieben. Nach § 25 Abs. 1 Z 4 AlkStG erlischt das Recht eine Verschlussbrennerei zu betreiben u.a. bei einem sonstigen Übergang des Betriebes mit dessen tatsächlicher Übernahme durch eine andere Person oder Personenvereinigung. Auf Grund eines Freischeins bezogener Alkohol, der sich im Verwendungsbetrieb befindet, gilt…
…wird. Gemäß § 20 Abs.2 AlkStG ist es verboten, soweit in diesem Bundesgesetz nichts anderes bestimmt ist, Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei herzustellen. Unbestritten sind die errechnete Menge an Alkohol, die Höhe der errechneten Alkoholsteuer und die Tatsache, dass die Wacholderbeeren vom Bf. zugekauft wurden und…
… | 2. | für besondere Überwachungsmaßnahmen im Sinn des § 155; | 3. | für die zweite und jede weitere Alkoholfeststellung innerhalb eines Kalendermonats in derselben Verschlussbrennerei, wenn sie im Interesse des Inhabers der Brennerei vorgenommen wird; | 4. | für die Vergällung von Alkohol |…
… 25 Abs. 2 Z 1 AlkStG ist die Betriebsbewilligung für eine Verschlussbrennerei zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eingetreten sind, bei deren Vorliegen im Zeitpunkt der Erteilung der Betriebsbewilligung der Antrag abzuweisen gewesen wäre und das Recht, die Verschlussbrennerei zu betreiben, nicht bereits kraft Gesetzes erloschen…
…Auch das Argument, dass es zweifelsfrei nicht in der Intention des Gesetzgebers gelegen sein könne, dass ein redlich handelnder Inhaber einer Verschlussbrennerei jede Menge zu versteuern hätte, während ein "Schwarzbrenner" bis zu einer Menge, ab welcher der Begriff "gewerblich" als erfüllt anzusehen sei, keine abgabenrechtlichen…
…es, soweit in diesem Bundesgesetz nicht anderes bestimmt ist, unter anderem verboten, Alkohol außerhalb einer Verschlussbrennerei herzustellen. Dem angefochtenen Bescheid liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Bf. bewirtschaftet einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb zu dem auch ein Garten mit ca. 25 Apfel- und Zwetschkenbäumen gehört. Am…
…Daher könne nach Ansicht des Zollamtes aus Obststoffen, die außerhalb des Anwendungsgebietes Österreich gewonnen werden, Alkohol nicht unter Abfindung (durch pauschale Versteuerung) hergestellt werden. Solche Obststoffe dürften nur in Verschlussbrennereien gem. § 8 Abs. 1 Z 4 AlkStG verarbeitet werden. In der Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung…