…dass sämtliche Bestimmungen, wie die Richtlinien für Verträge unter nahen Angehörigen oder die Bestimmungen zur Prüfung von Angemessenheit letztendlich nur der Einhaltung jener rechtlichen fundamentalen Grundbestimmung dienen, welche gewährleisten soll, dass eine willkürliche Verschiebung von Steuerlasten durch den Steuerpflichtigen vermieden werden soll. Diese Bestimmungen stellten…
…durch die Rz 1304 UmgrStR klar zum Ausdruck, wenn als Voraussetzung für die Buchwertfortführung die Vermeidung der Verschiebung von persönlichen Steuerlasten (und nicht der stillen Reserven) angeführt werde. Die in der Beilage zur Schlussbesprechungsniederschrift angeführte Beispielsrechnung der Gebührenprüfung, bei der die Ergänzungsbilanzposten wieder als Mehr…
…durch die Rz 1304 UmgrStR klar zum Ausdruck, wenn als Voraussetzung für die Buchwertfortführung die Vermeidung der Verschiebung von persönlichen Steuerlasten (und nicht der stillen Reserven) angeführt werde. Die in der Beilage zur Schlussbesprechungsniederschrift angeführte Beispielsrechnung der Gebührenprüfung, bei der die Ergänzungsbilanzposten wieder als Mehr…
… 24 Abs. 4 UmgrStG sei bei Zusammenschlüssen eine entsprechende Vorsorge zu treffen, um die Verschiebung von Steuerlasten zu vermeiden. Bei einem gegenständlich vorliegenden Verkehrswertzusammenschluss richte sich die Beteiligungshöhe an der übernehmenden atypisch stillen Gesellschaft nach dem jeweiligen Verkehrswert des übertragenen Vermögens. Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter…
…dann zur Anwendung gelange, wenn aus den stillen Reserven inklusive Firmenwert im übertragenen Vermögen Benachteiligungen entstehen. Diese Regelung sei daher lediglich zur Sicherstellung der Vermeidung der Verschiebung von Steuerlasten aufgenommen worden. Solange allerdings nicht stille Reserven oder ein Firmenwert festgestellt werden, welche nicht vorbehalten wurden…
…Verlustzuweisungen an andere Gesellschafter könnten daher nicht als Bewerbung von Vorteilen ausgelegt werden. Die Argumentation des Finanzamtes gehe ins Leere. Das Umgründungssteuergesetz lasse in § 24 die Buchwertfortführung nur dann zu, wenn es zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerlast zwischen den am Zusammenschluss beteiligten Steuerpflichtigen komme…
…dass sämtliche Bestimmungen, wie die Richtlinien für Verträge unter nahen Angehörigen oder die Bestimmungen zur Prüfung von Angemessenheit letztendlich nur der Einhaltung jener rechtlichen fundamentalen Grundbestimmung dienen, welche gewährleisten soll, dass eine willkürliche Verschiebung von Steuerlasten durch den Steuerpflichtigen vermieden werden soll. Diese Bestimmungen stellten…
…TEURO | 0 Das Gutachten wurde als Nachweis herangezogen, dass keine stillen Reserven vorhanden sind und es daher durch den Zusammenschluss zu keiner Verschiebung der Steuerlasten kommt (Substanzwert = Buchwert des übertragenen Vermögens). Weites sollte mit den Gutachten das Vorliegen eines positiven Verkehrswertes des übertragenen…
…Mit den bedungenen Vorsorgemaßnahmen wird die Verschiebung der Steuerlast der auf dem Betriebsgrundstück lastenden stillen Reserven des Geschäftsherrn verhindert. Das sind in Summe ATS 135.628.455,00. Davon werden 91,38% übertragen. Der resultierende Betrag in Höhe von ATS 123.937.282,00 wird…
…dass eine steuersubjektübergreifende Verschiebung von stillen Reserven in dem Sinne, dass ein anderes Steuersubjekt bei Realisierung die Steuerlast zu tragen habe, beim Zusammenschluss, im Gegensatz zu allen anderen Umgründungsvorgängen, steuerneutral nicht möglich sei. Die Vorsorge zur Vermeidung einer endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung habe daher durch…
…nach § 33 Abs.1 und 2 lit.a und b FinStrG begangen zu haben, indem er als ehemaliger Geschäftsführer-Gesellschafter, jedoch immer als tatsächlicher Machthaber unter Verschiebung von "Strohmännern" als Geschäftsführer der S GmbH (ehemals FF GmbH, dann C1 GmbH, dann H GmbH), der H1…
…ausgeführt: "Die Betriebsprüfung vertritt im gegenständlichen Fall die Ansicht, dass es im Jahr 1998 zu einer Verschiebung von stillen Reserven von der Berufungswerberin "IGmbH als RNF der SGmbH&CoKG" (kurz: SKG) auf die Komplementärin "SGmbH." (kurz: SGmbH.), und damit zu einer verdeckten Einlage im Sinne…
…dass eine steuersubjektübergreifende Verschiebung von stillen Reserven in dem Sinne, dass ein anderes Steuersubjekt bei Realisierung die Steuerlast zu tragen habe, beim Zusammenschluss, im Gegensatz zu allen anderen Umgründungsvorgängen, steuerneutral nicht möglich sei. Die Vorsorge zur Vermeidung einer endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung habe daher durch…
…Abs. 1 EStG) zu erfassen sind, gleichzeitig aber doch der Ansicht zu folgen, dass es darum geht, eine Vorsorge zu treffen, um eine "Verschiebung von Steuerwirkungen" zu vermeiden. Hat kein tatsächlicher Wechsel der Gewinnermittlungsart stattgefunden, liegen noch keine Gewinne bzw. Verluste vor. Bei den Forderungen…
…Zahlung seien ausschließlich erbrechtliche Gründe maßgeblich gewesen und es seien dadurch sämtliche Ansprüche sowohl aus der Verlassenschaft nach T als auch nach Mag. ELT abgegolten worden. Eine Verschiebung von Gesellschaftsanteilen habe aber gar nicht stattfinden können, weil die nunmehrigen Beteiligungsverhältnisse steuerrechtlich bereits mit dem 20…
…beziehungsweise 13. Dezember 1999 berücksichtigt, bei welchem für ein unmittelbar benachbartes Grundstück eine vergleichbarer m²-Preis in Höhe von S 1.393,44 vereinbart worden wäre. Die Vorgangsweise der Außenprüfung erscheine ausschließlich auf steuerbelastende Sachverhaltselemente fixiert. Es würden andere Sachverhaltsmomente zwar teilweise erhoben, aber soweit…
…Mitgesellschafter zum 31. Dezember 1996 für die weitere Gewinnermittlung im Zusammenschlussvertrag unbestritten keine Vorsorge dafür getroffen wurde, dass es bei den am Zusammenschluss beteiligten Steuerpflichtigen durch den Vorgang der Übertragung von Anteilen am Vermögen zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerlast kommt, ist gemäß § 24 Abs…
…nicht von Bedeutung sein, ob der Leistungsempfänger selbst in Liechtenstein oder in einem anderen (Dritt)Staat steuerpflichtige Umsätze erzielt. Weiters ist herauszustreichen, dass die Frage nach dem Vorliegen einer Sitz- oder Basisgesellschaften grundsätzlich eine ertragsteuerliche Frage in Zusammenhang mit Gewinn- oder Vermögensverlagerungen in sogenannte Steueroasen…
…Überschüsse), wobei verschärfend hinzukommt, dass bei geringfügiger Verschiebung der Einnahmen-Ausgaben-Relation zu Gunsten der Einnahmen (somit einer höheren Leistungsfähigkeit des Abgabepflichtigen) eine Anrechnung wiederum möglich würde und die Steuerlast im Ergebnis trotz höherer Leistungsfähigkeit sinken könnte. Um dieses auch verfassungsrechtlich bedenkliche Ergebnis zu vermeiden…
…von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen einerseits und von anderen Wirtschaftsgütern andererseits gerechtfertigt, weil es im erstgenannten Fall ja zur Buchwertfortführung und somit zu keiner größeren Verschiebung der Steuerlast vom Rentenzahler auf den Rentenempfänger komme. Dies gelte aber sehr wohl auch im Fall der Übertragung von…