…bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit dem im Spruch genannten Bescheid wies das Finanzamt einen Antrag des Berufungswerbers (kurz: Bw.) auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen den Umsatzsteuerbescheid 2008 vom 10.3.2010 mit der Begründung zurück…
…im Fristenbuch - nicht geschehen ist. Erst am 15. Mai 2007 hat er entdeckt, dass zwischenzeitlich die Rechtsmittelfrist abgelaufen war (Wiedereinsetzungsantrag, eidesstättige Erklärung Dr. H). Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 167 Abs.1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag des Beschuldigten eines anhängigen…
…Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt…
…die Wiedereinsetzung restituierten) Frist und in Konsequenz der stattgefundenen Versäumung ergangenen Bescheide mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt ihrer Erlassung vernichtet werden; einer ausdrücklichen (bescheidmäßig verfügten) Aufhebung bedarf es nicht. Daher tritt durch die Bewilligung der Wiedereinsetzung etwa ein wegen Versäumung der Frist erlassener Zurückweisungsbescheid ex…
…ist es nicht angezeigt, jedes in der Kanzlei eines berufsmäßigen Parteienvertreters unterlaufene Missgeschick dem Parteienvertreter mit Wirkung für die Partei als ein den Grad minderen Versehens übersteigendes Verschulden zuzurechnen." Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist gegen die Versäumung einer Frist (§…
…durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Ereignis im Sinne des § 308 Abs…
…vom 11. Juli 2006 und in der Berufung gegen die Zurücknahmebescheide in eventu den Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Mängelbehebung gestellt. Da dieser Antrag den Erfordernissen des § 309a Abs1 lit a) BAO nicht entsprochen hat, hat das Finanzamt einen Mängelbehebungsantrag (§ 309a…
…Gerstnerstrasse 20, gegen die Versäumung dieser Frist eingebrachte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei hauptsächlich damit begründet worden, dass nach einer am 17.2.2006 stattgefundenen Besprechung in der Kanzlei des Beschuldigtenvertreters ein Einspruch verfasst und mit dem Vermerk "Einschreiben" versehen, dieser sodann…
…der Bf. wäre für die Versäumung der Frist ausschlaggebend gewesen. Unter diesem Gesichtspunkt könne das Fehlverhalten der Geschäftsleiter der Bf. jedoch nicht als grobes Fehlverhalten angesehen werden, welches die Wiedereinsetzung auszuschließen imstande sei. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gegen die Versäumung einer Frist ist gemäß §…
…Oktober 2001 begehrte die steuerlich vertretene Z-AG als Rechtsnachfolger der X-AG die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung einer Berufung gegen die Bescheide betreffend die Festsetzung der Vermögensteuer und des Erbschaftssteueräquivalentes für den Zeitraum 1991 bis 1993. …
…da eine ungerechtfertigte Verzögerung durch Verschleppen nicht zu befürchten war. Es entspreche dem Gebot der Billigkeit und Zweckmäßigkeit, dass einem Verlängerungsansuchen, das innerhalb der gesetzlichen Frist eingebracht wird, stattgegeben wird. Der Bw. rügt auch das Fehlen des Hinweises, dass die Berufung bei Versäumung der Frist…
…dass gegen die Versäumung einer Frist gemäß §§ 308ff BAO auf Antrag und bei Vorliegen aller im Gesetz genannten Voraussetzungen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen ist. Eine allfällige Wiedereinsetzung ist jedoch ebenso wenig Gegenstand dieses Berufungsverfahrens wie die Frage einer allfälligen Wiederaufnahme des rechtskräftig…
…Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt…
…ausgefolgt erhalten. An diesem Tag erlangte er daher Kenntnis von seiner Versäumung und war spätestens "das Hindernis weggefallen". Gemäß § 308 Abs. 3 BAO begann die dreimonatige Frist für die Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrages daher an diesem Tag zu laufen und endete am 30.4.2011, da…
…war daher spruchgemäß zu entscheiden. 2) Berufung gegen den Bescheid vom 24.10.2002 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Gegen die Versäumung einer Frist (§§ 108 bis 110) ist gemäß § 308 Abs. 1 BAO auf Antrag der Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet…
…ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Dabei ist das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen nur…
…oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Unvorhergesehen ist ein Ereignis, das die Partei nicht ein…
…Umsatzsteuerbescheid 2003 vom 8. Juni 2005. Weiters stellte er einen Wiedereinsetzungsantrag gemäß § 308 BAO gegen die Versäumung der Frist zur Abgabe der eingangs erwähnten Verzichtserklärung, in welchem das als Wiedereinsetzungsgrund geltend gemachte Geschehen wie folgt dargestellt wurde: "...Am 5. Februar 2004 wurde der Regelbesteuerungsantrag gem. …
…Höchstgerichte..." Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 308 Abs. 1 BAO ist einer Partei gegen die Versäumung einer Frist auf Antrag die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen…
…Partei, die durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn die Partei glaubhaft macht, dass sie durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten. Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt…