…der Verluste vermag an der rechtlichen Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Anlaufverlusten und das Vorliegen der entsprechenden - oben beschriebenen - Voraussetzungen hierfür nichts zu ändern. Der Berufung kann daher insoweit kein Erfolg beschieden sein. Gemäß § 10 Abs. 8 EStG gilt jedoch hinsichtlich der Verrechnung von IFB-Verlusten…
…wird von der Berufungsbehörde der im Rahmen der Veranlagung 2005 noch zur Verfügung stehende Verlustabzug aus Vorjahren an Hand der in den oben genannten Bescheiden der Jahre 1993 bis 1995, 1997, 1998 sowie 2000 bis 2004 rechtskräftig vorgenommenen Berücksichtigung der Verlustverrechnung (nicht ausgleichsfähige IFB-Verluste…
…Da in diesem Jahr ein Gewinn von rund S 170.000,- zur Veranlagung gelangte, hätten in diesem Jahr bereits zwingend die strittigen IFB-Verluste ausgeglichen werden müssen. Mit der Rechtskraft des eine Verrechnung des IFB-Verlustes nicht zulassenden Körperschaftsteuerbescheides 1997 trotz erwirtschafteten Gewinnes bestand für…
…Personengesellschaft enthalten ist, ohne dann einen eigenen Betrieb darzustellen. Nach Rz 3793 der EStR ist die Verrechnung von IFB Verlusten keine Maßnahme der Gewinnermittlung sondern der Einkommensermittlung. Eine Verrechnung der IFB Verluste kann daher nur bei der Einkommensermittlung der A-AG erfolgen. Nachdem die Wolfgang…
…verrechenbarer Verlust vorliegt. Diese Feststellung entfaltet als Spruchbestandteil Bindungswirkung für Folgejahre. Dasselbe gilt bei der Veranlagung von Folgejahren für den Ausspruch, in welcher Höhe der IFB-Verlust durch Verrechnung verbraucht wurde. Eine (volle oder restliche) Abzugsfähigkeit eines IFB-Verlustes gemäß § 10 Abs. 8 EStG ist…
…übersteigenden Betrages an belgischer Quellensteuer sei somit nicht vorgenommen worden. Es liege eine Doppelbesteuerung vor, da einerseits die vollen Zinserträge in den Einkünften vor Verrechnung mit IFB-Verlusten enthalten seien, und diese somit bei einem Verbrauch der Wartetastenverluste gemäß § 10 EStG 1988 mit 34 % Körperschaftsteuer…
… 2 Abs 2a EStG oder eine Verrechnung von IFB-Wartetastenverlusten der Verrechnung von Vor- und Außergruppenverlusten vor (Achatz/Kirchmayr, Körperschaftsteuergesetz-Kommentar, § 9 Rz 296). Nachdem die geltend gemachten Verluste unbestritten Wartetastenverluste sind, käme eine Verrechnung bei der Veranlagung 2009 grundsätzlich nur mit 75% in Betracht…
…Die Wiederaufnahme sei eine Ermessensentscheidung. Bei der Ermessensübung wurde berücksichtigt, dass Umstände gewichtiger Art (Verrechnung von Verlustvorträgen und IFB-Wartetastenverluste in beträchtlicher Höhe) hervorgekommen sind. Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) sei der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit gegeben worden. Die berufungsgegenständliche Wiederaufnahme sei…
…RE GmbH Die S GmbH erzielte im Jahr 1993 Verluste im Ausmaß von 742.364,- S, im Jahr 1996 in Höhe von 186.864,- S abzüglich Wartetastenverlust IFB (8.843,- S), somit 178.021,- S (anstelle von 178.121,00 - dem angefochtenen Bescheid liegt daher…
…Geschäftszweck verändert worden sei, sei dieser Tatbestand im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Diese einschränkende Bestimmung sei darauf ausgerichtet, dass die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus anderen wirtschaftlichen Aktivitäten stattfinden "könnte". Dies sei jedoch ebenfalls im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Richte sich § 4 Z 1…
…sei eine Anrechnung belgischer Quellensteuer von € 51.752,95 vorgenommen worden. Bei der verbliebenen nicht verrechneten Kapitalertragsteuer von € 151.704,25 handle es sich daher um eine Doppelbesteuerung, da einerseits die vollen Zinserträge in den Einkünften vor Verrechnung mit IFB-Verlusten enthalten seien -…
…der Inanspruchnahme von Investitionsfreibeträgen sowie aus Verlustvorträgen sei das zu versteuernde Einkommen in diesem Jahr Null, weshalb eine Anrechnung der belgischen Quellensteuer nicht vorgenommen worden sei. Es liege eine Doppelbesteuerung vor, da einerseits die vollen Zinserträge in den Einkünften vor Verrechnung mit IFB-Verlusten enthalten…
…Rechtslage wie im Schreiben vom 16. Oktober 2002 dargestellt, dargelegt wird. Dem Schreiben ist eine Darstellung der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten der ausländischen Betriebsstätten der Gesellschaft-C . betreffend die Jahre 1999 bis 2001 beigelegt. Nach Ansicht der Bw. ist die inhaltliche Richtigkeit der in…
…€ | Jahr 2002 | | | Jahresüberschuss | | 409.353,94 € | Auflösung unversteuerter Rücklagen (IFB) | | 1.638,26 € | Auflösung von Gewinnrücklagen | | 222.167,97 € | Zuweisung zu Gewinnrücklagen | | - 21,453,10 |…
…auch in diesem Streitpunkt von der überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszugehen, dass der Rechnung vom 1. September 1994 eine tatsächliche Leistung nicht zu Grunde liegt, weshalb der in dieser Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist und eine AfA sowie ein IFB für die darin fakturierten…
…Steuerersparnis gegründet worden, könne leicht entgegengetreten werden. Die Gewinnermittlung der KEG sei von Beginn an auf Ein- und Ausgabenrechnung ausgerichtet und seien bereits aus dem Titel heraus in den einzelnen Jahren erhebliche Verlustanteil nicht verrechenbar gewesen, sodass diese sogar verloren gegangen seien. Ebenfalls wäre aus…
…vom 4. Februar 2004 wurde der Berufung lediglich betreffend die so genannten IFB-Wartetastenverluste in Höhe von S 40.056,00 (€ 2.910,98) stattgegeben. Der beantrage Abzug von in den Jahren 1998 bis 2000 angefallenen Verlusten wurde mit folgender Begründung nicht gewährt: Gemäß §…
…gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) bezog im streitgegenständlichen Jahr neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit noch Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb seiner - im Februar 1996 begonnenen und mit dem Jahr 1999 beendeten…
…| Auflösung/ Übertragung IFB 1991 lt. Erkl. | 0,00 | -12.067,00 | 0,00 | | Einkünfte aus Gewerbebetrieb | -4.751.703,05 | -1.759.676,59 | -1.381.242,45 | | nicht ausgleichsfähige Verluste (IFB) | 254…
…2001 von Amts wegen wieder auf und erließ für diese Jahre sowie für das Jahr 2002 Einkommensteuerbescheide, in welchen es die Tätigkeit der Bw als Liebhaberei qualifizierte. Zur Begründung führte das Finanzamt aus, seit der Eröffnung der Ordination im Jahr 1995 seien laufend Verluste angefallen…