…214 Abs. 1 BAO seien in den Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung Zahlungen und sonstige Gutschriften auf die dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Für eine aliquote Aufteilung der Quote auf die einzelnen im Konkurs angemeldeten Abgabenschuldigkeiten bestehe keine rechtliche Handhabe, eine…
…Verrechnung der Zahlungen mit der jeweils ältesten Abgabenschuld bereits stattgefunden. Weiters wurde auf die Entscheidung des UFS vom 9.2.2009, GZ. RV/0716-L/04 , verwiesen und grundsätzlich für Anwendbar erklärt. Daraus folge, dass wenn seitens des Finanzamtes Zahlungstermine gewährt werden, die von der…
…da für eine aliquote Aufteilung der Quotenzahlungen auf die einzelnen im Ausgleich angemeldeten Abgabenforderungen mangels entsprechender konkursrechtlicher, dem Abgabenrecht vorgehender, Vorschriften keine rechtliche Handhabe besteht. Dem weiteren Vorbringen des Bw., dass im Falle der Erstellung von Abgabenerklärungen nach Konkurseröffnung diese Verpflichtung ausschließlich dem Masseverwalter oblegen…
…mit der letzten Quotenzahlung als 20%iger Ausgleich abgeschlossen habe werden können. Ende 1999 habe Ing. P seinen Arbeitsplatz gewechselt und die Buchhaltungsunterlagen mit einem Firmen-Lkw an seine neue Dienststelle in B transferiert. Der neue Dienstgeber sei 2002 von einem Konzern übernommen und der…
…die Verrechnung mit - angemeldeten oder auch nicht angemeldeten - Konkursforderungen nur bis zur Höhe der Zahlungsplanquote zulässig ist. Die Verrechnung von Gutschriften, die nach der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens entstanden sind, mit vor Eröffnung entstandenen Ausgleichsforderungen ist somit generell nur bis zur Höhe der zu leistenden Quotenzahlung…
…64 von den fälligen Quotenzahlungen in Höhe von € 2.405,65 lediglich € 1.883,18 entrichtet waren, erfolgte die Verrechnung der Gutschrift von € 135,64 gemäß § 215 Abs. 1 BAO auf den aushaftenden Rest von € 522,47 zu Recht. Der Einwand…
…der S-GmbH des Finanzamtes Wien 8/16/17 keinem konkursrechtlichem Aufrechnungsverbot, zumal die Aufrechnung auch nicht dadurch gehindert wird, dass hinsichtlich der Quotenzahlung vom Konkursgericht ein Zahlungsaufschub genehmigt wurde. Allerdings sind nach Konkurseröffnung entstandene Gegenforderungen des Abgabepflichtigen nach Abschluss des Zwangsausgleiches nur mit der…
…gegenständlichen Vorhalteverfahrens der entscheidungsrelevante Sachverhalt ohnehin erschöpfend ermittelt werden sollte, weiter aufrecht erhalten wird." Nach gewährter Fristerstreckung wurde dazu in einer Stellungnahme vom 15.1.2009 ausgeführt, dass sich die offene Lohnsteuer 11/03 in Höhe von 16.664,06 € durch die Quotenzahlung reduziert…
…dass nur die Verrechnung von Umsatzsteuerrückforderungsansprüchen in Höhe von 149.621,00 € (Umsatzsteuer 10/2002) und 392.144,09 € (Umsatzsteuer 11/2003) mit Konkursforderungen rechtmäßig war. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Über das Vermögen der Berufungswerberin wurde mit Beschluss…
…Die Verrechnung dieser Zahlungen auf die jeweils früher verbuchten Umsatzsteuervorauszahlungen erfolgte daher zu Recht. Auswirkungen auf die Höhe und Zusammensetzung der dargestellten nunmehrigen Haftungsschuld ergeben sich aus diesem Einwand daher nicht. Auf die Einwendungen in Bezug auf die Höhe der erstinstanzlich zur Haftung herangezogenen Körperschaftsteuer…
…erscheint, in dem die der Haftung zugrunde liegenden Abgabenschulden getilgt worden wären, wenn auch die Quotenzahlung von S 30.433,68 nach § 214 Abs. 1 BAO verrechnet worden wäre. Für eine Verrechnung mit der Abgabenschuld mit dem jüngsten Fälligkeitstag bestand nämlich kein sachlicher Grund. Die…
…als Konkursgläubiger bereits eine Quotenzahlung in Höhe von 20.085,81 € erhalten habe, beschränke sich die Nachtragsverteilung auf die "beantragten Vorsteuern". Das Finanzamt sei nicht berechtigt, hievon 88,29 Prozent einzubehalten, weil dies zu einer Begünstigung des Abgabengläubigers zu Lasten der übrigen Konkursgläubiger führen…
…Die formale Abwicklung der Liegenschaftsveräußerung von F.H. betreffend die EZ 2866 hätte sich zeitlich verzögert, da bis ins Jahr 1999 Quotenverhandlungen mit den Gläubigern geführt worden seien. Letztlich hätte man sich auf 12,5 % Quote einigen können. Die Verrechnung von Mieten sei mit Wirkung…
… 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung des auf dem Abgabenkonto des Bw. entstandenen Guthabens mit Konkursforderungen zulässig gewesen, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Satz 1 KO nur während der Dauer des Konkursverfahrens gelte. Da in einem Abschöpfungsverfahren erst nach Ablauf von sieben Jahren…
…aus der Veranlagung 2005 in Zeiträume vor und nach Konkurseröffnung aufzuteilen sei. Das Guthaben für den Zeitraum vor Konkurseröffnung mindere die Steuerschuld, die im Rahmen des Schuldenregulierungsverfahrens angemeldet wurde. Das Guthaben für den Zeitraum nach Konkurseröffnung werde für die offenen Quotenzahlungen verwendet. Die genaue Verrechnung…
…Verrechnung dieser Gutschriften gemäß § 214 Abs. 1 BAO auf die dem Fälligkeitstag nach verbuchte älteste Abgabenschuld, nämlich die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 6/98, reduziert sich diese von S 367.509,- (€ 26.707,92) auf S 33.407,12 (€ 2.427,79). Insoweit wird der…
…Lohnsteuergutschrift und Verrechnung der Konkursquote wurden haftungsgegenständliche Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin seit Erlassung des angefochtenen Bescheides im Umfang v. € 2.871,64 getilgt. Gegenwärtig sind vom vorgeschriebenen Haftungsbetrag (€ 84.272,52) noch Abgabenschuldigkeiten im Ausmaß v. € 81.400,88 am Abgabenkonto der Gesellschaft…
…erreichten. Für Abgaben (USt und L-Abgaben für März 2004) die vom Ausgleich umfasst waren und für die die Quotenzahlungen geleistet wurde bestehe keine Haftung. Hinsichtlich der Lohnsteuer 1-2/2005 (im Betrag vom € 5.149,73) wurde auf die Ausführungen unter Punkt 2…
…wurde der Bw für bei dieser rückständige Abgaben im Ausmaß v. € 84.272,52 zur Geschäftsführerhaftung herangezogen. Seit 22. Dezember 2003 ist das Konkursverfahren nach Verteilung des Massevermögens und Ausschüttung einer Quote von 0,662766 % aufgehoben. Die dabei an den Abgabengläubiger überwiesene Quotenzahlung iHv…
…April 2007 vorgenommene Verrechnung unterlag somit nicht dem Aufrechnungsverbot des § 20 Abs. 1 erster Satz KO. Unstrittig ist, dass am Abgabenkonto des Bw. aus der Veranlagung zur Einkommensteuer 2006 und 2007 oben angeführte Guthaben entstanden sind. Bevor jedoch ein ausgewiesenes Guthaben zurückgezahlt werden kann, muss…