…unbillig, den Bw für Abgaben zur Haftung heranzuziehen, die bei rechtmäßiger Verrechnung der Konkursquote bereits getilgt wären. Eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO ist innerhalb der vom Gesetz gezogenen Grenzen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Dem…
…Zahlungsfrist bis 17.4.1997 bestand, abgedeckt werden müssen. Bei richtiger Verrechnung der Konkursquote bzw. der zuvor zu Unrecht mit der Umsatzsteuer 1995 verrechneten Gutschriften wäre die haftungsgegenständliche Lohnsteuer 12/1995 bereits zur Gänze abgedeckt. Die Haftungsinanspruchnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen sind gemäß …
…Konkursquote mit der Umsatzsteuer 1993 hätte sich jedoch die Haftung des Bw. um den Betrag von 1.015.470,68 S vermindert. Der Abgabenbehörde zweiter Instanz erschiene es daher unbillig, den Bw. in einem höheren Ausmaß zur Haftung heranzuziehen, als es bei einer richtigen Verrechnung…
…IO) die Bestimmung des § 156 Abs. 1 KO (IO) überhaupt nicht zur Anwendung gelangt, und daher nicht zur Begründung einer aliquoten Verrechnung der Konkursquote ins Treffen geführt werden kann, werden die Forderungen des Finanzamtes in der Forderungsanmeldung (§ 103 KO bzw. IO) in der Praxis stets…
…Primärschuldnerin erzielte Quote nicht entsprechend von den haftungsgegenständlichen Abgaben in Abzug gebracht worden wäre. Im Ergebnis weist der Berufungswerber damit auf eine seiner Ansicht nach unzutreffende Verrechnung der Konkursquote hin. Diesem Einwand ist entgegen zu halten, dass Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Haftungspflichtigen und der Abgabenbehörde darüber…
…den ältesten Rückstand erfolgte Verrechnung der Konkursquote, welche nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verfehlt ist (vgl. VwGH 24.2.2010, 2006/13/0071; VwGH 8.7.2009, 2009/15/0013), bereits im Haftungsverfahren dahingehend Bedacht genommen, dass die haftungsgegenständlichen Abgaben um diese Konkursquote vermindert wurden …
…Nach Verrechnung der Konkursquote haften am Abgabenkonto der Gesellschaft derzeit von den haftungsgegenständlichen Abgaben in Höhe von ursprünglich 58.951,12 € nur mehr folgende Beträge aus: | Abgabe | Zeitraum | Fälligkeit | Betrag in € | Kraftfahrzeugsteuer | 04-06/03 | 18…
…des Massevermögens, wobei eine Quote von nur 1,7 % an die Konkursgläubiger floss, wurde mit Beschluss vom 31.12.2007 das Konkursverfahren aufgehoben. Nach Verrechnung der Konkursquote bestand am Abgabenkonto ein Rückstand in Höhe von 8.296,90 €, dessen Einbringung zur Gänze gemäß § 231…
…2.2005 ein Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Das Finanzamt meldete in diesem Verfahren nach Verrechnung der Konkursquote aus dem Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin noch offene Haftungsschulden in Höhe von insgesamt 435.823,90 € an. Im Oktober 2005 erfolgte eine Zwischenverteilung im Schuldenregulierungsverfahren, aufgrund derer die Konkursgläubiger eine…
…sich ergebenden Nachforderungen an Lohnsteuer 2005 betrugen insgesamt 20.664,64 €. Nach Verrechnung der Konkursquote war im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides davon noch ein Betrag von 20.203,13 € offen. Das Finanzamt zog davon die in Tz 4 des Prüfberichtes angeführte Lohnsteuer…
…begründende) Unrichtigkeit der von Ihnen am 10.11.2008 eingereichten Umsatzsteuererklärung aufzuzeigen. 3) Die Konkursquote im Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin betrug 12,019143 % bzw. 1.562,62 € für das Finanzamt. Bei aliquoter Verrechnung derselben auf alle angemeldeten Forderungen (VwGH 24.2.2010, 2006/13/0071 )…
…Gesetz entsprechenden Verrechnung der Konkursquote abgedeckt wären. Auch besteht insoweit kein berechtigtes öffentliches Interesse an einer Abgabeneinbringung im Haftungsweg. Der Unabhängige Finanzsenat sieht sich daher zu einer Einschränkung der Haftung in der Weise veranlasst, dass der im erstinstanzlichen Verfahren unberücksichtigt gebliebene Teil der Konkursquote (282…
…Abgabenkonto der Gesellschaft nach Verrechnung der Konkursquote in Höhe von rund 6,72 % noch mit € 260.863,25 aus. Im gegenständlichen Fall ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Finanzamt im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides unter Zugrundelegung einer bestenfalls zu erzielenden Konkursquote von 10 …
…€) gemeldet. Infolge Verrechnung der gesamten Konkursquote mit der Umsatzsteuer 4/2000 ist die Umsatzsteuer 5/2000 im Haftungsbescheid in der vorangemeldeten Höhe enthalten. 2.) Hinsichtlich der Lohnsteuer ging die Verpflichtung des Berufungswerbers über das Gebot der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden hinaus. Die Nichtentrichtung der…
…weil für die Frage, in welcher Höhe die Umsatzsteuer April 2000 bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen abzuführen gewesen wäre, nur der volle Abgabenbetrag (vor Verrechnung der Konkursquote) maßgeblich sein kann. 2.9. Die Geltendmachung der Haftung liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, das sich innerhalb der…
…bzw. die Wirkungen des im ersten Insolvenzverfahren abgeschlossenen Zwangsausgleiches und die zu berücksichtigende Konkursquote aus dem zweiten Insolvenverfahren wird auf die Punkte 2, 3 und 6 des Vorhaltes vom 21.3.2012 verwiesen (vgl. zur aliquoten Verrechnung der Konkursquote etwa VwGH 24.2.2010, 2006…
…die nach Eröffnung des Konkursverfahrens liegt. Festzustellen ist weiters, dass die Verrechnung der Konkursquote (im Betrag von € 12.311,74) nicht anteilig auf alle im Zuge des Konkurses vom Finanzamt angemeldeten Forderung erfolgte, sondern nur auf die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer für 05/07 (somit nur…
…bringt diese zum Ausdruck, dass ihrer Ansicht nach die Konkursquote aliquot auf alle im Insolvenzverfahren angemeldet gewesenen Abgabenforderungen zu verrechnen gewesen wäre. Die Frage der (richtigen) Verrechnung der Konkursquote ist jedoch nicht im Haftungsverfahren zu klären, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Meinungsverschiedenheiten zwischen…
…Frage stelle, ob dieser Bescheid überhaupt eine Rechtswirkung entfalte. Zur Verrechnung der Konkursquote auf die älteste Fälligkeit wurde ausgeführt, dass im Rahmen des Konkurses eine quotenmäßige Befriedigung der Abgabenschuldigkeiten erfolgt wäre und daher die ausgeschüttete Quote wohl auch die haftungsgegenständlichen Kapitalertragsteuern betreffen müsse. Würde man…
…Tz 5, mwN). 2.6. Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass im Fall der Erlassung eines neuen Haftungsbescheides darauf Bedacht zu nehmen wäre, inwieweit sich die Abgabenschulden der GmbH durch eine Verrechnung der Konkursquote entsprechend den Regeln des § 214 Abs. 1 BAO vermindert haben. Weiters…