…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49697/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49696/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49695/2001-4, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/49692/2001-5, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/54350/2001-7, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Hans-Moritz Pott, Rechtsanwalt, A-8940 Liezen, Döllacherstraße 1, vom 4. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 5. August 2002, Zl. 100/54350/2001-6, betreffend Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgaben nach Art…
…die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes (iSd § 212 Abs.2 zweiter Satz) eingebracht wird. Im zu beurteilenden Fall wurde dem Bw. im Bescheid vom 29.4.2011 über den Ablauf der Aussetzung der Einhebung…
…Grund der Lage des Schuldners zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen könnte. Gemäß Art. 245 ZK werden die Einzelheiten des Rechtsbehelfsverfahrens von den Mitgliedstaaten erlassen. Gemäß Art. 222 Abs. 2 erster Anstrich ZK kann die Verpflichtung des Zollschuldners zur Entrichtung der Abgaben nach…
…wies es den Antrag auf Aussetzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Abgabenschuld mit Bescheid vom 17. November 2005, Zl. d., mit der Begründung als unbegründet ab, ein unerledigter Erlassantrag nach Artikel 239 ZK liege zufolge seiner Zurückweisung nicht mehr vor. Mit der Eingabe vom 20…
…Ohne die weiteren Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe im gegenständlichen Verfahren zu untersuchen, ist somit jedenfalls festzuhalten, dass ein Fahrzeug, das am 25. Oktober 2004 in Deutschland zum Verkehr zugelassen wurde, selbst dann im Oktober 2004 nicht der österreichischen Normverbrauchsabgabe unterliegen kann…
…habe, den abgabenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, die berufliche, finanzielle, persönliche und gesundheitliche Belastung letztlich aber dazu geführt hätten, dass die unternehmerische Tätigkeit darunter habe leiden müssen und daher auch die Liquidität des Betriebes im erforderlichen Umfang zur Entrichtung der Abgaben nicht immer vorhanden gewesen seien, wenngleich…
…kann die Verpflichtung des Zollschuldners zur Entrichtung der Abgaben nach dem Ausschussverfahren unter anderem bei einem Antrag auf Erlass der Abgaben nach Art. 239 ZK ausgesetzt werden. Gemäß Art. 876a Abs. 1 ZK-DVO setzen die Zollbehörden die Verpflichtung des Zollschuldners zur Abgabenentrichtung bis zu…
…dass eine Verpflichtung zur Entrichtung der betreffenden Abgabe besteht. Im vorliegenden Fall ist die Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages führte, durch die Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides durch die Berufungsentscheidung des UFS, RV/2157-W/08, weggefallen. Wenn nach Einbringung der Berufung gegen die…
…GebG 1957 sind zur Entrichtung der Gebühren die Unterzeichner der Urkunde verpflichtet, wenn es sich um ein zweiseitig verbindliches Rechtsgeschäft handelt und die Urkunde von beiden Vertragsteilen unterfertigt ist. Trifft folglich die Verpflichtung zur Gebührenentrichtung zwei oder mehrere Personen, sind diese zur ungeteilten Hand verpflichtet…
…in Höhe von € 363,00 zu ersetzen. 2.) M.G. (Bw2) habe im Bereich des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vorsätzlich a) unter Verletzung der Verpflichtung zur rechtzeitigen Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den…
…Recht. Der Vollständigkeit halber ist festzustellen: Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung, ändert nicht rückwirkend die bis dahin eingetretenen Säumnisfolgen wie z.B. die Verpflichtung zur Entrichtung von Säumniszuschlägen (VwGH 21.7.1998, 97/14/0131) Im vorliegenden Fall entstand die Verpflichtung zur Entrichtung des ersten…
…war mein einziger Ansprechpartner in Bezug auf das gesamte Geschäft. Frage: Der österreichischen Abgabenbehörde ist bekannt, dass die Nebenkosten, wie Transport- und Zulassungskosten, Haftpflichtversicherung und Straßenbenützungsgebühren von G.A. gesondert zu entrichten waren und auch entrichtet wurden. Hat die Firma EXA,S diese vorhin angeführten…
…geliefert worden ist und daher die Verpflichtung zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe durch DI,FH im März 2001 gegeben war, weil eine der Normverbrauchsabgabe unterliegende Lieferung eines im Inland bisher nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuges vorgelegen ist, als erwiesen an, da diese gegenüber der anderen Möglichkeit…
…Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe des § 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages (§ 217 Abs. 2 BAO). Die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages…
…den Lauf der dreitägigen Frist sind Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage, der Karfreitag und der 24. Dezember nicht einzurechen. Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so tritt gemäß § 217 Abs. 1 erster Satz BAO mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages…